So blöde wie sich das anhört, aber ist das überhaupt ein Problem, bei welchem § 4a InsO greifen könnte?
Ist hier überhaupt das Insolvenzgericht (klar, moderieren kann man alles) zuständig oder wäre das eine Sache des Prozessgerichts, vergl. BGH vom 07.04.2016, IX ZB 89/15?
Sehe ich auch so! Das ist keine Sache für das Insolvenzgericht. Entweder Beratungshilfe (außergerichtlich) oder PKH (Prozessgericht).