Hallo an die Nachlassgemeinde !
Demnächstens will unsere Datenverarbeitungsstelle in Stutgart wissen , welcher GVP denn für forumSTAR Nachlass ab 2018 angelegt werden soll.
Will heißen , dass betroffene Kollegen wie ich sich gescheite Gedanken dazu machen sollten.
Aus meinen bisherigen Abteilungen kenne ich vor allem die Buchstaben- oder die Endziffernverteilung.
Da wir hier Konzentrationsgericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke ab nächstem Jahr sind, käme bei uns - je nach AKA - auch eine Verteilung nach Gerichtsbezirken ( abhängig von der bekannten Einwohnerzahl des Bezirks ) in Betracht.
Will hier
1.) in die Runde nachfragen, was denn in der Praxis so gängig ist an Rechtspfleger-GVPs. Was hat sich dabei ggf. als vorteilhaft erwiesen ?
2.) mich erkundigen, ob es für das Ausschlagungsgericht des § 344 VII FamFG bei Euch von 1.) abweichende Zuständigkeitsregelungen gibt.
Eine unterschiedliche Zuständigkeit bei mehreren gleichzeitig Ausschlagenden am selben Wohnsitzgericht in derselben Nachlasssache dürfte z.B. keinen Sinn machen.
Selbst oder erst recht dann nicht , wenn die gleichzeitig Erschienenen unterschiedliche Nachnamen tragen.