Hallo,
Inkassounternehmen, die als Gläubigervertreter auftreten, erhalten bei unserem Amtsgericht kein Auskünfte in Nachlasssachen.
Denn nach § 10 Abs.2 FamFG können sich die Beteiligten durch Inkassounternehmen nicht vertreten lassen.
Wie sehen das die anderen Rechtspfleger so?