Bei einfachen Sachen, zB bei einem Alleinerbschein nach gesetzlicher Erbfolge, kann man den direkt mitnehmen.Yepp !:daumenrau
Bei drei heutigen Terminen konnte ich auch jeweils gleich Erbscheinsausfertigungen mitgeben.
Ein Vorteil , wenn man selber ein Dienstsiegel hat.;)
Aber auch „gefährlich“. Unsere SE fragen zwischenzeitlich bei fast allem, wieso wir Entscheider das nicht mehr selbst machen bzw. ob wir das nicht auch selbst machen können (z.B. Beschlüsse selbst ausfertigen, verfügte Schreiben selbst ausdrucken und versenden, Termine selbst in die Aktenkontrolle eintragen, die Wiedervorlagen selbst ziehen, Vergütungen über das Modul F weiterhin anweisen, ...).
Alles, was wir bisher für die SE übernommen haben, sollen wir künftig weiter übernehmen und am besten noch mehr.
So kam z.B. vor kurzem auch die Frage auf, wieso wir Entscheider nicht die Beteiligten selbst erfassen.