Guten Tag,
ich habe hier folgenden Fall:
Gläubigerin (Pflegeheim hat noch eine Restforderung ausdem Betreuungsvertrag) erkundigt sich 8 Monate nach dem Sterbefall bei uns nachden Erben und beantragt im gleichen Satz: "Wenn keine Erben bekannt sind,beantragen wir eine Nachlasspflegschaft zu bestellen." Etwaige Anlagen(Betreuungsvertrag, Zahlungsaufstellung, Vollstreckungsbescheid etc.) warennicht dabei.
Ich habe dem Pflegeheim mitgeteilt, dass keinnachlassgerichtlicher Vorgang vorliegt, sie mögen Ihren Antrag hinsichtlich desSicherungsbedürfnisses begründen und im Übrigen eine Sterbeurkunde einreichen,denn die Angaben zum Erblasser hinsichtlich des Geburts-und Sterbeortes fehltenkomplett, ich hätte die Sterbeurkunde also nicht mal selbst beschaffen können.
Eine zu einem späteren Zeitpunkt von mir aus geführtenRecherche im Betreuungsgericht ergab, dass die Erblasserin 3 Kinder hatte, vondenen sogar ein Kind als ihr Betreuer eingesetzt war.
Ich könnte mir vorstellen, dass davon die Pflegeeinrichtungwusste.
Erbausschlagungen liegen nicht vor. Inzwischen ist derSterbefall 14 Monate her. Es liegt auch kein Erbscheinsverfahren vor.
Die Pflegeeinrichtung hat sich auch nicht mehr bei mirgemeldet. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde der Antrag auf Nachlasspflegschaftnicht zurückgenommen.
Ich bin nun geneigt diesen Antrag zurückzuweisen und dieGebühr 0,5 Geb. gem.KV 12310 GNotKG zu erheben. Was meint ihr?
GrüßeDöner