Hallo an alle,
ich bin eine rechtliche Berufsbetreuerin für eine 25 Jährige Betreute. Die Betreute lebt von Jobcenterleistungen.
Vermögensverzeichnis habe ich entsprechend als mittellos ausgefüllt, bzw. bezieht Jobcenterleistungen. 25 Jährige ist aktuell zu ihren Eltern zurückgezogen, weil sie keine Wohnung hat.
Die Betreute ist nicht verheiratet und hat 2 Kinder. (Kinder sind in Obhut genommen.)
Die Rechtspflegerin schreibt mir, ich muss die Eltern auffordern ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
"Unterbleit eine solche Aufforderung, wird eine Zahlungspflicht der Staatskasse nicht begründet" (Zitat der Rechtspflegerin)
Meine erste Abrechnung habe ich auf mittellos und zu Hause gestellt: 351,50 €. (Altverfahren!)
Ich mache diesen Job seit 6 Jahren, habe das so noch nie gehabt.
Über Ihre Unterstützung würde ich mich sehr freuen.