Hallo,
irgendwann ist es immer das 1. Mal...
In dem Nachlassverfahren wurden 2 Teilerbscheine zu 1/2 und 1/8 erteilt, einer davon nur für Grundbuchberichtigungszwecke.
Nunmehr wird ein Erbschein beantragt, der die in den Teilerbscheinen genannte Erben und die "noch unbekannten Erben zu 3/8 ausweist.
Ist es zulässig, die unbekannten Erben in den Erbscheinantrag aufzunehmen?
Müsste für Vorgenannte eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden und bedarf es hierzu eines Antrages?
Wie behandelt man den Fall kostenmäßig?