Hallo zusammen,
eine Erbengemeinschaft bestehend aus der Mutter und den zwei minderjährigen Söhnen will ein Haus verkaufen. Hierfür ist ja unstreitig die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Von dem Verkaufserlös soll ein anderes Haus gekauft werden, an welchem die minderjährigen Kinder weiterhin beteiligt sein sollen.
Bin ich richtig der Annahme, dass es sich hierbei direkt um eine Erbauseinandersetzung handelt und jeweils ein Ergänzungspfleger für die minderjährigen Kinder zu bestellen ist?