Hallo,
ein Betreuter , der im Heim nach einem Unfall lebt, möchte unbedingt in seiner häuslichen Umgebung versorgt werden und widerspricht auch einer Wohnungskündigung.
Das Genehmigungsverfahren befindet sich bereits in der Beschwerde.
Nach den ärztlichen Stellungnahme ist aber eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht vertretbar.
Bedarf es einer richterlichen Genehmigung, wenn jemand sozusagen "zwangsweise " in einem offenen Heim untergebracht wird ?