Hallo zusammen,
ich habe ein etwas für mein Verständnis merkwürdiges Problem.
Es soll Teilungserklärung beurkundet werden.
Es wird Abgeschlossenheitsbescheinigung samt Plänen vorgelegt.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird wie üblich die Abgeschlossenheit bescheinigt auf die "beiliegenden Pläne" verwiesen. Mitvorgelegt werden die Pläne, die nur an einer Seite zusammengetackert sind. Jede Seite ist gesiegelt und unterschrieben + ein Siegel über die Ecke.
Die AB ist aber nicht mit Plänen mit einer Schnur und Prägesiegel verbunden. Sondern es sind quasi 2 Dokumente. Auf Nachfrage wird durch die Behörde (irgendwo bei Ulm) mitgeteilt, dass man das schon immer so gemacht hat. Im Übrigen hätte man ohnehin keine Ausstattung (etwa Schnur und Siegel) um die entsprechende Verbindung herzustellen.
Tja....und nun?