In hiesigen Verfahren erhält bei Bewilligung der PKH durch den Richter auch die Gegenseite eine Abschrift des entsprechenden Beschlusses (ohne Gründe).
Wie handhabt ihr es dann bei der Anordnung von Raten/Zahlung eines Einmalbetrages oder der Aufhebung der PKH, also wird diese dem Gegner bekanntgegeben? Das hiesige Computerprogramm sieht diese Möglichkeit grundsätzlich vor (Zusendung einer Abschrift ohne Gründe).
Mich würde eure Meinungen bzw. Handhabungen dazu interessieren.