Ich möchte mich hier mal mit meinem Fall anschließen.
Ein auswärtiges Jobcenter beantragt einen Pfüb nach § 850d ZPO wegen übergegangenen Kindesunterhaltes für zwei Kinder. Die Zeiträume sind schon über fünf Jahre her, beide Kinder inzwischen (deutlich) über 21.
Als Drittschuldner wurde eine Bank benannt.
Bei den notwendigen Angaben auf Seite 8 des Vordrucks wurde vermerkt, dass der Schuldner verheiratet sei und zwei unterhaltsberechtigte Kinder habe. Es sei nicht bekannt, ob für die Kinder laufender Unterhalt gezahlt werde. Angaben zu einer eventuellen Arbeitstätigkeit des Schuldners erfolgten nicht, also bleibt unklar ob er arbeiten geht.
Wie würdet ihr den pfändungsfreien Betrag für ein eventuelles P-Konto festsetzen bzw. welche Bestimmung im Pfüb treffen?