Es wurde definitiv kein MB vom Mahngericht an uns übersandt. Sondern lediglich ein Schreiben vom Mahngericht "... wird mitgeteilt, dass Verfahrensdaten gem. gesetzlicher Aufbewahrungsbestimmungen gelöscht wurden".
Auch der KL hat bereits in der Anspruchsbegründung mitgeteilt, dass die Aufbewahrungsfrist bereits verstrichen ist und die Akte beim MG gelöscht wurde und "weitere Unterlagen nicht mehr nachgereicht werden können, da das Mahnverfahren auf elektronischem Weg (EGVP) erfolgt".
Das klingt für mich so, als ob die Wirkung des Mahnbescheids bereits bei der Abgabe an das Prozessgericht nach § 701 ZPO weggefallen war.