Zusammenarbeit mit Notaren - was ist wichtig?

  • Ich hätte mal eine Frage (die vermutlich total doof rüberkommt): Wer entscheidet im Notariat, wann die Urkunden zum Vollzug eingereicht werden? Der Notar, oder?



    in einem gut laufenden bzw. größeren notariat ist man darauf angewiesen, dass die masse der arbeit von möglichst fähigem personal gemacht wird, so dass der notar in die lage versetzt wird, vorbereitete vorgänge nahezu aufwandslos zu unterschreiben. das gilt insbesondere im bereich des anwaltsnotariats, wo der notar auch noch rechtsanwalt ist. andererseits gibts auch einzelnotare, die man immer gleich direkt am telefon hat und die sogar die akten selber ziehen.



    Dem kann ich nur zustimmen. Ich werde dafür bezahlt, die Not-Angelegenheiten unterschriftsreif vorzubereiten und nach Beurkundung den Vollzug zu betreiben. Der Notar liest die Urkunden vor, unterschreibt die Urkunde sowie die von mir zum Vollzug vorgelegten Schreiben / Schriftstücke. Aus diesem Grunde sind auch die jeweiligen Angestellten i.d.R. immer der richtige Ansprechpartner.

    Und im Gegensatz zu Euch, habe ich / wahrscheinlich die meisten Angestellten, die Akten schon im Kopf. Ich kann also sofort -ohne mich grossartig vorzubereiten - telefonisch die Dinge klären, wenn mich der Rechtspfleger anruft. Dass das bei Euch nicht so ist, ist schon klar. Ihr habt eine Vielzahl von Anträgen jeden Tag auf dem Tisch liegen. Deshalb rufe ich meistens auch mit "Vorankündigung / Geschäftsstelle" an und lass die Akte schon mal vorlegen. Gibt keine Probleme. Ruft mich der Rechtspfleger an, kann ich - überschaubare Akten - sofort reagieren.

  • Mein letzter Beitrag zum Thema Telefon, da voraussichtlich ohnehin kein Konsens zu finden ist:
    Telefonieren muss man nicht lieben, um diese Kommunikationsvariante zumindest für sein Arbeiten als denkbare Möglichkeit zu erachten. Es ist mir jedoch ein Rätsel, wie man modern genug sein kann, um hier im Internet zu texten, aber gleichzeitig solche Medien massiv verneint.
    ad 1.: Den Einwand halte ich für viel zu sehr einzelfallabhängig, um zu einem fundamentalen Telefonselbstverbot zu gelangen. Letztlich ist darin die nicht haltbare Unterstellung verpackte, Notariaten sei selbst bei Kleinkram im Normalfall nicht zu trauen.
    ad 2.: Beispiel: Vfg. 1. Mit Notariat (Fr. Wumpenkrögerowskij) wurde telefoniert. Gedöns kommt. 2. 1 Monat. Musterstadt,...
    Die Summe aus dem hierfür nötigen Zeitaufwand und einem halbminütigen Telefonat steht in keinem Verhältnis zu den Kosten und dem Zeitaufwand, der durch den Aktenumlauf, erneutes Einlesen erst in der Folgewoche und vor allem die Aktenliegezeiten entsteht.
    Das obige Beispiel darf gerne als Formularentwurf weiter genutzt werden. Ich verzichte insoweit auf Urheberrechte.
    ad 3.: Beanstandungen, die ein Telefonat m. E. denkbar machen, sind in aller Regel gerade solche, die letztlich keiner formgerechten Zwischenverfügung bedürfen. Eine Zurückweisung steht dabei faktisch kaum zur Debatte, sondern nur die Frage des Vollzugszeitpunktes.
    Wenn man aber meint, man müsse sich, seinen Kollegen und dem Notariat (z. B. wegen noch fehlender UB) Mehrarbeit machen, kann man das natürlich im Rahmen des § 9 RPflG machen.
    ad 4. und 5.: Störungen sind zwar immer tragisch, gehören aber sowohl auf Seiten des Behörden- wie des Notariatssachbearbeiters zum Arbeitsalltag einer bürgerfreundlichen Rechtspflege und sollten daher eigentlich keiner Rede wert sein.



  • Dem ist nichts hinzuzufügen!

  • Erbscheine, wenn keine GB-Berichtigung beantragt wird, bitte immer in Ausfertigung vorlegen. (Ich ärgere mich gerade über ein Schreiben eines Notars, der die ES-Ausfertigung nach Eintragung der Vormerkung unbedingt zurückhaben wollte und nun not amused ist, dass ich die ES-Ausfertigung zum Vollzug der Eigentumsumschreibung wieder haben möchte.)




  • :zustimm:

  • Ich überlegte lange, ob ich diese Frage hier stellen soll, aber ich habe mich nun dazu durchgerungen.
    In letzter Zeit häuft es sich, dass wir Urkunden von Notaren eingereicht bekommen, die so nicht vollzugsreif sind. Beispiel: Es wird vorher telefonisch angefragt, wer denn die Löschungsbewilligung für eine Dienstbarkeit aus Anno-Knipps erteilen muss, Antwort des Rechtspflegers: Der Rechtsnachfolger. Sodann wird eine Urkunde eingereicht, in der Herr Meier die Löschung bewilligt, mit der Bitte um Prüfung, ob Herr Meier das denn überhaupt darf. (Kein Witz!)

    Weiterhin werden ständig Anfragen seitens der Notare gestellt, wer denn Eigentümer sei (bei eingetragenen Eigentümern, die verstorben sind), was denn Eintragungsgrundlage für diverse Rechte sei, wer denn die Löschung bewilligen müsse und ob es nicht reiche, wenn...etc. pp.

    Ich habe langsam das Gefühl, Puttelchen für die Notare zu sein. BITTE NICHT FALSCH VERSTEHEN! Ich frage mich nur, wie ich mich gegen solche Anfragen wehren kann. Ich soll Anträge erledigen! Es kostet mich und meine Kollegen Unmengen an Zeit, diese Recherchen durchzuführen, die meiner Meinung nach die Notare durchführen müssten, wenn sie beurkunden wollen.

    Es geht zeitlich wirklich nicht mehr. Und wenn man dann noch auf eine Zwischenverfügung hin angerufen wird und das Telefonat mit "Das habe ich mir schon gedacht..." beginnt... :(

    Was können wir dagegen machen? Einfach abbügeln kann man diese Anfragen auch nicht, oder?

  • Nur dass diese Einsichtler gegenüber früheren Zeiten weniger geworden sind. Bei uns hatte ein Notariat früher deren drei. Zwei davon sind mittlerweile nicht mehr im Dienst und auch nicht ersetzt worden. Die dritte kommt zwei Mal die Woche und ist dann gut beschäftigt. Wenn sie auch irgendwann in Rente geht, sind ernste Zweifel erlaubt, inwieweit dann Ersatz kommt. Gut, die reinen Grundbucheinsichten sind zwar entfallen, aber sonst...

    Wenn es nicht mehr anders geht, würde ich mich als Grundbuchamt auf das zurückziehen, was das GBA machen muss (hierzu im Wesentlichen: §§ 10, 12, 12a GBO). Auskünfte aus der Akte gehören bei berechtigtem Interesse halt dazu. Bitte Auskunftsanträge schriftlich stellen oder persönlich vorbeikommen (wie jeder andere auch), da ginge ich an Eurer Statt keinen Kompromiss mehr ein. Dann Abarbeitung in der gleichen Geschwindigkeit und Reihenfolge wie alle anderen Anfragen halt auch. u. U. würde ich mir Überlegen, ob die Abteilung ein Tagebuch über die Arbeitstage macht. Der "Rest" ist dann ein Bericht über die dann belegbare Mehrarbeit, ggf. Überlastungsanzeige der Geschäftsstelle...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • Auf solche Anfragen antworte ich in der Regel nicht und man kann sie auch abbügeln.

    1. Die Identität des Antragstellers kann am Telefon ebensowenig geprüft werden, wie das berechtigte Interesse.

    2. § 12 GBO gestattet die Einsichtnahme in die Grundbücher und und die Bewilligungsurkunden. Ich fordere den Anrufer daher auf, diese Einsichtsmöglichkeit wahrzunehmen.

    3. Wer nicht kommen will, kann schriftlich kostenpflichtige Abschriften beantragen.

    4. Einen Anspruch auf Vorlesen haben nur Blinde und Analphabeten und zur Mithilfe bei der Vorbereitung der Beurkundung sind wir nicht verpflichtet.

    5. Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist Amtspflicht der Notare (§ 21 BeurkG).

    6. Es herrscht der Beibringungsgrundsatz. Es ist Aufgabe der Antragsteller zu recherchieren.

    7. Derjenige, der die Kohle für die Beurkundung kassiert, soll sich bitteschön auch die Arbeit machen. (Und das bekommen Notare, die mich mit derartigen Ansinnen nerven, von mir wörtlich zu hören.)

    8. Vor Eingang eines Antrages erörtere ich nur rechtliche Probleme. Aber nur mit Notaren, die vorbereitet sind und lediglich wissen wollen, welche der vier Ansichten zu einem bestimmten Problem ich in einer konkreten Sache zu vertreten beabsichtige. Völlig ahnungslosen Organgen der Rechtspflege ist die Anschaffung entsprechender Fachliteratur anzuraten. Mittellose werden an die Bücherei verwiesen.

    9. Fortbildungsveranstaltungen können bei professionellen Anbietern besucht werden. Das Grundbuchamt ist kein kostengünstiger Ersatznachhilfelehrer.

    10. Wenn ich mitten in einer Akte stecke gehe ich sowieso nicht ans Telefon. (Ich stecke fast immer in einer Akte)

    11. Ziffern 1-10 gelten natürlich nur für anrufende "Profis" (Notariate, Rechtsanwälte, Immobilienspekulanten und Banken). Privatleute werden zuvorkommend behandelt und erhalten im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe.

  • Aus BbgOLG 5 Wx 17/08, Beschluß vom 05.01.2009:

    "Nach § 45 Abs. 3 S. 1 GBV besteht eine Pflicht zur Auskunft aus dem Grundbuch nebst Grundakten für das Grundbuchamt nur aufgrund besonderer gesetzlicher Verpflichtung (wie etwa nach §§ 17 Abs. 2, 19 Abs. 2, 146 ZVG), sonst dagegen nicht. Mit dieser Regelung wird das Ziel verfolgt, das Grundbuchamt vor übermäßiger Inanspruchnahme, den Staat vor Schadensersatzansprüchen und den Grundbuchbeamten vor Regress zu schützen. Es gibt daher für die Beteiligten – von den gesetzlichen Sonderfällen abgesehen – keinen mit der Beschwerde verfolgbaren Anspruch auf Auskunftserteilung, vielmehr können Informationen aus dem Grundbuch und den Grundakten grundsätzlich nur mittels Einsichtnahme oder Erteilung von Abschriften gewonnen werden (Meikel u. a./Ebeling, Grundbuchrecht, § 45 GBV Rdnr. 8)."

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (2. Oktober 2009 um 14:12) aus folgendem Grund: Schrift vergrößert

  • @ HorstK:

    Harte Einstellung, ich denke damit kann man sich die Arbeit auch schwerer machen, als nötig. Man kann das zwar nicht vergleichen, aber ich erkläre auch Organen der Rechtspflege, was in der Insolvenzordnung steht. Denn das Ausbügeln von nichtsahnenden Schriftsätzen dauert länger, als eine entsprechende Erklärung am Telefon.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich verstehe, Du meinst den Schriftsatz eines ahnungslosen Verfassers desselben. Der Schriftsatz selbst ist also weder ahnungslos noch nichtsahnend.

  • Ich verstehe, Du meinst den Schriftsatz eines ahnungslosen Verfassers desselben. Der Schriftsatz selbst ist also weder ahnungslos noch nichtsahnend.



    genau, aber ein bisschen Kreativität kann zum Wochenende nicht schaden ;)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich verstehe, Du meinst den Schriftsatz eines ahnungslosen Verfassers desselben. Der Schriftsatz selbst ist also weder ahnungslos noch nichtsahnend.


    Du ahnungsvoller Engel du! Goethe.

    HorstK scheint wirklich böse Erfahungen des Ausgenutztwerdens gemacht zu haben, dass er so deutlich die Grenzen absteckt.

    Wahrscheinlich handhabt er es in praxi aber dennoch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. :)

  • Ich finde, dass jeder seine Arbeit selbst machen muss. Wenn sich Notariate so verhalten, wie das geschildert wurde, ist das nicht in Ordnung.

  • Ich finde, dass jeder seine Arbeit selbst machen muss. Wenn sich Notariate so verhalten, wie das geschildert wurde, ist das nicht in Ordnung.


    Da hast Du gewiss recht.
    Und ich finde es trotzdem schön, wenn Gericht und Notariat miteinander kommunizieren, statt sich feindlich gegenüberzustehen.

  • Das ist gar keine Frage. Wir haben mit unserem Grundbuchamt außer den üblichen Kleinigkeiten auch keine besonderen Probleme. Man hilft sich auch gegenseitig aus. Es darf eben nur nicht zu einer einseitigen Gewohnheit werden.


  • Ich halte es bis auf Punkt 10 ebenso. Allerdings ist das Telefon kein großes Problem bei uns, da die Geschäftsstellen viel abfangen. Der Antrag wird geprüft, bearbeitet oder beanstandet . Nach dem 1.Fristablauf fragt die Geschäftstelle nach, nach dem zweiten Fristablauf weise ich bis auf wenige Ausnahmen zurück

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