.. .3. das Gericht (der Rechtspfleger!!!!) entscheidet, wobei derjenige, der als KB tätig war, von der Entscheidung ausgeschlossen ist
Natürlich! Ich entscheide ja als Kostenbeamter über die Abhilfe/Nichtabhilfe...
Endgültig zurückweisen muss dann mein Vertreter...
Erst über die Beschwerde gegen die Zurückweisung wäre der Richter zuständig (Wert unter 200 €)...
Gut, dann werd ich nochmal anhören, bei Nichtrücknahme geht die Akte erstmal an den Bezi!
Danke fürs Mitdenken :daumenrau!!!