§ 18 IV RPflG und Berufsanfänger

  • Man sollte auch mal den neuen Kollegen sehen. Dieser weiß sicher, dass er im ersten Jahr keine Inso machen darf. Jetzt sagt im der GL, dass er aber bitte Inso bearbeiten soll, weil kein anderer "Bock" drauf hat.
    Wenn der neue Kollege nun Fehler macht, was durchaus zu erwarten ist, wer haftet dann? Richtig, der neue Kollege, weil er ja unterschrieben hat. Was kümmert es seine Versicherung, dass der GL ihn angewiesen hat wider dem Gesetz?!
    Sollte da wirklich was schief laufen, steht der Kollege total allein und verlassen da. Da wird weder das Land noch sonstwer für ihn einspringen. Wie unsozial!!!

  • Kann mich einigen Vorpostern und vor allem Mausejule nur anschließen und Fassungslosigkeit ausdrücken!

    Ich finde die Vorschrift nicht gut, da
    1) auch andere Bereiche sehr große Verantwortung mit sich bringen, aber
    2) man ja irgendwann mal anfangen muss.
    Mir war auch mulmig, direkt nach der Prüfung jemandem die Testamentsrückgabe wg. mangelnder Testierfähigkeit zu verweigern. Kam auch nicht gut an.
    Gleiches gilt in Betreuungs-/Familiensachen: Anhörungen von psychisch Kranken oder Kindern und Einschätzung, ob sie freien Willen formulieren?
    Räumungsschutzanträge? Versteigerungen?
    Alles verantwortungsvolle Aufgaben, weil das unser Beruf eben so mit sich bringt.

    ABER: die Vorschrift ist da und wir müssen sie beachten.
    Alles andere ist Herauswinderei und nur peinlich.

    Ich sollte auch im ersten Jahr Inso machen und habe den GL drauf hingewiesen, dass das nicht geht. Hat mich einiges an Überwindung gekostet und kam nicht gut an. Und wenn der GL sagt: "machen Sie sich keine Sorgen, wir sagen einfach, es gibt zwingende Gründe" - und dann tritt ein Schadensfall ein?

    Schlimm, den neuen Kollegen so ein einen möglichen Haftungsfall laufen zu lassen, ganz zu schweigen von der "negativen Vorbildfunktion", die Verwaltung und gestandene Kollegen hier einnehmen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ob die Verwaltung des Gerichts d. TO die Haltung der "gestandenen" Kollegen ebenfalls einnimmt, ergibt sich m.E. aus dem Sachverhalt ( noch ) nicht.

    Nach diesem Thread wünscht man sich ja fast die vom BMJ geforderte weitere Konzentration der Inso-Gerichte gem. derzeitigem Reformvorhaben.:teufel:

  • Nach diesem Thread wünscht man sich ja fast die vom BMJ geforderte weitere Konzentration der Inso-Gerichte gem. derzeitigem Reformvorhaben.:teufel:

    An Deinem nordbadischen - fast badisch-sibirischen - Gericht? :teufel:

  • Als Fazit:

    Die Geschäftsverteilung zum 01.10.2011 ist geregelt. Der alte Kollege hat eingesehen, dass die Sahneschnitte doch besser ist als das neue FamFG-Dezernat.

    "Soviele Anhörungen, da mach ich doch lieber InsO" :D


    Was ist, wenn die berufsanfangende Kollegin das nicht mitmacht? Oder wird hier etwa darauf gesetzt, daß sie schon schweigen wird als Jüngste/Neueste und es sich auch mit niemandem verscherzen wollen wird?

    Wir hatten sie natürlich gefragt. Nun obsolet.

    Ich kann den Kollegen verstehen, der mal ein anderes Dezernat haben möchte. Aber an der Behörde wird es sicherlich noch andere Kollegen geben, die länger als ein Jahr dabei sind. Und wenn das Dezernat so toll ist, warum nehem die anderen Kollegen das Aufgabengebiet nicht mit Kusshand?

    :gruebel: Ich kann es dir nicht sagen. Ich habe fast jedes Dezernat bearbeitet als Rechtspfleger. Ich fand die ZPO-Dezernate immer besser als die des FGG bzw. FamFG.

    Frauen stehen wohl nicht so auf Vollstreckung/InsO?
    :oops:



    Die Regelung des § 18 IV RPflG finde ich gar nicht schlecht. Sie sollte nur auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet werden, wie Zwangsversteigerungssachen, Handelsregister und Betreuungssachen.

    Ich wäre für abschaffen. Das andere würde dafür sorgen, dass die neuen nur noch die Schrottdezernate erhalten als Berufsanfänger.

    Für manche Aufgabengebiete braucht man eben Lebenserfahrung und auch ein bestimmtes Durchsetzungsvermögen und das ist m. E. frisch nach der Ausbildung noch nicht da.

    Bekommt man aber auch nicht, wenn man als Berufsanfänger jahrelang Mahnsachen und Pfübse machen darf.

    Aber die Vorschrift ist Quark - da bliebe sonst außer Mahngericht und Verwaltung :teufel: nicht viel übrig ...

    :daumenrau:wechlach:

  • Frauen stehen wohl nicht so auf Vollstreckung/InsO?
    :oops:

    Zur InsO kann ich nichts sagen, ist - zum Glück - konzentriert bei den Amtsgerichten am Landgerichtsstandort.
    Aber Vollstreckung: Ich stimme dir zu. Ich hasse es! Boin zweiter Vertreter und komme ab und zu leider damit in Berührung!!! :mad:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Frauen stehen wohl nicht so auf Vollstreckung/InsO? :oops:

    Am hiesigen Gericht in der InsO: 9 (größtenteils Teilzeit)Rechtspflegerinnen - 1 Rechtspfleger. Und zeitweise waren wir ein reiner Frauenverein :D!

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Bei uns hat man nach vielen, vielen Jahren festgestellt, dass die Hinterlegungen in die Verwaltung gehören u . diese die GL bzw.deren Vertreterin machen muss. Da ich nicht zu diesem Kreis gehöre , hat man mir diese weggenommen. Auf Nachfrage warum erst jetzt erhielt ich zur Antwort- weil die keiner konnte. :gruebel: :confused:Ist doch bescheu...

    Hinterlegungen gehören nicht zwingend in die Verwaltung und müssen nicht zwingend vom GL bzw. Vertreter bearbeitet werden.

  • Bei uns hat man nach vielen, vielen Jahren festgestellt, dass die Hinterlegungen in die Verwaltung gehören u . diese die GL bzw.deren Vertreterin machen muss. Da ich nicht zu diesem Kreis gehöre , hat man mir diese weggenommen. Auf Nachfrage warum erst jetzt erhielt ich zur Antwort- weil die keiner konnte. :gruebel: :confused:Ist doch bescheu...

    Hinterlegungen gehören nicht zwingend in die Verwaltung und müssen nicht zwingend vom GL bzw. Vertreter bearbeitet werden.

    Lief bei uns zwar damals unter Verwaltung, hat aber ein ganz "normaler" ;) Rpfl. bearbeitet - eben zu 0,X Anteil als Verwaltungstätigkeit.
    Das gleiche galt für die Gerichtsvollzieherprüfung.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.


  • Die Regelung des § 18 IV RPflG finde ich gar nicht schlecht. Sie sollte nur auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet werden, wie Zwangsversteigerungssachen, Handelsregister und Betreuungssachen.

    Für manche Aufgabengebiete braucht man eben Lebenserfahrung und auch ein bestimmtes Durchsetzungsvermögen und das ist m. E. frisch nach der Ausbildung noch nicht da.
    Und bei einigen Mitbürgern ist das Vorurteil da, wenn ein Berufsanfänger vor einem sitzt, dass der keine Ahnung haben kann.

    Außerdem ist man als Berufsanfänger vielfach noch unsicher. Und dann in eine Gläubigerversammlung geworfen zu werden oder einen Zwangsversteigerungstermin abhalten zu müssen, stelle ich mir für alle Beteiligten Horror vor. Da nützt es auch nichts, wenn andere Kollegen Fragen beantworten.
    Das Auftreten in der Öffentlichkeit muss stimmen und das muss man auch erstmal lernen.


    Also im Register halte ich das für Quatsch. Genauso wie für Grundbuch. Hier braucht man fachliches Wissen und weniger Lebenserfahrung.
    Das mag eher für die Rast oder ggf. noch Betreuung gelten.

    Generell muss man aber irgendwo anfangen und so schwer der Anfang auch sein kann, wenn man einmal weiß wovon man redet haben auch das Publikum/Notare/Anwälte (in der Regel) den notwendigen Respekt.


    Zum Thema schließe ich mich den Vorrednern ausnahmslos an. Es ist ja nett es den alt bewährten Kollegen schön und bequem zu machen, aber das Gesetz sollte schon beachtet werden. Selbst wenn es eine Soll Vorschrift wäre, dürfte die 0 Bock Begründung nicht ziehen.


  • Zum Thema schließe ich mich den Vorrednern ausnahmslos an. Es ist ja nett es den alt bewährten Kollegen schön und bequem zu machen, aber das Gesetz sollte schon beachtet werden. Selbst wenn es eine Soll Vorschrift wäre, dürfte die 0 Bock Begründung nicht ziehen.

    Ich verweise einfach mal auf Post #45#.

    Trotzdem allen Dank für die Anregungen und Meinungen.


  • Die Regelung des § 18 IV RPflG finde ich gar nicht schlecht. Sie sollte nur auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet werden, wie Zwangsversteigerungssachen, Handelsregister und Betreuungssachen.

    Für manche Aufgabengebiete braucht man eben Lebenserfahrung und auch ein bestimmtes Durchsetzungsvermögen und das ist m. E. frisch nach der Ausbildung noch nicht da.
    Und bei einigen Mitbürgern ist das Vorurteil da, wenn ein Berufsanfänger vor einem sitzt, dass der keine Ahnung haben kann.

    Außerdem ist man als Berufsanfänger vielfach noch unsicher. Und dann in eine Gläubigerversammlung geworfen zu werden oder einen Zwangsversteigerungstermin abhalten zu müssen, stelle ich mir für alle Beteiligten Horror vor. Da nützt es auch nichts, wenn andere Kollegen Fragen beantworten.
    Das Auftreten in der Öffentlichkeit muss stimmen und das muss man auch erstmal lernen.

    Vom Bauchgefühl her, finde ich eine an § 18 IV RPflG anlehnende Regelung nicht schlecht.

    So wie sie allerdings existiert, halte ich sie für unzureichend.
    Wie hier schon beispielsweise erwähnt, reicht es aus, wenn eine Berufsanfängerin nach der Ausbildung ein Jahr in Mutterschutz geht und danach ins InsO-Gewässer geschmissen wird.
    Oder eben etwas, egal was, absolut InsO-Sachfremdes bearbeitet.

    Der Zeitfaktor allein kann es doch nicht sein!

    Wenn es denn schon ein Jahr dauern muss, so muss doch ein Bezug zum künftigen Dezernat bestehen.
    Und der kann doch nur durch Arbeiten in dem Dezernat entstehen.

    Vom Behördenstandpunkt ausgesehen, stellt sich mir die Frage, wozu erfolgte dann eine Ausbildung und mit abschließender bestandener Prüfung.

    Wenn ich als Gesetzgeber davon ausgehe, dass jemand nicht geeignet ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen, dann ist es meine Pflicht, daran zu arbeiten, die Ausbildung anders zu gestalten und nicht ein Jahr Leerlauf ranzuhängen.

    Ich schlage daher vor, sofern die Ausbildung als nicht ausreichend angesehen wird, diese zu verbessern und ggf. die Bearbeitung von Verfahren, in denen ich mein Rückgrat nicht nur im Zimmer, sondern auch öffentlich im Saal zur Schau stellen muss, wobei ich nicht unbedingt von Horrorterminen sprechen würde, an die Voraussetzung zu knüpfen, dass man vor der Bearbeitung solcher Verfahren einen Nachweis erbringen muss, eine bestimmte Anzahl von Terminen unter Aufsicht erfolgreich selbständig geleitet zu haben.

    Warum nicht auch eine Art von Zusatzausbildung und Prüfung, wenn dies als notwendig erachtet wird.

    Und vielleicht auch noch während einer Einarbeitungszeit von 3 - 6 Monaten nur unter Begleitung einer erfahrenen Kollegin/eines erfahrenen Kollegen Termine abhalten darf.

    Alles andere ist in meinen Augen nur heiße Luft.

  • Das halte ich ehrlich gesagt für Quatsch.
    Unsere Ausbildung ist gut und die Grundlagen beherrschen wir - direkt nach der Prüfung vielleilcht sogar besser als später.
    Was fehlt ist die Berufserfahrung - und die lässt sich auch mit einer "Zusatzprüfung" nicht erlernen, sondern die bringt einfach die Zeit mit sich.
    Auch wenn in den ersten Terminen jemand daneben sitzt, irgendwann kommt immer der Zeitpunkt, wo ich das erste Mal ganz auf mich allein gestellt bin.
    Das gehört dazu! Und dazu gehört auch, Fehler zu machen, aus denen man dann lernt.
    Die Kollegen können helfen indem sie immer erreichbar und ansprechbar sind - das gibt Sicherheit.

    Im übrigen: wo soll denn das Personal hergenommen werden, um die neuen Rpfl. zu beaufsichtigen? Wir sind ja sowieso schon unterbesetzt!
    Und weshalb nur in Inso-Sachen?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • :zustimm:
    Ich verweise auch gerne auf meine Signatur :teufel:

    Lebenserfahrung und Berufserfahrung. Man wird alt wie 'ne Kuh, man lernt immer dazu. Ich habe neulich noch mit einer Kollegin telefoniert, die seit 18 Jahren ihr Dezernat bearbeitet. Ich habe ihr eine Frage gestellt - auf die sie keine Antwort wusste, weil ihr das in all den Jahren noch nicht untergekommen ist.
    So lange man weiß, dass man nicht allein ist und Kollegen nah und fern hat, die man mit seinen Fragen löchern kann, wird es eine Lösung auf jedes Problem geben. Schöne Lösungen, unkonventionelle Lösungen, aber Lösungen. Mancher Termin muss vllt. unterbrochen werden. Mancher Beschluss mag einige Zeit reifen, weil man Recherche betreibt.

    Aber lediglich Inso auszunehmen ... überhaupt ein Dezernat auszunehmen ... Sonntagskind hat recht: Unsere Ausbildung, unser Studium ist fundiert genug, um zu bestehen.
    Autodidakte Weiterbildung betreiben wir bis zum bitteren Ende.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • @ Sonntagskind und Sonea:

    Dann sind wir uns ja einig, auch wenn es für Euch auf den ersten Blick vielleicht nicht so aussehen mag.
    Ich denke auch, die Ausbildung ist gut und die Grundlagen werden direkt nach der Prüfung vielleicht noch besser als später beherrscht.
    (Bei uns sind es ohnehin nur die jüngeren Rpfl, die InsO überhaupt bearbeiten könnten, denn die älteren haben davon keine Ahnung.)

    Deshalb habe ich auch keine Zweifel daran, dass frisch gebackene Rpfl. übrigens in jedem Dezernat erfolgreich arbeiten können.
    Was mich stört, ist dieser dämliche § 18 IV RpflG, der Beamten auf Probe untersagt, während des ersten Jahres nach seiner Ausbildung Insolvenzsachen zu bearbeiten, ohne auszufüllen, wie denn diese Zeit sinnvoll genutzt werden sollte.

    Deshalb habe ich auch nur für den Fall, dass die Ausbildung als nicht ausreichend erachtet wird, über eine Verbesserung nachgedacht.

    Ansonsten stellt sich mir auch die von Euch gestellt Frage:

    Warum nur InsO?

    Bauchlandungen wird es immer wieder geben. Und selbst wer seine Fahrerlaubnis fehlerfrei erworben ist, ist vor einem Unfall nicht gefeit.

    Personalfragen werden bei uns als unwichtig angesehen.
    Zumindest vom HPR, der sich kürzlich auf die eigene Brust geklopft hat, weil Berufsanfänger in den ersten 3 Monaten nur ein Dezernat von 0,8 bearbeiten dürfen. Ich würde dem HPR auch gerne auf die Brust klopfen und zwar solange bis sie grün und blau ist, weil wir die restlichen 0,2 nun zusätzlich machen müssen. Ist zwar kein Weltuntergang, nur finde ich diese Regelung gedankenlos.

  • Dann sind wir uns tatsächlich einig.

    Bis auf das hier:

    Personalfragen werden bei uns als unwichtig angesehen.
    Zumindest vom HPR, der sich kürzlich auf die eigene Brust geklopft hat, weil Berufsanfänger in den ersten 3 Monaten nur ein Dezernat von 0,8 bearbeiten dürfen. Ich würde dem HPR auch gerne auf die Brust klopfen und zwar solange bis sie grün und blau ist, weil wir die restlichen 0,2 nun zusätzlich machen müssen. Ist zwar kein Weltuntergang, nur finde ich diese Regelung gedankenlos.

    Ich finde das sinnvoll.
    Ich musste die erste Zeit auch kein volles Dezernat machen und war sehr dankbar. (Übrigens hatte ich das Glück teilweise auch später, wenn ich zu anderen Gerichten wechselte und kein Berufsanfänger mehr war.)
    Im Gegenzug für diese Behandlung habe ich dann später gern die dann neuen Kollegen entlastet.
    Das lässt einem neuen Kollegen wenigstens ein bisschen Luft zur Einarbeitung in das Dezernat und Eingewöhnung in das Team, sprich der Entwicklung von Teamgeist.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Dann sind wir uns tatsächlich einig.

    Bis auf das hier:

    Personalfragen werden bei uns als unwichtig angesehen.
    Zumindest vom HPR, der sich kürzlich auf die eigene Brust geklopft hat, weil Berufsanfänger in den ersten 3 Monaten nur ein Dezernat von 0,8 bearbeiten dürfen. Ich würde dem HPR auch gerne auf die Brust klopfen und zwar solange bis sie grün und blau ist, weil wir die restlichen 0,2 nun zusätzlich machen müssen. Ist zwar kein Weltuntergang, nur finde ich diese Regelung gedankenlos.

    Ich finde das sinnvoll.
    Ich musste die erste Zeit auch kein volles Dezernat machen und war sehr dankbar. (Übrigens hatte ich das Glück teilweise auch später, wenn ich zu anderen Gerichten wechselte und kein Berufsanfänger mehr war.)
    Im Gegenzug für diese Behandlung habe ich dann später gern die dann neuen Kollegen entlastet.
    Das lässt einem neuen Kollegen wenigstens ein bisschen Luft zur Einarbeitung in das Dezernat und Eingewöhnung in das Team, sprich der Entwicklung von Teamgeist.

    Ich finde die Entlastung auch sinnvoll.
    Ich finde sie sogar sehr sinnvoll, nämlich weil die Entlastung dadurch festgeschrieben ist und nicht dem Gutdünken der alten Kollegen überlassen bleibt.

    Nur wenn man "A" sagt, sollte man auch "O" sagen und auch Regelungen treffen, wer denn die restlichen 0,2 bearbeitet.

    So werden bei uns z.B. Ausbildungsgerichte personell besser ausgestattet als andere.

    Daher wäre es folgerichtig, wenn auch der fehlende Anteil bei der Personalausstattung entsprechend berücksichtigt wird. Wobei mir schon klar ist, dass dieser Bonus nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

    Kleine Beispielsrechnung:

    Wir bekommen zum 1. Oktober 5 neue RPfl.
    Bei einer Entlastung von jeweils 0,20 macht dies insgesamt 1 volles Dezernat aus, das für 3 Monate von den alten Rpfl. zusätzlich erledigt werden muss.
    Oder anders ausgedrückt: Das JM erspart sich drei Gehälter.
    Wenn ich als HPR schon den Samariter spiele und Entlastungen mit der Gießkanne verteile, dann muss ich auch sagen, woher die Entlastung kommt bzw. warum sie zusätzlich auf unsere Knochen erfolgt.

    Ich weiß, ich übertreibe, aber nur so lässt sich m.E. die einseitige Entlastung am besten deutlich machen.

    Wenn wir hier nun ganz fies wären, würden wir die lieben, neuen Kollegen bei Fragen jeglicher Art höflich darauf hinweisen, dass sie gerade für die Antwortensuchen eine Freistellung von 0,20 erhalten haben und sich die Bibliothek im 3. Stock befindet.:teufel:

  • Wenn wir hier nun ganz fies wären, würden wir die lieben, neuen Kollegen bei Fragen jeglicher Art höflich darauf hinweisen, dass sie gerade für die Antwortensuchen eine Freistellung von 0,20 erhalten haben und sich die Bibliothek im 3. Stock befindet.:teufel:

    Genau.
    Und auf Grund dieser Einstellung bekomtm ihr im nächsten Oktober wieder 5 neue, da die aus diesem Oktober so schnell wie möglich wieder :flucht:
    Ohne Worte...

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