Hallöchen,
habt Ihr sowas schon mal gehabt? Der Schuldner trägt vor, dass sein Girokonto gepfändet ist und seine Bank die Umstellung dieses Girokontos auf ein P-Konto trotz der aus § 850k VII ZPO resultierenden Verpflichtung ein vorhandenes Girokonto auf Begehren des Schuldners als P-Konto fortzuführen verweigert. Nunmehr droht in Kürze die Frist nach § 850k I 4 ZPO für die Umstellung abzulaufen. Der Schuldner möcchte Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO.
M.E. wäre doch aber gegen die Bank bei einer Weigerung aufgrund des § 850k VII ZPO vom Schuldner ggf. prozessgerichtlich vorzugehen. Oder habe ich was übersehen?