Guten Morgen,
mir liegt eine notarielle Urkunde vor, in der sowohl Verkäufer (natürliche Person) als auch Käufer (Gemeinde X) die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragen und bewilligen. Die Kosten soll lt. Urkunde der Käufer tragen. Die sind aber ja nun gebührenbefreit. Kann ich (weil ja schließlich auch der Käufer einen Antrag gestellt und der Notar den Antrag nach § 15 GBO auch im Namen beider Parteien gestellt hat), die Kosten nicht einfach dem Käufer zum Soll stellen??