Abweichen Hinterlegungsantrag und überwiesener Betrag

  • Naja, aber er kann doch nicht einfach einen Hinterlegungsantrag in der Höhe stellen und dann nicht die komplette Summe hinterlegen. Müssen nicht Hinterlegungsantrag und Hinterlegungssumme übereinstimmen?

    Es lag ein Hinterlegungsantrag vor, aus dem sich ergab***, dass 12.500,-- Euro hinterlegt worden sind, also ging man bei der Erstellung des Teilungsplans auch davon aus, dass dies die Teilungsmasse ist. Der Rpfl bei der Hinterlegungsstelle sagte jedoch, dass man auch einen niedrigeren Betrag hinterlegen kann und der Ersteher klammert sich nun daran, dass er nur die 12.300,-- Euro zahlen muss.

    Dann frag mal den HinterlegungsRPfl, warum er das offensichtlich anders sieht (Abweichung Antrag-tats. Hinterlegung). Eventuell wurde nur versäumt, den HL-Antrag entsprechend abzuändern, weil nur 12.300 EUR hinterlegt werden sollten?

    *** Kann sich aus dem ANTRAG doch gar nicht ergeben???

    Zitat von rainer19652003

    Mir geht es nicht um die Ausführung des Teilungsplans, sondern nur darum was in den Teilungsplan hätte aufgenommen werden müssen.

    Doch nur das Meistgebot mit den Zinsen bis zum Tag der Hinterlegung. Insoweit finde ich die Verfahrensweise, dass nur das Meistgebot hinterlegt wird ... (JoansDong u.a.) am praktikabelsten. Oder aber der Ersteher rechnet exakt aus, was er AM TAG DER HINTERLEGUNG zu entrichten hat. Irgendwelche Pauschbeträge führen doch nur zu Hin-und-Herbuchungen.

  • Dann frag mal den HinterlegungsRPfl, warum er das offensichtlich anders sieht (Abweichung Antrag-tats. Hinterlegung). Eventuell wurde nur versäumt, den HL-Antrag entsprechend abzuändern, weil nur 12.300 EUR hinterlegt werden sollten?

    Genau das ist ja mein Problem. Es wurde auf der beantragten Summe der Teilungsplan erstellt, nun steht aber weniger Geld zur Verfügung. Ist eine vierstellige Summe und ich habe keine Lust hierfür in die Haftung genommen zu werden.

  • Aber schon das ergibt doch keinen Sinn - wie soll man eine noch gar nicht eingegangene Zahlung im Teilungsplan berücksichtigen? Der Hinterlegungsantrag ist doch ohne Zahlung nichts wert!

    Genau das verstehe auch ich immer noch nicht.Ansonsten versuche ich bei einer Hinterlegung in Absprache mit dem Ersteher schon dafür zu sorgen, dass der hinterlegte Betrag auf jeden Fall reicht. Ich zahle lieber etwas zuviel Gezahltes zurück als dass etwas Geld fehlt.

  • Das Problem ist m.E. die Frage, was hier die Teilungsmasse ist. Offensichtlich geht Rainer davon aus, dass -wenn der Ersteher die Hinterlegung von 12.500,00 € ankündigt - auch die Teilungsmasse 12.500,00 € beträgt; deswegen hat er diesen Betrag ja auch in den Teilungsplan aufgenommen. Dies ist aber m.E. falsch. Ich kann doch nicht den Betrag, den der Ersteher hinterlegen will, als Teilungsmasse annehmen. Vielmehr muss ich mir schon die "Mühe" machen, die Bargebotszinsen auszurechnen, um die Teilungsmasse zu ermitteln. Der Ersteher wollte das nicht (und muss es auch nicht), und da es bei ihm wohl auf ein paar Hunderter nicht ankommt, hat er einfach 12.300,00 € hinterlegt in der Annahme, dass das auf jeden Fall mehr als genug ist und er dann sein Wechselgeld zurückbekommt. Wenn die HL-Stelle sagt, dass der HL-Betrag ruhig hinter dem HL-Antrag zurückbleiben kann, dann ist es doch in Ordnung. Das Vollstreckungsgericht sollte keine Probleme konstruieren, wo keine sind. Also: Bargebotszinsen ausrechnen (Zuschlag bis Eingang der 12.300,00 €) und 12.000,00 € dazuzählen = Teilungsmasse. Diese soll wohl weniger sein als 12.300,00 €. Differenz zurückzahlen und den Rest verteilen. Für eine Forderungsübertragung sehe ich keinen Raum. Und jetzt fängt das Heute-Journal an...

  • Ich verstehe immer noch Bahnhof. Die Teilungsmasse ist doch nicht abhängig vom Zahlungsbetrag, sondern wird vom Gericht festgestellt (Meistgebot + Meistgebotszinsen). Es ist doch völlig wurscht, wieviel der Ersteher darauf zahlt. Zahlt er zuwenig, gibt's eine Forderungsübertragung. Wenn sich durch Hinterlegung die Zinsen mindern, darf er sogar weniger zahlen als im Hinterlegungsantrag verlautbart. Die Teilungsmasse hast Du davon unabhängig festzustellen.

  • Also ich kapiere die Sachverhaltsdarstellung auch nicht.

    Hinterlegt ist nicht, wenn der Antrag gestellt ist, sondern erst wenn das Geld auch eingezahlt ist. Erst dann ist die Hinterlegung bewirkt bzw. wirksam.
    In den Teilungsplan nehme ich die Teilungsmasse auf, nämlich Meistgebot + Zinsen und stelle fest, wie diese erbracht wird, z.B. durch Hinterlegung.
    Wenn also z.B. das Meistgebot 12.000 EUR beträgt, die Zinsen bei 300 EUR liegen und der Ersteher - unterstellt! - wirksam 12.500 hinterlegt hat, dann tauchen im Teilungsplan trotzdem nur 12.300 EUR auf. Was zu viel hinterlegt ist, hat im Teilungsplan nichts zu suchen, sondern wird "einfach so" an den Ersteher zurückbezahlt.
    @Rainer: Hast du nicht forumSTAR? Das kann man damit doch ganz toll machen ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Das Problem ist m.E. die Frage, was hier die Teilungsmasse ist. Offensichtlich geht Rainer davon aus, dass -wenn der Ersteher die Hinterlegung von 12.500,00 € ankündigt - auch die Teilungsmasse 12.500,00 € beträgt; deswegen hat er diesen Betrag ja auch in den Teilungsplan aufgenommen.

    Genau das ist der springende Punkt. Wenn einer amnkündigt, ich hinterlege so und soviel, dann nimmt man das doch auch in den Teilungsplan so auf.

  • Doch Stefan, denn wenn wirksam hinterlegt worden ist, dann werden die Zinsen nicht bis einen Tag vor Verteilung berechnet, sondern bis einen Tag vor der wirksamen Hinterlegung.

    Da ich einen Hinterlegungsantrag und eine Annahmeanordnung in der Akte habe, die jeweils einen Betrag ausweisen, der dem Betrag entspricht Meistgebot plus Zinsen bis einen Tag vor dem Verteilungstermin, wurde dieser Betrag auch so in den Teilungsplan aufgenommen. Tatsächlich wurde jedoch weniger überwiesen, weil der Ersteher behauptet, dass dies ihm so von der Hinterlegungsstelle gesagt worden ist.

  • Das Problem ist m.E. die Frage, was hier die Teilungsmasse ist. Offensichtlich geht Rainer davon aus, dass -wenn der Ersteher die Hinterlegung von 12.500,00 € ankündigt - auch die Teilungsmasse 12.500,00 € beträgt; deswegen hat er diesen Betrag ja auch in den Teilungsplan aufgenommen.

    Genau das ist der springende Punkt. Wenn einer amnkündigt, ich hinterlege so und soviel, dann nimmt man das doch auch in den Teilungsplan so auf.

    Eben nicht!!! Woraus ergibt sich das denn??

    Was machst du denn, wenn er den vollen zu zahlenden Betrag hinterlegen will (Antrag), dann aber (warum auch immer, und sei es von der Bank versehentlich nicht ausgeführt worden) doch nicht zahlt. Dann stellst du einen Teilungsplan mit voller Zahlung und Ausführung durch Überweisung auf, obwohl nicht ein Cent vorliegt und an die Gläubiger gezahlt werden kann und alles mittels Forderungsübertragung zu verteilen gewesen wäre? So nimmst du sogar die Möglichkeit der Wiederversteigerung. Ich würde mal meine Versicherung prüfen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also ich kapiere die Sachverhaltsdarstellung auch nicht. Hinterlegt ist nicht, wenn der Antrag gestellt ist, sondern erst wenn das Geld auch eingezahlt ist. Erst dann ist die Hinterlegung bewirkt bzw. wirksam. In den Teilungsplan nehme ich die Teilungsmasse auf, nämlich Meistgebot + Zinsen und stelle fest, wie diese erbracht wird, z.B. durch Hinterlegung. Wenn also z.B. das Meistgebot 12.000 EUR beträgt, die Zinsen bei 300 EUR liegen und der Ersteher - unterstellt! - wirksam 12.500 hinterlegt hat, dann tauchen im Teilungsplan trotzdem nur 12.300 EUR auf. Was zu viel hinterlegt ist, hat im Teilungsplan nichts zu suchen, sondern wird "einfach so" an den Ersteher zurückbezahlt. @Rainer: Hast du nicht forumSTAR? Das kann man damit doch ganz toll machen ...

    forumSTAR, hör mir auf.:pcfrust:

    Meistgebot + Zinsen bis Verteilungstermin betragen 12.500,-- Euro. Hinterlegungsantrag + Annahmeanordnung lauten auch auf diese 12.500,-- Euro. 12.500,-- Euro werden auch in den Teilungsplan als Masse aufgenommen. Tatsächlich werden jedoch nur 12.300,-- Euro hinterlegt.

  • Was machst du denn, wenn er den vollen zu zahlenden Betrag hinterlegen will (Antrag), dann aber (warum auch immer, und sei es von der Bank versehentlich nicht ausgeführt worden) doch nicht zahlt. Dann stellst du einen Teilungsplan mit voller Zahlung und Ausführung durch Überweisung auf, obwohl nicht ein Cent vorliegt und an die Gläubiger gezahlt werden kann und alles mittels Forderungsübertragung zu verteilen gewesen wäre? So nimmst du sogar die Möglichkeit der Wiederversteigerung. Ich würde mal meine Versicherung prüfen.

    Aufgenommen wird in den Teilungsplan als Verteilungsmasse Meistgebot und Zinsen bis einen Tag vor dem Verteilungstermin. Diese Masse mindert sich ggf., wenn wirksam hinterlegt worden ist. Geht keine Zahlung ein, so hat der Ersteher ein Problem. Wie ich den Teilungsplan ausführe, ist doch ein anderer Schuh.

  • 12.500,-- Euro werden auch in den Teilungsplan als Masse aufgenommen. Tatsächlich werden jedoch nur 12.300,-- Euro hinterlegt.

    Aufgenommen wird in den Teilungsplan als Verteilungsmasse Meistgebot und Zinsen bis einen Tag vor dem Verteilungstermin. Diese Masse mindert sich ggf., wenn wirksam hinterlegt worden ist. Geht keine Zahlung ein, so hat der Ersteher ein Problem.

    Kapier ich auch nicht. Wo ist denn jetzt das Problem? Du sagst doch selber, die Masse mindert sich ggfls. auf den Betrag, der tats. hinterlegt wurde.

  • Ein Hinterlegungsantrag wurde für 12.500,-- Euro gestellt, eine Annahmeanordnung ebenfalls für diesen Betrag erlassen. Folglich wurde dieser Betrag auch als Teilungsmasse aufgenommen.

    Es wurde jedoch tatsächlich nur 12.300,-- Euro überwiesen. Mir fehlen also jetzt 200,-- Euro.

  • Ein Hinterlegungsantrag wurde für 12.500,-- Euro gestellt, eine Annahmeanordnung ebenfalls für diesen Betrag erlassen. Folglich wurde dieser Betrag auch als Teilungsmasse aufgenommen.

    Es wurde jedoch tatsächlich nur 12.300,-- Euro überwiesen. Mir fehlen also jetzt 200,-- Euro.

    Das hab ich schon verstanden. Aber du sagtest doch selber, nach wirksamer Hinterlegung mindert sich ggfls. die Masse. Und exakt den Fall hast du doch jetzt.

  • Ein Hinterlegungsantrag wurde für 12.500,-- Euro gestellt, eine Annahmeanordnung ebenfalls für diesen Betrag erlassen. Folglich wurde dieser Betrag auch als Teilungsmasse aufgenommen.

    Es wurde jedoch tatsächlich nur 12.300,-- Euro überwiesen. Mir fehlen also jetzt 200,-- Euro.


    Hier liegt doch genau der Denkfehler, glaube ich, nicht Hinterlegungsantrag + Annahmeanordnung sind entscheidend, sondern Hinterlegungsantrag + Annahmeanordnung + tatsächlicher Zahlungstag - hiernach berechne ich die Zinsen (bis 1 Tag vor Eingang der Zahlung).

    Habe ich im Verteilungstermin keinen Nachweis des Zahlungseingangs, habe ich auch keine wirksame Hinterlegung.

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