Neues Beurteilungsrecht in der bayerischen Justiz

  • Das willst Du lieber nicht wissen...
    Ich könnt aber schon jetzt auf die Palme steigen, weil in dem Gartengelände hinter meinem Bürozimmer einer vergessen hat, wie seine Motorsäge wieder ausgeht.:mad:

  • Grundsätzlich ist es egal, dass in zu kleinen Vergleichsgruppen keine Spitzenpunktzahlen vergeben werden können, weil ja auch kein Konkurrent innerhalb der Vergleichsgruppe einen Spitzenwert erhält sondern maximal 11+.

    Es kann auch kein Beurteilter allein anhand der Beurteilung einschätzen, ob er nun eine gute oder schlechte Beurteilung hat, da es immer darauf ankommt, welche Werte die Konkurrenten haben und wie deren Superkriterien bewertet wurden.

    In meinem Bereich sind wir so wenige, dass in allen Verlgeichsgruppen die kritische Größe nicht erreicht wird und daher keine 15 oder 16 Punkte vergeben werden können. Das kann man jetzt eben gut oder schlecht finden, dass es sehr gute Leute nur an Riesenbehörden geben kann - letztlich kommt es aber auf das Ranking an, wo man steht. Dieses Ranking ergibt sich aber logischerweise nur, wenn man alle Beurteilungen kennt.

    Deshalb soll ja auch in irgendeiner Form veröffentlicht werden, ab welchem Punktwert eine Beförderung erteilt werden konnte, damit die Unterlegenen sich verorten können. Erst durch diese Veröffentlichung weiß der Beurteilte, ob er eine gute oder nicht so gute Beurteilung hatte.


    Letztlich hängt viel davon ab, wer alles in der Vergleichsgruppe drin ist und wer das Ranking erstellt, wohin dann zu beurteilen ist. Denn eines dürfte klar sein: Das inoffizielle Ranking steht, bevor die Beurteilungen gemacht sind. Die Beurteilungen bilden dann später nur das bereits vorher ausgekungelte Ranking ab.
    Das kann man jetzt auch wieder gut oder schlecht finden. Letztlich laufen alle Beurteilungssysteme darauf hinaus, dass vorher ausgekungelt wird, wer befördert werden kann. Ob man das jetzt Faktorenmodell oder Quotensystem nennt, ist im Grunde egal: Von oben wird ein Ranking erstellt, wenn Geld da ist, wird dann nach unten hin befördert, solange eben das Geld reicht. Das Ganze drumherum dient ja nur, es verwaltungsgerichtsfest zu machen.

    Tendenziell dürften beim neuen System die alten Hasen benachteiligt sein, die sich nach altem System eine gute Beurteilung einfach mit Zeitablauf ersessen haben. Dieses Ersitzen von guten Punktzahlen dürfte nun nicht mehr so möglich sein. Um jetzt viele Punkte zu erhalten, muss der Beamte etwas leisten und/oder diese Leistung sollte bei den Beurteilern auch auffallen (wenn möglich positiv;-)

    Aufregen hilft da eh nichts. Entweder man ist "dran" oder eben nicht. Viel geändert hat sich da nichts und wird sich auch nicht ändern. Wer und wie sich dieses "dran sein" definiert, das unterliegt immer mal wieder Moden, aber als Einzelner lässt sich da wenig beeinflussen.

    Ärgerlicher finde ich da vielmehr, dass die Beförderungen in den Bundesländern so ungleich verteilt sind: Im Osten wird tendenziell wenig befördert, in manchen westlichen Ländern gehen manche ab wie eine Rakete und auch die Masse wird schneller und weiter befördert.
    Dass sich die Justiz nicht mit der Finanz oder mit politisch wichtigen Sparten wie Lehrer und Polizei messen kann ist klar. Aber dass auch inenrhalb der Justiz so ein großes Gefälle bei vergleichsweiser gleicher Leistung ist, ist schon Mist.

  • Vielleicht noch ein kleiner Hinweis zu den Vergleichsgruppen.

    Die Vergleichsgruppen sollen zehn Beschäftigte nicht unterschreiten.

    Bei kleineren Gerichten wird nun etwa nicht eine kleinere Vergleichsgruppe gebildet, vielmehr wird der Kreis der Beschäftigten auf Landgerichtsebene (und, falls immer noch nicht ausreichend, auf OLG-Ebene) ausgeweitet.


  • Tendenziell dürften beim neuen System die alten Hasen benachteiligt sein, die sich nach altem System eine gute Beurteilung einfach mit Zeitablauf ersessen haben. Dieses Ersitzen von guten Punktzahlen dürfte nun nicht mehr so möglich sein. Um jetzt viele Punkte zu erhalten, muss der Beamte etwas leisten und/oder diese Leistung sollte bei den Beurteilern auch auffallen (wenn möglich positiv;-)

    Um das wieder zu "begradigen" muss das Beurteilungssystem ja auch alle paar Jahre reformiert werden ... das ist wohl in etwa so, wie bei einer Währungsreform - alles zurück auf Null.

  • Vielleicht noch ein kleiner Hinweis zu den Vergleichsgruppen.

    Die Vergleichsgruppen sollen zehn Beschäftigte nicht unterschreiten.

    Bei kleineren Gerichten wird nun etwa nicht eine kleinere Vergleichsgruppe gebildet, vielmehr wird der Kreis der Beschäftigten auf Landgerichtsebene (und, falls immer noch nicht ausreichend, auf OLG-Ebene) ausgeweitet.

    Was ich mir aber wieder schwierig vorstelle. Wie soll denn ein Rpfl vom AG x mit einem Rpfl vom AG y verglichen werden ??

    Gibts dann nen Contest ?? :eek:

    Bin gespannt, wie das dann wirklich laufen soll. Ich hier z.B. bin in der Vergleichsgruppe an meiner Behörde quasi der Einzelkämpfer.

    Dann suchen wir uns noch 3-4 Behörden, die zusammen dann eine Vergleichsgruppe bilden und der Behördenleiter mit dem längsten Atem und der meisten Überzeugungskraft hat gewonnen oder wie ??

    Na dann stehen meine Chancen verdammt gut. :wechlach:

  • Tja, ich fürchte, genau so läuft das ab.

    Und wer welche Position in der zu erstellenden Rankingliste einnimmt (ja, die gibt es), wird im Streitfall wohl die Mittelbehörde entscheiden.

  • So, ich war gestern auf einem Leergang zum Thema neues Recht in NRW:

    Tja, es gibt weniger zu schreiben, aber es wird schwieriger.

    Vergleichsgruppen kann ich hier nicht bilden: Ich darf ja einen Rechtspfleger, eine mD und einen Wachtmeister beurteilen...

    Da wirds mit den Gruppen schon ziemlich schwierig..:teufel:

  • Wie, werden wir jetzt etwa auch endlich tatsächlich nach Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt? Das wäre ja traumhaft... ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ganz ehrlich: Nein, et ist alte Suppe in neuen Dosen, nicht mehr und nicht weniger.

    Persönlich interessiert mich die Diskussion nicht: Ich bin am Ende meiner Karriere, da kann da stehen, wat will. Umso schlechter, desto höher die Chance hier vorzeitig rauszukommen.

  • Wie, werden wir jetzt etwa auch endlich tatsächlich nach Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt? Das wäre ja traumhaft... ;)


    :klugscheiMan wird nicht nach, es werden die Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt (manchmal auch nach, nicht aber die Nase ;)). Die Bestenauslese (z.B. bei Beförderungen) sollte dagegen nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen.

  • Da mir meine Beurteilung eh nur im Hinblick auf eine irgendwann vielleicht mal erfolgende Beförderung wichtig ist, habe ich da wohl was durcheinandergewirbelt ;)

    Solange bei mir nicht steht "nach allen anderen" (inklusive derer, die da noch kommen mögen), passt's scho ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wir hatten da Thema ja immer mal wieder und ich schrieb irgendwann mal, dass eine Beurteiliung nie gerecht ist.

    Dat fängt in der Schule an und geht hier weiter..

    Ist so und wird so bleiben. Ein Beurteilungs/bewertungssystem wird nie von allen als gerecht empfunden werden. Grade nicht in einem Beruf, wie dem unseren: Jeder macht wat anderes, jeder macht es ander, wie will man da gerecht vergleichen ?

    Insofern hab ich schon vor Jahren aufgehört, mir über dat Thema einen Kopp zu machen: Die Dinger landen bei mir regelmässig nach Quittierung der Beurteilung vor den Augen des Beurteilers in der Tonne..

  • Hallo zusammen!


    Wollte das Thema nochmal hochholen.

    In Bayern steht ja die nächste Beurteilungsrunde (Zeitraum 2015-2017) für die Rechtspfleger an.
    Jetzt gibt es die Vorgabe von "oben" (ich nehme an vom Ministerium), dass Rechtspfleger, die im letzten Beurteilungszeitraum befördert wurden, von Haus aus um 2 Punkte zurückzustufen sind bei der jetzigen Beurteilung.

    Kann mir jemand erklären, wie das mit dem vor gut 4 Jahren hochgepriesenen, neuen (Leistungs-!)Beurteilungswesen zusammenpasst?


    Grüße

    AgentProvocateur

  • Die Begründung (zumindest hier, und da geht es bis zu 3 Punkte runter) ist, dass Du dich im neuen Amt mit einem anderen Bewerberkreis vergleichen musst, der schon länger in dem Amt ist. Warst Du vorher A10 und wurdest auf A11 befördert, warst du quasi im Vergleich zu den anderen A10 Bewerbern zB "gut", jetzt vergleichst Du Dich aber nicht mehr mit denen, sondern mit den vorhanden A11 Bewerbern und in dem Vergleich (so das Argument) kannst Du aufgrund der kürze der Zeit im Amt gar nicht mehr gut sein.

  • Man erwartet im neuen Amt "Leistungsexplosionen" von Dir, damit Du die alte Punktezahl wieder erreichen kannst.

    Ich frage mich wie diese Aussehen sollen? Sauerkraut essen?

    Die Regel ist, dass man im neuen Amt um zwei Punkte runtergesetzt wird, in Ausnahmefällen nur um einen Punkt und in ganz ganz ganz ganz wenigen Ausnahmefällen um gar keinen Punkt.

  • Das Problem hat gerade auch ein Kollege von mir. Den Punkt weniger hat er ganz offiziell wegen der neuen Regelung, nicht weil er sich mit den anderen, die jetzt in seiner neuen Preisklasse sind, nicht messen könnte. Entsprechend der Vorgabe könnte er sich zwar wieder hochdienen, aufgrund seines Alters wird ihm das aber zeitlich nicht mehr ausgehen. Damit hängt es letztlich wieder vom Lebensalter ab, was man doch gerade nicht mehr wollte.

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