Mahlzeit!
Wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und z.B. die Kindsmutter für sich und ihr mdj. Kind ausschlägt und in einem seperaten Beurkundungstermin der Kindsvater ankommt und für das mdj. Kind ebenfalls ausschlägt, nehmt ihr dann 2x 30 Euro?
Vom Gefühl her find ich das nicht Richtig, da es sich ja um nur eine Ausschlagung für das Kind handelt, welche unglücklicherweise durch beide Eltern erklärt werden muss.
Schau mal hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post904291