forumSTAR

  • Wir sind gerade dabei, die Betreuerdaten für Schleswig-Holstein vorzuerfassen.
    Haben die anderen Bundesländer wirklich jedesmal auch das Geburtsdatum des Betreuers im Betreuerausweis stehen ?
    Kenne das aus mega nur so, dass wir dieses Feld einfach bislang nicht ausgefüllt hatten.
    Ist das bei forum star hingegen zwingend erforderlich ?
    Die der Berufsbetreuer hab ich ja aus den Qualifikationsnachweisen, aber nicht die der Ehrenamtlichen. Da müssten wir uns dann an die Betreuungsstelle wenden.


    Zwingend erforderlich ist die Eingabe des Geburtsdatums der Betreuer nicht.

    Jedoch hat diese den großen Vorteil, nicht bei jedem Umzug einen neuen Ausweis erstellen zu müssen.

    Bei uns wurden die Geburtsdaten auch bislang schon im alten Textsystem erfasst. Diese lassen sich den Berichten der Betreuungsbehörde entnehmen bzw. wurden von uns bei der Betreuerverpflichtung anhand des Ausweises eingetragen.

  • Du hast wohl daheim auch ForumStar? Nein, bei uns geht es nicht, da das Ticket noch läuft. Edit: Das Ticket läuft seit dem 16.01.2014 und eine Lösung wurde bisher noch nicht mitgeteilt. Vielleicht solltest Du Dich mal mit der bayerischen Justiz in Verbindung setzen und das Problem klären.

    Nein, ich habe daheim kein forumSTAR ;). Was du beachten musst: Die Teilungsmasse darf - eigentlich logisch - das Bargebot zzgl. Zinsen nicht übersteigen. Wenn nun der Ersteher mehr bezahlt bzw. hinterlegt hat, so darfst du nur den wirklich zu verteilenden Betrag als Teilungsmasse erfassen. Den zuviel bezahlten Betrag kann man über F_2429 (Anforderung Meistgebot, ich hoffe ich habs richtig im Kopf) wieder an den Ersteher zurückzahlen. Also kein Problem. Der Teilungsplan läuft definitiv durch, wenn die erfassten Zahlungen die Teilungsmasse nicht übersteigen. Und wie gesagt, prinzipiell ist dies auch logisch und richtig. Schon in der Vor-forumSTAR-Zeit hast du im TP ja nur die tatsächlich zu verteilende Teilungsmasse festgestellt und nicht auch noch einen vom Ersteher eventuell mehr bezahlten Betrag.

    Schon möglich, dass die landeseigene Umsetzung mehr oder weniger gute Lösungen anbietet. Vielleicht können wir ja das Forum zum Erfahrungsaustausch nutzen und von der besten Lösung lernen.

    Sachsen hat sich soweit ich weiß - leider oder zum Glück, das kann man so oder so sehen - dazu entschlossen, sämtliche Formulare selbst zu programmieren; insofern kann es sein, dass hier für Sachsen andere Lösungswege gelten als für die anderen Länder.

    Da hab ich gleich mal ein Thema: Wie läuft das bei ForumSTAR für ZVG - also VSIMM - eigentlich anderswo für diesen Fall: Ich habe eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks, betrieben von einem der beiden Bruchteilseigentümer, sagen wir X. An dem Bruchteil des X ist eine Zwasi für A, an dem anderen Bruchteil (des Y) eine Zwasi für B eingetragen. Die Zwasi am Anteil des X bleibt also bestehen. Hier meine Fragen: 1.) Wie erfasst man bei Euch das Grundstück? Hier in Sachsen ist mir gesagt worden, ich müsse hälftige Bruchteile erfassen, auch wenn die gar nicht zur Versteigerung stehen. Im Rubrum wird dann das Versteigerungsobjekt ausgegeben als: 1/2 Anteil am Grundstück [folgt Beschrieb] und 1/2 Anteil am Grundstück [folgt Beschrieb]

    Grundsätzlich gilt: Bruchteile muss man dann als jeweils eigenes Grundstück erfassen, wenn

    1. Sie unterschiedlich belastet sind und diese unterschiedliche Belastung auch relevant wird (!). D.h. bei einer normalen Vollstreckungsversteigerung und einer ZwaSiHyp an aussichtsloser Rangstelle, auf die nie und nimmer eine Zuteilung erfolgt, reicht es, wenn man das Gesamtgrundstück erfasst
    2. Sie ein unterschiedliches Schicksal erleiden, d.h. unterschiedliche Anordnungs-/Beitritts-/Einstellungs/Fortsetzungs-/Aufhebungsbeschlüsse vorliegen.


    Im konkreten Fall muss man wohl - wegen der für das gG relevanten ungleichen Bruchteilsbelastung - wohl in der Tat zwei Objekte erfassen. In diesen Fällen kann das Rubrum allerdings "von Hand" abgeändert und dann im weiteren Verfahren das geänderte Rubrum (in dem nur das Gesamtgrundstück drinsteht) verwendet werden.

    Ist ja wie beim GG, wenn Miteigentum besteht. Es ist bisher noch keine GG möglich, wenn zwei 1/2-Anteile im Grundbuch eingetragen sind und diese einzeln auszubieten sind. Die Lösungsmöglichkeit, die aufgezeigt wird ist auch hier, die beide Miteigentumsanteile einzeln aufzunehmen sind.

    Was aber im Ergebnis eigentlich auch nicht zu beanstanden ist, denn es werden ja - bei Einzelausgebot sowieso - de facto zwei Grundstücke versteigert. Wenn man Einzelausgebote machen muss, war es auch bisher in der Vor-forumSTAR-Zeit aufwändiger.

    Wir haben gelernt, das Forumstar nur für 80 % der Fälle geeignet ist :)

    Das ist schlicht INAKZEPTABEL! ForumSTAR muss PROBLEMLOS die 80 % Standardfälle darstellen können, aber man muss 100 % seiner Akten mit diesem Programm bearbeiten können.

    Im Prinzip ja, aber ... Hier gilt leider auch das bekannte Paretoprinzip. 80 % der Funktionen sind mit 20 % Aufwand zu realisieren, für die restlichen 20 % benötigt man 80 % Aufwand. Um auch noch den wirklich letzten denkbaren Fall darstellen zu können, wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand notwendig. Man kann da jetzt sehr lange und ausführlich drüber diskutieren, aber letztendlich gibt es auch finanzielle Rahmenbedingungen, die bei der Entwicklung und Einführung einer Fachanwendung eingehalten werden müssen. Das mag man zwar, vielleicht noch nicht mal ganz zu unrecht - kritisieren, aber es ist halt nunmal so.
    Und, sind wir mal ehrlich: Soo schlecht, wie es hier von einigen beharrlich und vehement dargestellt wird, ist forumSTAR wirklich nicht. Es ist nicht perfekt, aber brauchbar und für die meisten, insbesondere im Fachbereich VSIMM, denn da gab es bisher (zumindest bei uns bzw. soweit ich weiß) überhaupt keine brauchbare Fachanwendung, eine echte Hilfe im Arbeitsalltag.
    Dies übersieht man natürlich leicht, wenn man das ganze Programm grundsätzlich sch**** findet und nicht bereit ist, sich auch nur ein kleines bißchen darauf einzulassen.

    Mir liegt jetzt schon wieder viel Böses auf der Zunge. Erst heute wieder musste ich erleben, dass der § 9 RpflG schnellstens abgeschafft werden muss. Denn ich kann nicht die Verantwortung für das übernehmen, was mir das OLG, Referat II.2.3, als angeblich zutreffenden Text zu verwenden vorgibt.

    Wie bereits ausgeführt, die sächsischen Texte kenne ich nicht, aber bei euch wird es vermutlich ähnlich sein wie in den anderen Ländern auch: Eine von allen Gerichten bzw. Rechtspflegern gleichermaßen akzeptierte Formulierung/Darstellung wird man nicht erreichen, dazu sind die Arbeitsweisen und Gewohnheiten, teils sogar die einzuhaltenden ortsüblichen Gegebenheiten, einfach zu unterschiedlich. Grober Mist sollte natürlich nicht drinstehen, da gebe ich dir vollkommen recht. Allerdings ist es auch so, dass - sollte wirklich mal grober Mist gefunden werden - dieser von den IT-Stellen der jeweiligen Länder eigentlich auch recht schnell (im Rahmen der Möglichkeiten) entfernt wird. Und - das ist für mich eigentlich selbstverständlich - natürlich sollte man sich nicht blind auf das verlassen, was aus dem Drucker rauskommt. Ich lese immer nochmal durch, was ich unterschreibe. Aber auch das war früher mit den Word-Vordrucken nicht anders.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Danke für die Antwort. Ich wüsste gern, ob man dafür in Bayern, Baden-Württemberg oder sonstwo, wo dieses VSImm schon eingeführt ist, eine brauchbare Lösung gefunden hat.

    Im MV funktioniert forumSTAR im Großen und Ganzen ganz gut, auch wenn es hier und da noch hapert. Man ist jedoch bemüht. Sobald es aber Geld kostet, hat man verloren. Dann versucht man irgend eine andere Lösung, was dazu führt, dass die Software aus finanziellen Gründen zu verstümpern droht.

    Teilungsversteigerungen sind in MV auch ein Problem. In Deinem Fall würde ich wohl die Bruchteile erfassen, dann kannst Du die einzelnen ZwaSis dem jeweiligen Bruchteil zuordnen.

    Ausgleichsbetrag hatte ich auch gerade. Den kennt forumStar nicht wirklich. Da muss man etwas "mogeln". Für das gG habe ich ihn in der Berechnungsmaske unter Ansprüche als Festbetrag erfasst. Die Zinsen werden bei uns in einer weiteren Registerkarte erfasst. Im Teilungsplan muss ich den Anspruch wohl wieder löschen (soweit bin ich aber noch nicht).

  • Im Prinzip ja, aber ... Hier gilt leider auch das bekannte Paretoprinzip. 80 % der Funktionen sind mit 20 % Aufwand zu realisieren, für die restlichen 20 % benötigt man 80 % Aufwand. Um auch noch den wirklich letzten denkbaren Fall darstellen zu können, wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand notwendig. Man kann da jetzt sehr lange und ausführlich drüber diskutieren, aber letztendlich gibt es auch finanzielle Rahmenbedingungen, die bei der Entwicklung und Einführung einer Fachanwendung eingehalten werden müssen. Das mag man zwar, vielleicht noch nicht mal ganz zu unrecht - kritisieren, aber es ist halt nunmal so.
    Und, sind wir mal ehrlich: Soo schlecht, wie es hier von einigen beharrlich und vehement dargestellt wird, ist forumSTAR wirklich nicht. Es ist nicht perfekt, aber brauchbar und für die meisten, insbesondere im Fachbereich VSIMM, denn da gab es bisher (zumindest bei uns bzw. soweit ich weiß) überhaupt keine brauchbare Fachanwendung, eine echte Hilfe im Arbeitsalltag.
    Dies übersieht man natürlich leicht, wenn man das ganze Programm grundsätzlich sch**** findet und nicht bereit ist, sich auch nur ein kleines bißchen darauf einzulassen.

    Man wird mir nicht nachsagen können, ich ließe mich auf neue Programme nicht ein. Aber jenseits dessen, was zu programmieren sinnvoll ist - und nur darauf lässt sich programmtechnisch das Pareto-Prinzip anwenden -, muss ich leider feststellen, dass mir F*Star die Bearbeitung der besagten 20%, vorsichtig gesagt, nicht eben erleichtert. Noch mal: Es unterstützt diese Bearbeitung nicht nur nicht, sondern behindert sie sogar. Z. B. einfach deswegen, weil das, was ich brauche, aus dem Rahmen fällt.

    Aber mein persönlicher Hauptkritikpunkt ist ein anderer: Wir nähern uns einer Zeit, in der die IT der Praxis vorgibt, was sie zu entscheiden hat, weil die Änderung dieser Entscheidung viel zu viel Zeit und Nerven kostet. Das ist die normative Kraft des Faktischen. Wenn, wie ich gehört habe, Gerichte ihre Geschäftsverteilung darauf abstellen, was F*Star darstellen kann, wenn Richter einen vorgegebenen und nicht mehr ohne weiteres änderbaren Beschlusstenor halt so lassen und mich dann wegen der genauen Befugnisse des Umgangspflegers auf die Begründung verweisen, wenn teilweise nur noch Spezialisten bei der IT-Stelle die Lösung für ein Problem wissen und infolge einer gewissen Komplexität und kryptischen Darstellung eine Turnusänderung der Teilnahme an einem Lotteriespiel ähnelt, wenn Vorschläge, die F*Star bietet, schlicht falsch sind oder textlich so gefasst sind (leider als Anwender nur mit Mühe abänderbar), dass man sich schämt, sie hinauszuschicken, wenn meine Mitarbeiter mir sagen, sie werden einen Teufel tun und noch mal wegen Verbesserungsvorschlägen irgendwas machen, wenn man sowieso nur angepflaumt wird, dass es nicht geht oder im günstigeren Falle einfach gar nichts mehr davon hört, dann läuft einiges ganz grundlegend schief. Und wenn die hiesige IT für die Fachverfahrensbetreuer die Lösung darin sieht, dass doch ein Fachverfahrensbetreuer gleich mehrere Gerichte betreuen könne/solle, weil er dann geübter sei, dann finde ich das erbärmlich und angesichts der Tatsache, dass dafür nicht einmal Arbeitszeit zugestanden wird, zwischen "schäbig" und "eine Frechheit".

    Und schlussendlich würde ich mir als IT-Stelle mal folgenden Gedanken durch den Kopf gehen lassen: Sicherlich gibt es bei allem Neuen Widerstände, das ist nichts Ungewöhnliches. Es sollte aber zu denken geben, wenn der Unmut
    - nicht auf die Einführungszeit beschränkt bleibt
    - durch alle Laufbahnrichtungen hindurch geäußert wird
    - sogar Aufsätze in Zeitschriften wert ist.
    Bei keinem bisherigen EDV-Programm war der Unmut derart massiv und vor allem lang andauernd. Bei keinem. Mit jedem hat man sich bislang arrangieren können. Nur bei F*Star klappt das nicht. Da bleiben sogar die unamüsiert und stolpern über Fallen irgendwo im System, die es schon seit Jahren haben. Seltsam, seltsam ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Was die textlichen Unzulänglichkeiten betrifft :
    Die stammen halt - mal Sachsen außen vorgenommen - in der jeweiligen Urversion der Formulare zu 100 % aus Bayern ( egal welche Fachanwendung ).
    Von da her müsste man erst mal die Kritik an den bayrischen "Textverbrechern" üben.
    Weiß nicht, was Ihr damals in Bayern für Leutz zu Beginn der Textentwicklung eingestellt habt.:teufel:
    Der Großteil seltsamster Textentwicklungen aus der Ursprungszeit stammt im übrigen aus den dortigen Altanwendungen wie z.B. FAMTEXT oder VORMTEXT etc pp.

    Ich war selbst einige Zeit im letzten Jahrzehnt damit beschäftigt, nicht "vermittelbare" Textfomulierungen aus Bayern für mein Bundesland und für eine bestimmte Fachanwendung anzupassen.
    Blöd halt, wenn man sich wegen jeder Änderung der Texte im Länderverbund abstimmen muss. Das ist eine sehr langwierige Sache....
    Wenn mir mal eine bayrische Formulierung besonders blödsinnig :strecker vorkam, habe ich als Begründung für die Textänderung schon mal länderspezifische Besonderheiten ;)als Grund für Ba-Wü angegeben.
    Dann war man wenigstens von diesem Abstimmmungsprozess mit Bayern nicht abhängig.
    Schlimm aber , wenn man mit solchen Tricks arbeiten musste , um eine einigermaßen akzeptable Textformulierung für die Praxis herbeizuführen.

    Sachsen ist da von Anfang an in der Textentwicklung den richtigen Weg gegangen .:daumenrau

    Soviel zur Historie der Textentwicklung in fS.

  • Ich habe kein Problem mit Kritik im eigenen Haus, mit Kritik im eigenen Bundesland also auch nicht. Ein weiß-blauer Himmel ist kein Selbstläufer (a.A.: diverse Ministerpräsidenten).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ich sehe die Ursache darin, dass man alles, aber auch wirklich alles mit dem Programm erstellen muß. Dauerlösung wird der 1812 und der 530 werden. Aber das dürfte ja nicht Sinn der Sache sein :gruebel:

  • Entsprechen diese mystischen 530 und 1812 möglicherweise dem, was wir hier in Sachsen als "basis3" und "basis4" kennen? Also eine "nackte" Verfügung, in die man von Schreiben an irgendwelche Beteiligten bis hin zu schlichten Anweisungen an die Geschäftsstelle alles hineinpacken kann, und ein ebenso nackter Beschluss, in den ich mir dann aus Word meine wunderbaren bisherigen Dokumente (wiewohl nun schlecht formatiert) hineinkopieren kann? Stimmt, das sind die zwei besten Formulare. (Ich könnte sie fast so gut wie Word finden, wenn meine in die Worddokumente eingebetteten Exceltabellen auch noch funktionierten und mit hineinkopiert werden könnten.)

    Im Übrigen finde ich den sächsischen Sonderweg alles andere als gut gewählt. Eine vor ein paar Jahren aus BaWü zu uns gekommene Kollegin wehklagte jedenfalls, sie habe ForumSTAR ja schon bei sich nicht dolle gefunden, aber das, was sie hier in Sachsen erlebe, sei noch mal eine ganz andere Qualität. (Ja, Qualität kommt von Quälen.)
    Und gar so frei sind wir auch nicht. Warum zum Kuckuck wird in Bayern die Grundstücksgröße stets in Hektar angegeben? In unseren Grundbüchern stehen m², und so hätte ich es auch gern im Objektbeschrieb meiner Versteigerungsobjekte. Aber nein, wir müssen jetzt jeden Quadratmeter als 0,0001 ha angeben ...


  • Man wird mir nicht nachsagen können, ich ließe mich auf neue Programme nicht ein.


    Du warst damit auch nicht gemeint ;).


    Wenn, wie ich gehört habe, Gerichte ihre Geschäftsverteilung darauf abstellen, was F*Star darstellen kann, <...> und infolge einer gewissen Komplexität und kryptischen Darstellung eine Turnusänderung der Teilnahme an einem Lotteriespiel ähnelt <...>


    Da müsste man sich mal den Einzelfall anschauen, aber soweit ich es mitbekommen habe, war zumindest in BW bisher jeder - zulässige! - GVP auch in forumSTAR darstellbar. Wobei die Landgerichte erst seit ca. einem 3/4 Jahr im Rennen sind und die erste OLG-Ausstattung noch ansteht. Vielleicht kommt forumSTAR dann dort an seine Grenzen, wobei hier vermutlich auch ohne forumSTAR eine Turnusänderung einem Lotteriespiel gleicht. Zumindest der eine GVP eines "höheren" Gerichts, den ich mal gesehen habe, war für einen normalen Menschen nicht mehr verständlich und nachvollziehbar. Die Kollegin, die den Turnus (d.h. die Eingangsgeschäftsstelle) machen musste hat mir leid getan und ich bin mir sicher - und das meine ich überhaupt nicht böse oder negativ -, dass da auch nicht immer alles gestimmt hat.
    Insofern wage ich mal zu behaupten, dass bei GVPs, die in forumSTAR nicht mehr darstellbar sind, dies nicht nur am Programm, sondern zu einem guten Teil auch an den Präsidien der jeweiligen Gerichte liegt.


    Aber mein persönlicher Hauptkritikpunkt ist ein anderer: Wir nähern uns einer Zeit, in der die IT der Praxis vorgibt, was sie zu entscheiden hat, weil die Änderung dieser Entscheidung viel zu viel Zeit und Nerven kostet. Das ist die normative Kraft des Faktischen. <...> wenn Richter einen vorgegebenen und nicht mehr ohne weiteres änderbaren Beschlusstenor halt so lassen und mich dann wegen der genauen Befugnisse des Umgangspflegers auf die Begründung verweisen, wenn teilweise nur noch Spezialisten bei der IT-Stelle die Lösung für ein Problem wissen <...>, wenn Vorschläge, die F*Star bietet, schlicht falsch sind oder textlich so gefasst sind (leider als Anwender nur mit Mühe abänderbar), dass man sich schämt, sie hinauszuschicken, wenn meine Mitarbeiter mir sagen, sie werden einen Teufel tun und noch mal wegen Verbesserungsvorschlägen irgendwas machen, wenn man sowieso nur angepflaumt wird, dass es nicht geht oder im günstigeren Falle einfach gar nichts mehr davon hört, dann läuft einiges ganz grundlegend schief.


    Deine Kritik ist sicherlich nicht ganz unberechtigt. Vor allem der letzte Punkt wundert mich allerdings etwas, denn sowas kenne ich aus BaWü eigentlich nicht.
    Die normative Kraft des Faktischen ... tja, da ist wohl leider was dran. Aber auch hier würde ich die Schuld nicht ausschließlich bei der Fachanwendung sehen, sondern auch bei den Entscheidern. Diese sind zu einem Teil selbst schuld, wenn sie aus Bequemlichkeit und/oder Zeitersparnis die Vorgaben des Programms so stehen lassen. Mich hat es schon mehrfach gewundert bzw. nahezu entsetzt, wenn Kollegen sinngemäß gesagt haben "ja gut, das kommt so aus dem Programm raus, das nehme ich halt so". Es mag ein Armutszeugnis für das Programm sein, wenn da Müll rauskommt, aber es ist genauso ein Armutszeugnis, wenn die Entscheider den Müll dann unterschreiben und rausgeben.
    Wobei man sich natürlich schon fragen muss, wo denn der (angebliche) Müll aus der Fachanwendung eigentlich herkommt, denn soweit mir bekannt sind in jedem Land, welches forumSTAR einsetzt, Leute, die aus der Praxis kommen in den IT-Abteilungen mit der Pflege, Entwicklung und Anwendungsbetreuung befasst. Insofern muss das, was da rauskommt, ja irgendwo für richtig befunden worden sein. Und dann sind wir wieder bei dem Problem, dass man es bezüglich Formularen bzw. Vordrucken und insbesondere der darin enthaltenen Formulierungen niemals allen recht machen kann. Dies allerdings ist eine durchaus bekannte Tatsache, und hier muss die Fachanwendung flexibel genug sein und dem Anwender eine (möglichst schnelle und unkomplizierte) Anpassung ermöglichen. Hier liegt leider das aus meiner Sicht größte Problem von forumSTAR.


    Und schlussendlich würde ich mir als IT-Stelle mal folgenden Gedanken durch den Kopf gehen lassen: Sicherlich gibt es bei allem Neuen Widerstände, das ist nichts Ungewöhnliches. Es sollte aber zu denken geben, wenn der Unmut
    - nicht auf die Einführungszeit beschränkt bleibt
    - durch alle Laufbahnrichtungen hindurch geäußert wird
    - sogar Aufsätze in Zeitschriften wert ist.
    Bei keinem bisherigen EDV-Programm war der Unmut derart massiv und vor allem lang andauernd. Bei keinem. Mit jedem hat man sich bislang arrangieren können. Nur bei F*Star klappt das nicht. Da bleiben sogar die unamüsiert und stolpern über Fallen irgendwo im System, die es schon seit Jahren haben. Seltsam, seltsam ...


    In BaWü gab es eine recht aktuelle Umfrage zur Nutzerzufriedenheit bzgl. forumSTAR und die ist nicht so schlecht ausgefallen, wie das was du hier schreibst. Unterm Strich sogar eigentlich schon fast überraschend gut. Durchgeführt wurde diese von einer externen Consulting-Firma (Steria Mummert Consulting), weshalb ich davon ausgehe, dass die Ergebnisse auch belastbar sind.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Im Übrigen finde ich den sächsischen Sonderweg alles andere als gut gewählt. Eine vor ein paar Jahren aus BaWü zu uns gekommene Kollegin wehklagte jedenfalls, sie habe ForumSTAR ja schon bei sich nicht dolle gefunden, aber das, was sie hier in Sachsen erlebe, sei noch mal eine ganz andere Qualität. (Ja, Qualität kommt von Quälen.)


    Ich habe mal Gerüchte gehört, dass Sachsen sogar überlegt hat, zumindest in VSIMM doch die im Verbund vorhandenen Formulare zu "kaufen", weil sie gemerkt haben, dass die Entwicklung er eigenen Formulare sehr (zu?) aufwändig ist.

    Und gar so frei sind wir auch nicht. Warum zum Kuckuck wird in Bayern die Grundstücksgröße stets in Hektar angegeben? In unseren Grundbüchern stehen m², und so hätte ich es auch gern im Objektbeschrieb meiner Versteigerungsobjekte. Aber nein, wir müssen jetzt jeden Quadratmeter als 0,0001 ha angeben ...


    Das war mit das erste, was BaWü hat ändern lassen. M-V auch. Jetzt kommt es schön in m² raus. Könnt ihr in Sachsen auch ändern lassen ;).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Das war mit das erste, was BaWü hat ändern lassen. M-V auch. Jetzt kommt es schön in m² raus. Könnt ihr in Sachsen auch ändern lassen ;).

    ICH kann es nicht ändern. Ich kann nur warten, ob es getan wird.

    Aber Du erwähntest neulich, man könne das "Objektrubrum" nach eigenen Bedürfnissen anpassen und dann speichern und künftig verwenden. Dazu habe ich in meiner 8-Arbeitstage-Schnellbesohlung nichts gelernt, und auch danach gab es bisher keinen Hinweis darauf. Ich habe auch entsetzt feststellen müssen, dass ich den Objektbeschrieb gar nicht ändern kann, wenn er etwa in der Mitteilung nach § 41 II oder im geringsten Gebot dargestellt wird. Also bitte, hilf mir und meinen Kolleginnen auf die Sprünge: Wie schaffe ich es, dass ich den Beschrieb des Versteigerungsobjekts so ändere, wie es richtig ist (also zum Beispiel, dass nicht einzelne Spalten fast leer sind, wogegen eine Spalte dann fünf Zeilen füllt, weil da so viel Text drinsteht - wenn ich das im Beschluss oder sonstigen "Textprodukt" ändere, dann verschwindet die Änderung mit der nächsten Interpretation oder Freigabe).

  • In BaWü gab es eine recht aktuelle Umfrage zur Nutzerzufriedenheit bzgl. forumSTAR und die ist nicht so schlecht ausgefallen, wie das was du hier schreibst. Unterm Strich sogar eigentlich schon fast überraschend gut. Durchgeführt wurde diese von einer externen Consulting-Firma (Steria Mummert Consulting), weshalb ich davon ausgehe, dass die Ergebnisse auch belastbar sind.

    Das ist richtig; die überwiegende Zufriedenheit ist allerdings bei den einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich ausgefallen.

    Einige der Hauptkritikpunkte aber liegen weiter in der Reaktionsgeschwindigkeit und der Stabilität des Programms sowie an unflexiblen Textausgaben mit zuviel "blauem" Text.
    Kein Wunder , wenn ich deswegen z.B. meine Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse für die UV-Kasse immer noch mit Word erstellen muss.


  • Gerade wieder einen Fall, wo man einen Teilungsplan nicht erstellen kann, da der Ersteher ein paar Euro zu viel überwiesen hat. Den Fall scheint es bei den Entwicklern nicht zu geben, also geht es einfach nicht.


    In diesem Fall sitzt das Problem eindeutig vor der Tastatur. Es geht nämlich :cool:.

    Wo bleibt eigentlich Dein Lösungsvorschlag?

  • Ich kenne forumstar nicht, was ist denn daran so kompliziert, um Vorlagen zu erstellen?

    Vorlagen erstellen kannste freilich. Das Problem ist nur, dass das Programm viele Angaben zwingend vorgibt (blauer Text). Zum Beispiel das Objektrubrum. Ich hab eine WEG, bei der das Grundstück aus 18 Flurstücken besteht. Da finde ich es alles andere als glücklich, wenn das Programm die Flurstücke nicht in der Reihenfolge ausgibt, in der ich sie eingegeben habe, sondern sie nach irgendeinem Prinzip sortiert. Ohne dass sich dies nachher noch ändern ließe.
    Das gleiche Problem habe ich, soweit mehrere Ansprüche zu berücksichtigen sind. Das Programm sortiert zum Beispiel die erlöschende Grundschuld III/1 nicht zwingend nach Kosten, Zinsen, Hauptsache, sondern beginnt mit dem kleinsten Betrag und gibt zum Schluss den größten Betrag aus. Das gleiche mit Grundsteuern: Die kommen nicht wie eingegeben zuerst für 2011, dann für 2012, dann für 2013, dann fürs laufende Jahr, sondern wüst durcheinander nach einer Sortierung, die irgendwo im Programm vorgesehen ist und auf die der Nutzer keinen Einfluss nehmen kann.
    Versuche, derartiges Chaos zu ändern, führen gar nicht so selten dazu, dass die Ausfertigung einen anderen Inhalt hat als die Urschrift.

    Weitere Beispiele für inakzeptables Programmverhalten kann ich täglich liefern, wenn gewünscht. Derzeit eröffne ich noch bei jedem größeren Ärgernis ein Ticket. Ist dann lustig, wenn Stunden oder Wochen später ein Anruf kommt: Ich melde mich wegen Ihres Tickets. Jedes Mal darf ich fragen: Welches meinen Sie denn grade? Es dürften ca. 20 unerledigte Tickets im Moment sein. Und da zählen die nicht mehr mit, die schon geschlossen wurden, weil es für das Problem keine Lösung geben wird (im Länderverbund nicht mehrheitsfähig; wird vom OLG für nicht notwendig erachtet; warten Sie die nächsten zwei Updates ab ... )

  • Im Übrigen finde ich den sächsischen Sonderweg alles andere als gut gewählt. Eine vor ein paar Jahren aus BaWü zu uns gekommene Kollegin wehklagte jedenfalls, sie habe ForumSTAR ja schon bei sich nicht dolle gefunden, aber das, was sie hier in Sachsen erlebe, sei noch mal eine ganz andere Qualität. (Ja, Qualität kommt von Quälen.)


    Entgegen Steinkauz habe ich auch meine Zweifel, ob der Sonderweg eine gute Entscheidung war.

    Hinsichtlich Programmänderungen muss auch Sachsen sich den Abstimmungen im Länderverbund unterwerfen und was die Textbausteine betrifft, wird das Rad letztlich ein zweites Mal erfunden, während die anderen Bundesländer sich in die Entwicklung der Texte teilen können. Durch die Eigenentwicklung werden personelle Resourcen gebunden, die vielleicht besser bei der Optimierung des Programmes aufgehoben wären. Zudem haben Nutzer anderer Bundesländer mutmaßlich auch - je nach Fachbereich - schon mehr Formulare zur Verfügung, weil die Textentwicklung durch die Mitarbeit mehrerer Länder schneller geht.

    praktisches Beispiel:
    In Sachsen gibt es derzeit keinen Regressbeschluss (im Betreuungsmodul). Ist ja nicht so, dass wir den nicht ab und zu bräuchten. :teufel: Vielleicht existiert ein entsprechender Textbaustein in anderen BL "schon". Das würde mich mal interessieren.

    Im Grund genommen hätte man das Programm erst einführen sollen, wenn dieses mit entsprechend vielen Textvorlagen ausgestattet ist. Es ist sehr mühselig, mit leeren Formularen Texte für viele Entscheidungen, Schreiben usw. selbst zu erstellen. Da nimmt man doch lieber das bisherige Programm, dort sind die Texte nämlich schon standardmäßig enthalten oder aufgrund jahrelanger Nutzung eigene Kürzel vorhanden. Da es kein Programm unter Windows ist, bekommt man die Texte aus dem alten Programm auch nur sehr mühselig in ForumStar.

  • Jeder macht halt ( oder machte ) seine eigenen Erfahrungen mit der Textentwicklung.

    Und einen Regressbeschluss gibts m.W. bisher weder in Bayern , noch in Ba-Wü.

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