Bei uns ist es selbstverständlich ,dass man die Akten für die man zuständig war und vorgelegt wurden noch bearbeitet.
Das glit auch bei Urlaubsvertretung. Da werden auch nicht die noch nicht bearbeiteten Akten dem "Heimkehrer" zugeschoben.
Bei schwierigen oder sehr umfangreichen Sachen nimmt der zuständige Kollege diese aber nach seinem Urlaub freiwillig dem Vertreter ab.
Da es auf Gegenseitigkeit beruht,läuft das hier bestens. Wir haben allerdings auch keinensolch "unkollegialen Ausreißer".
Wenn die Sache wirklich kniffelig ist, wird im Urlaub schon mal "Kollege XY nach Rückkehr" reingeschrieben. Oder man hört halt nochmal an, oder fordert eine Nachlassakte/einen Grundbuchauszug o.ä. an, statt für den Kollegen zu entscheiden.
Mein Dezernat war auch (teilweise) vorher aufgeteilt gewesen, weil die Kollegin schon länger in Elternzeit war. Die Rechnungslegungen, die nach ihrem Weggang und vor meiner Zuständigkeit gekommen waren, die die Kollegen aber wegen Überlastung auf Frist gelegt hatten, haben sie auch alle noch gemacht.
Wer die Abteilung wechselt muss bei uns übrigens seine Rückstände auch noch abarbeiten, nur, wenn Kollegen ganz weggehen, nehmen sie natürlich keine Akten mit.