Hallo,
ich habe einen Erbscheinsantrag vorliegen und ich hätte gern eure Meinung zum weiteren Vorgehen.
Die Erblasserin hat in 1984 ein not. T. errichtet und ihre Patentochter P als Vorerbin eingesetzt. Nacherben sollen ihre noch zu erwartenden Kinder werden.
Ersatzerbe ist deren Schwester S. Ersatznacherben deren Abkömmlinge.
Sollte P keine Abkömmlinge hinterlassen, soll S Nacherbin sein, ersatzweise die Abkömmlinge der S.
Der Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerkes mit Zustimmung des Sohnes von P und Zustimmung der S wurde vom Grundbuchamt zurückgewiesen. Die Beschwerde wurde vom OLG ebenfalls zurückgewiesen, mit Hinweis auf mögliche Adoptionen und die Reproduktionsmedizin.
Nun erhalte ich einen Erbscheinsantrag, Vorerbe P, Nachererbe der Sohn der P.
Es wäre nur im Erbscheinsverfahren zu ermitteln, was die Erblasserin im Hinblick auf Adoptionen und Reproduktionsmedizin gewollt hätte.
Ich habe die gesetzlichen Erben schriftlich angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Welche Maßnahmen würdet ihr gegebenenfalls ergreifen um einen evtl. Willen zu ermitteln. Ich tendiere eigentlich dazu, aufgrund des Wortlautes des Testaments, den Antrag zurückzuweisen. Ich habe zu diesem Thema allerdings nur Entscheidungen in Grundbuchverfahren gefunden.
Vielen Dank