Ich habe momentan Probleme mit meiner Behörde...
Ich arbeitete bis Anfang des Jahres am Landgericht und wurde dann an eines der Gerichte im Bezirk zu 100 % abgeordnet.
Leider bin ich im Monat darauf gut 2 Monate ausgefallen und befinde mich seit dem in der Wiedereingliederung.
Nun schreibt mir die GL des Landgerichts, man könne meiner Wiedereingliederung nicht zustimmen.
Mein Arzt und ich sind so verblieben, dass ich alle 2 Wochen zur Kontrolle erscheine und ERST DANN festgestellt wird, ob ich die Stundenanzahl erhöhen kann oder nicht.
Das passt der GL nicht, sie meint der Wiedereingliederungsplan sei unvollständig. Der Sachgebietsleiter hatte jetzt auch keine gesetzliche Grundlage, da kam das Übliche (hat man schon immer so gemacht blabla)
Ich werde mich mit dem OLG und dem Personalrat noch austauschen müssen aber vielleicht kann ja jemand die ein oder andere Frage beantworten:
1) Welche ist die personalrechtlich zuständige Behörde bei 100% Abordnung? (die Abordnung läuft bis 30.09. -zum 01.10 soll ich in einen anderen LG Bezirk wechseln)
2) Wo ist gesetzlich festgelegt, was der Wiedereingliederungsplan beinhalten muss?
3) Ist die Angabe der Stundenanzahl und der Dauer zwingend erforderlich?
4) Was passiert wenn der Wiedereingliederung nicht zugestimmt wird?
Ich freue mich über Input!