Wiedereingliederungsmaßnahme

  • Ich habe momentan Probleme mit meiner Behörde...

    Ich arbeitete bis Anfang des Jahres am Landgericht und wurde dann an eines der Gerichte im Bezirk zu 100 % abgeordnet.

    Leider bin ich im Monat darauf gut 2 Monate ausgefallen und befinde mich seit dem in der Wiedereingliederung.

    Nun schreibt mir die GL des Landgerichts, man könne meiner Wiedereingliederung nicht zustimmen.

    Mein Arzt und ich sind so verblieben, dass ich alle 2 Wochen zur Kontrolle erscheine und ERST DANN festgestellt wird, ob ich die Stundenanzahl erhöhen kann oder nicht.

    Das passt der GL nicht, sie meint der Wiedereingliederungsplan sei unvollständig. Der Sachgebietsleiter hatte jetzt auch keine gesetzliche Grundlage, da kam das Übliche (hat man schon immer so gemacht blabla)

    Ich werde mich mit dem OLG und dem Personalrat noch austauschen müssen aber vielleicht kann ja jemand die ein oder andere Frage beantworten:


    1) Welche ist die personalrechtlich zuständige Behörde bei 100% Abordnung? (die Abordnung läuft bis 30.09. -zum 01.10 soll ich in einen anderen LG Bezirk wechseln)

    2) Wo ist gesetzlich festgelegt, was der Wiedereingliederungsplan beinhalten muss?

    3) Ist die Angabe der Stundenanzahl und der Dauer zwingend erforderlich?

    4) Was passiert wenn der Wiedereingliederung nicht zugestimmt wird?


    Ich freue mich über Input!

  • Nur kurz vor dem Feierabend: Da hier Landesrecht zu beachten ist, wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich, falls Du Dich so weit outen kannst.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nur kurz vor dem Feierabend: Da hier Landesrecht zu beachten ist, wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich, falls Du Dich so weit outen kannst.

    Vermutlich Niedersachsen (siehe Tauschgesuch in einem anderen Thread). :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • 4) Was passiert wenn der Wiedereingliederung nicht zugestimmt wird?

    Nach meiner Kenntnis bedeutet Wiedereingliederung (vermutlich unabhängig vom Bundesland, siehe "Hamburger Modell"), dass die Betroffenen weiterhin krankgeschrieben sind und einen Arbeitsversuch unternehmen. Von daher besteht die Alternative zur Wiedereingliederung darin, auf die Arbeitskraft bis zum Ende der Krankschreibung komplett verzichten zu müssen, sodass der Dienstherr ein Interesse daran haben sollte, den Weg zu ebnen und keine unnötigen Hürden aufzubauen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • 4) Was passiert wenn der Wiedereingliederung nicht zugestimmt wird?

    Nach meiner Kenntnis bedeutet Wiedereingliederung (vermutlich unabhängig vom Bundesland, siehe "Hamburger Modell"), dass die Betroffenen weiterhin krankgeschrieben sind und einen Arbeitsversuch unternehmen. Von daher besteht die Alternative zur Wiedereingliederung darin, auf die Arbeitskraft bis zum Ende der Krankschreibung komplett verzichten zu müssen, sodass der Dienstherr ein Interesse daran haben sollte, den Weg zu ebnen und keine unnötigen Hürden aufzubauen.

    Schön wärs, ich will auch gerne einfach weiter arbeiten und natürlich auch wieder voll. Hier geht's aber ums "Machtgehabe"... ein BEM-Gespräch hingegen wurde nicht angeboten (was glaube ich verpflichtend ist).

    Aber ja: sollte es keine Einigung geben, müsste ich wohl zu Hause bleiben bis ich wieder 100 % arbeiten kann. Das würde ich selbst gerne vermeiden...

  • Aber ja: sollte es keine Einigung geben, müsste ich wohl zu Hause bleiben bis ich wieder 100 % arbeiten kann. Das würde ich selbst gerne vermeiden...

    Das verstehe ich gut. :)

    Es ist auf jeden Fall eine gute Idee von Dir, Dich (auch) an den Personalrat zu wenden. Viel Erfolg, eine möglichst schnelle, vollständige Genesung und eine verständnisvolle Verwaltung wünsche ich Dir!:thumbup:

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich habe noch das gefunden:

    https://www.nbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_nbb_dbb_de/pdf/wissenswertes/10_Arbeit_und_Gesundheit_SAG_080715.pdf

    Der Personalrat ist eine gute und richtige Idee, er wäre bei BEM ohnehin einzubeziehen (und zu beteiligen, wenn Du das willst).

    BEM-Angebot ist verpflichtend, aber bei uns erst nach sechs Wochen Erkrankung innerhalb eines Jahres.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ...

    Nun schreibt mir die GL des Landgerichts, man könne meiner Wiedereingliederung nicht zustimmen.

    ...

    Das passt der GL nicht, sie meint der Wiedereingliederungsplan sei unvollständig.

    ...

    Naja, in einem amtlichen Schreiben unter dem Briefkopf "Der Präsident/Die Präsidentin" sollten die entsprechenden Vorschriften genannt werden, auf denen die Einschätzung beruht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • 4) Was passiert wenn der Wiedereingliederung nicht zugestimmt wird?

    Nach meiner Kenntnis bedeutet Wiedereingliederung (vermutlich unabhängig vom Bundesland, siehe "Hamburger Modell"), dass die Betroffenen weiterhin krankgeschrieben sind und einen Arbeitsversuch unternehmen. Von daher besteht die Alternative zur Wiedereingliederung darin, auf die Arbeitskraft bis zum Ende der Krankschreibung komplett verzichten zu müssen, sodass der Dienstherr ein Interesse daran haben sollte, den Weg zu ebnen und keine unnötigen Hürden aufzubauen.

    Man könnte auch eine Teil-Dienstfähigkeit (dienstfähig im Umfang der vom Arzt genannten Stundenzahl) annehmen.

  • Meine Erfahrung: Der Plan muss vollständig sein, also Stunden und Dauer bis zur vollen Arbeitszeit. (Vorschrift kann ich nicht liefern.)

    ABER: Die Wiedereingliederung kann bis zu 6 Monaten andauern. Der Plan ist kein Dogma und kann geändert werden, sogar mehrfach, wenn erforderlich. Jeweils mit Zustimmung Arzt und Dienstherr (bei gesetzlich versicherten noch KK). Man kann auch mit den Stunden wieder runter gehen, wenn man merkt, es geht doch nicht wie geplant. Dabei dürfen am Ende nur die 6 Monate nicht überschritten werden.

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • Ich habe noch das gefunden:

    https://www.nbb.dbb.de/fileadmin/user…_SAG_080715.pdf

    Der Personalrat ist eine gute und richtige Idee, er wäre bei BEM ohnehin einzubeziehen (und zu beteiligen, wenn Du das willst).

    BEM-Angebot ist verpflichtend, aber bei uns erst nach sechs Wochen Erkrankung innerhalb eines Jahres.

    Super Danke!!! Die 6 Wochen hatte ich überschritten, die GLin nimmt aber mit den Arbeitgeberpflichten und der Beteiligung des PersRates nicht so genau... Auch nach Hinweis wurde mir kein BEM Gespräch angeboten, lediglich ein 10 Jahre alter Flyer übersandt 🤣

  • Auf den Standpunkt stell ich mich jetzt auch. BPR ist informiert... Sofern die Wiedereingliederung abgelehnt wird, bin ich auf die Begründung gespannt und schaue dann, welche Schritte ich gehe. Ich hab ein paar Urteile gefunden wonach nur bei begründeten Zweifeln abgelehnt werden darf. Ich bin gespannt.

  • Meine Erfahrung: Der Plan muss vollständig sein, also Stunden und Dauer bis zur vollen Arbeitszeit. (Vorschrift kann ich nicht liefern.)

    ABER: Die Wiedereingliederung kann bis zu 6 Monaten andauern. Der Plan ist kein Dogma und kann geändert werden, sogar mehrfach, wenn erforderlich. Jeweils mit Zustimmung Arzt und Dienstherr (bei gesetzlich versicherten noch KK). Man kann auch mit den Stunden wieder runter gehen, wenn man merkt, es geht doch nicht wie geplant. Dabei dürfen am Ende nur die 6 Monate nicht überschritten werden.

    Gesetzlich ist das nicht geregelt. Es wird in der Praxis nur häufig so gelebt. Da der Plan aber so oft wie nötig geändert werden kann und soll, wenn es nicht anders geht, ist der Plan sowieso reine "Formalität". Wichtig sind die regelmäßigen Einschätzungen d. Arztes.

    Aber häufig heißt es "Hat man immer schon so gemacht! Kennen wir nicht anders!" Und schon verhärten sich die Fronten.

  • Abschließend: das OLG sieht keine Probleme, der Wiedereingliederung wird zugestimmt! Das erleichtert mich sehr! Und für alle, die vielleicht auch Diskussionen deshalb haben: besteht da auf das, was der Arzt empfiehlt, denn die wissen es am besten und ehesten einzuschätzen!

    Und an alle die mir geantwortet haben: vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Ich lade hier noch die Richtlinien und Empfehlungen des gemeinsamen Bundesausschusses hoch

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!