Alles anzeigenIch nehme Variante a) und mehr als 40 km einfache Strecke sind nicht drin.
Ist die Variante meines OLGs.
Mit welchem Recht?
Ich weiß ja nicht, aber ich wage zu bezweifeln, dass das vor dem BGH oder sonstwo Bestand haben würde.
Aus Sicht der Staatskasse kann ich das ja noch nachvollziehen, sind immerhin 440 €, die abzuziehen wären. Wenn es Steuererstattungen gibt, ok, dann ist das sowieso nicht zu berücksichtigen oder die Erstattungen als Einkommen wieder draufzurechnen, klar.
Aber warum gibt max. 40 km für eine Strecke?
Besteht nach 40 km die Pflicht des Arbeitnehmers, seiner Firma hinterherzuziehen, Haus zu verkaufen, Kinder aus der Schule zu nehmen usw, nur, um bei der PKH Kosten zu sparen?
Wo zieht man die Grenze?
Warum nicht bei 30 km oder 47,5 km?
Mich würde (ernsthaft) die Begründung deines OLGs interessieren...
siehe OLG Celle, 23.04.2007 AZ: 17 WF 70/07
Die Entscheidung ist aber nicht veröffentlicht. Habe es nur bei einem Kollegen mal gelesen, aber damals leider nicht kopiert. Könnte ich notfalls aber sicherlich beim OLG bekommen.
Ferner: OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 799
OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 644.
Die 40 km orientieren sich an sozialrechtlichen Maßstäben und ist m.E. so in Ordnung. Irgendwo muss man eine Grenze ziehen.