Grundbuchberichtigung und Ausschlagung

  • Habe gerade noch mal in der Akte nachgesehen. Erbe A hat die Grundbuchberichtigung beantragt, Erbe B möchte nun seine "Austragung" aus dem Grundbuch.

    Ja ist er nun Erbe oder nicht?
    Wenn nicht - und wenn das nicht für das GBA erkennbar war, was dann in der Tat den Amtswiderspruch ausschließt - wäre das nach nachgewiesener Grundbuchunrichtigkeit eine Grundbuchberichtigung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Schön und gut, aber A (und ggf. auch weitere Miterben) weiterhin im Grundbuch lassen, geht auch nicht, denn es muss zur Überzeugung des Grundbuchs feststehen, dass das Grundbuch durch die Berichtigung auch tatsächlich richtig wird. Und da es um eine Erbfolge geht, kann und muss die "richtige" Erbfolge nach Maßgabe des § 35 GBO nachgewiesen werden.

    Die einzige Möglichkeit wäre der "Kunstgriff", den Erblasser wieder einzutragen, aber dies wird ja ganz überwiegend abgelehnt (auch wenn ich es in seltenen Fällen schon gemacht habe, wenn gar nichts anderes mehr half). Also alle rein oder alle raus, ein "Dazwischen" gibt es nicht.

    Nur nebenbei: Natürlich muss man auch Vorsorge dafür treffen, dass auf Veranlassung der "Scheinerben" nichts eingetragen wird.

  • Ich muss mich hier mal dranhängen.
    Ich habe eine Frage zur Form der Erbausschlagung, die vom Grundbuchamt zu berücksichtigen ist.

    Ich habe eine Erbfolge aufgrund öffentlichen Testaments. Erben sollen A und B sein, ersatzweise deren Abkömmlinge. Sollte ein Erbe ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorversterben oder das Erbe ausschlagen, soll Anwachsung beim anderen Erben erfolgen.
    Erbe B schlägt fristgerecht zu Protokoll des Nachlassgerichts (im selben AG) die Erbschaft aus jedem Berufungsgrunde aus und erklärt darin, keine Abkömmlinge zu haben.

    Jetzt habe ich ja keine Ausschlagung in Form von § 29 GBO. Sehe ich das richtig, dass ich nun einen Erbschein brauche? Oder gilt das als Offenkundigkeit und mir reicht die Beiziehung der Nachlassakte?

    Ich habe mich da selbst verwirrt, glaube ich.....:gruebel:

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