Ermächtigung Notar gem. § 797 III ZPO

  • Ich habe einen solchen Antrag noch nie gehabt, obwohl ich seit 2005 Zivilsachen mache. Irgendwie seltsam ...

    Kannst du auch nicht, da es keine Zivil-Sache ist. Diese Anträge gehören, da sie nach § 25 AktO aus dem URII ausgenommen sind, in die Sammelakte. Wenn in der Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich erwähnt ist, wer ... liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung!!!

  • @ rpfl_nds:

    na dann:

    Nicht zu viel prüfen (Umfirmierung ist Sache des Notars; Versicherung an Eides Statt ist nicht erforderlich)
    Antrag raus zur evtl. Stn. b. 2 Wo.
    Ermächtigung erteilen


    Kannst du auch nicht, da es keine Zivil-Sache ist. Diese Anträge gehören, da sie nach § 25 AktO aus dem URII ausgenommen sind, in die Sammelakte. Wenn in der Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich erwähnt ist, wer ... liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung!!!



    Das ist ja interessant ... wird aber bestimmt unterschiedlich gehandhabt.

    Aus dem Bauch heraus halte ich es für bedenklich, die Sache nicht der Rechtspflege, sondern der Verwaltung zuzuweisen. Aber danke für den Hinweis.


  • Kannst du auch nicht, da es keine Zivil-Sache ist. Diese Anträge gehören, da sie nach § 25 AktO aus dem URII ausgenommen sind, in die Sammelakte. Wenn in der Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich erwähnt ist, wer ... liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung!!!



    Das ist ja interessant ... wird aber bestimmt unterschiedlich gehandhabt.

    Aus dem Bauch heraus halte ich es für bedenklich, die Sache nicht der Rechtspflege, sondern der Verwaltung zuzuweisen. Aber danke für den Hinweis.



    Ist leider als IIer Sache in meinem Zuständigkeitsbereich (das war das erste, was ich geprüft hab! :D)

    Danke an alle!
    Werd jetzt anhören und dann raus damit!

  • Ich habe einen solchen Antrag noch nie gehabt, obwohl ich seit 2005 Zivilsachen mache. Irgendwie seltsam ...

    § 797 Abs. 3 scheint mir auch ein seltsames Konstrukt zu sein; nicht Fisch, nicht Fleisch.



    Das wird Dir u.U. auch nicht mehr passieren, denn z.B. bei uns ist die Chose mittlerweile auf den mD der Verwaltungsgeschäftsstelle übertragen worden. Ich durfte noch diverse Anträge dieser Kategorie bearbeiten.

  • 13: Ihr habt´s ja gut!!! Das will ich auch!!!!! :)
    Ich habe diese blö...... Urkundssachen schon seit Anbeginn am Backen und bekomme sie nicht mehr los - keiner will sie..........:mad:

  • hallo
    verstehe den beitrag #24 von 13 nicht so ganz.
    Nach § 20 Nr. 13 RpflG ist doch der Rechtspfleger zuständig.
    Warum kann dann in Niedersachsen der mittlerere Dienst diese Aufgabe übernehmen? Wo ist die gesetzliche Grundlage hierfür?
    Vielleicht kann das bei unserem Gericht dann auch anders geregelt (= übertragen) werden.

    Frage hat sich erledigt.
    Habe § 36b) RpflegerG nicht bedacht.

  • Diese Sch**** II er Sachen machen mich echt wahnsinnig!!!

    Hab einen Antrag eines Notars aus HH auf Erteilung einer Teil-Vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde eines unserer Notare hier aus dem Gerichtsbezirk.

    Was soll ich damit machen?

    M.E. ist doch das Gericht nur zuständig, wenn eine weitere vollstreckbare erteilt werden soll, oder?
    Muss der Notar aus HH nicht bei unserem Notar beantragen und der kann das dann ohne Ermächtigung machen?

    Hab nirgendwo was gefunden.
    Danke also für eure Hilfe...



  • M.E. ist doch das Gericht nur zuständig, wenn eine weitere vollstreckbare erteilt werden soll, oder?
    Muss der Notar aus HH nicht bei unserem Notar beantragen und der kann das dann ohne Ermächtigung machen?



    Das sehe ich grundsätzlich auch so wie Du. Vielleicht hat der Notar eine neue Büroanschrift, (die Post schickt heute alles als unzustellbar zurück) oder aber es könnte sein, dass es den Notar nicht mehr gibt und das AG seine Akten verwahrt, dann wäre das AG zuständig.

  • Ich glaube eigentlich nicht, dass der Notar das AG als Postverteiler missbrauchen will und wenn er Kenntnisse hat, dass die Akten eines nicht mehr vorhandenen Notars dort verwahrt werden, dann sollte er darauf Bezug nehmen. Ich denke eher er verwechselt das. Würde ihn mal anrufen.

  • Ich hänge mich hier mal mit einer Frage an, weil wir zum ersten Mal den Fall haben, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen zu müssen.

    1. Ist der nachfolgende Text okay für die Bitte um Erteilung zur Ermächtigung, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen zu dürfen?

    "Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
    meiner notariellen Urkunde vom ... - UR ... -

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bezugnehmend auf das im Original anliegende Schreiben der Stadtsparkasse .... vom ..., in dem der Verlust der vollstreckbaren Ausfertigung der vorgenannten Urkunde an Eides Statt versichert ist, bitte ich um Erteilung der Ermächtigung, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vom ... - Nr. ... meiner Urkundenrolle Jahrgang ... - erteilen zu dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Notar"

    2. Ist der Antrag an das Grundbuchamt oder an das Vollstreckungsgericht oder an wen sonst zu stellen?



    Der Klügere gibt nach, aber nicht auf. ;)

  • Der Antrag geht an das Amtsgericht - Zivilabteilung. :) - Bei uns ist das so.
    Und einen Abdruck der Urkunde mitschicken! - Manche Notare "vergessen" das und müssen dann erst wieder angeschrieben werden.

  • Ich hab mich mit dieser "tollen" Sache auch schon befassen dürfen, bei uns ist es grundsätzlich auch Verwaltungsarbeit, die aber auf die Zwangsvollstreckungsrechtspfleger, übertragen wurde.

    Ich habe in diesen Verfahren keine Anhörung durchgeführt, war aber dennoch froh die Akte vom Tisch zu haben.

  • Nochmal richtig... Sorry!


    Kannst du auch nicht, da es keine Zivil-Sache ist. Diese Anträge gehören, da sie nach § 25 AktO aus dem URII ausgenommen sind, in die Sammelakte. Wenn in der Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich erwähnt ist, wer ... liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung!!!



    Das ist ja interessant...weißt du auch in welche Sammelakte? Wird dann die Sammelakte dem nach der Geschäftsverteilung zuständige Rpfl vorgelegt? Bei uns gabs da letzte Woche nämlich auch große ??? Letztlich wurde völlig widersinnig eine M-Akte angelegt...:gruebel:

  • Bei uns macht dergleichen auch die Verwaltung. Welche General- oder Sammelakte das ist, müsste Dir in Deinem Haus die Geschäftsstelle sagen können.

    (btw: Du kannst mit dem "Ändern"-Knopf unten rechts bei Deinem Beitrag bereits Geschriebenes berichtigen ;))

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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