Ich habe einen solchen Antrag noch nie gehabt, obwohl ich seit 2005 Zivilsachen mache. Irgendwie seltsam ...
Kannst du auch nicht, da es keine Zivil-Sache ist. Diese Anträge gehören, da sie nach § 25 AktO aus dem URII ausgenommen sind, in die Sammelakte. Wenn in der Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich erwähnt ist, wer ... liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltung!!!