Ich häng mich hier mal ran:
Seit einer Weile wird versucht einen KFB zuzustellen. EMA Anfragen wurden auch getätigt. Erst bestand eine Auskunftssperre, jetzt ist "das Wohnungsbild inkonsistent". Die Partei sei unbekannt verzogen. Der Anwalt der Gegenseite bat um Zustellung an den Arbeitsplatz - das ist jedoch nicht zulässig. Jetzt hat der Anwalt eine neue Idee: In knapp einem Monat findet ein Termin hier bei Gericht in einem Parallelverfahren statt. Die Zustellung könne man doch dann in der mündlichen Verhandlung vornehmen, so der Anwalt. (An dieser Stelle sei gesagt, dass in dem Parallelverfahren Schreiben an die Arbeitsstätte rausgehen).
Geht das? Zustellung im Termin????
Ist das dann ein Fall des § 173 ZPO???