es wird für den fiskus nichts übrigbleiben, da wertausschöpfend belastet....
Dann nennen wir eine etwaige Zahlung für die Abtretung des Aneignungsrechtes eben Lästigkeitsprämie
Kommt halt darauf an, was der Fiskus aus seinem Aneignungsrecht zu welchen Konditionen macht (wenn er denn überhaupt etwas macht, siehe frankenstein). Und darauf, um was für ein Grundstück es geht. Z.B. bei einem Altlastengrundstück mag der Verzicht besser als die Abtretung sein.