Wenn Diabolo etwas für Baden-Württemberg zum Themenkomplex Beratungshilfe und Schuldnerberatung sagt, darf ich nicht fehlen.
Setzt man die von Diabolo genannten Zahlen (#500) in Verbindung mit dem von Fesdu (#496) genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erkennt man recht schnell, dass zumindest für B-W die Ablehnung von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch beim Rea eigentlich nicht so einfach erfolgen sollte.
Das BVerfG geht davon aus, dass in 70 % Prozent der Fälle die Schuldner durch eine SB beim außergerichtlichen Einigungsversuch unterstützt werden.
Die von Diabolo genannten Zahlen ergeben für B-W ein anderes Bild. Danach werden knapp 65 % der außergerichtlichen Einigungsversuche von Rea durchgeführt und nur 35 % von Schuldnerberatungsstellen. Die Justiz/Land kann gerne an die SB`s verweisen, wenn sie auch die entsprechenden Resourcen zur Verfügung stellt.