funktionelle Zuständigkeit für Auszahlung der PKH-Vergütung

  • Bei uns (Nds.) werden die PKH-Verg. komplett vom mD bearbeitet. Auf meinem letzten Lehrgang habe ich allerdings gehört, dass die PKH-Vergütungen zwar auf den mD übertragen sind, diese aber noch beim Rpfl. zählen! :eek:

  • Hier: Keine Änderung zu #17. D. h., ob von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, hängt vom Behördenleiter ab. In der Praxis trifft man alles: Von der Kompelltübertragung, der teilweisen Übertragung (meist dann nur die BerH-Vergütung) bis zu überhaupt keiner Übertragung.

    Für wen das nach PEBBSY funktionell zählt kann ich nicht sagen. Mein letzter Stand ist, dass die PKH-Festsetzung in C-Sachen (und ggf. weiteren Sachen) extra erfasst werden, in F-Sachen jedoch in den Basiszahlen enthalten sind, und daher in F-Sachen nicht extra gezählt werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (14. September 2009 um 11:38)


  • Für wen das nach PEBBSY funktionell zählt kann ich sagen. Mein letzter Stand ist, dass die PKH-Festsetzung in C-Sachen (und ggf. weiteren Sachen) extra erfasst werden, in F-Sachen jedoch in den Basiszahlen enthalten sind, und daher in F-Sachen nicht extra gezählt werden.



    Und für wen zählt das nun? Warum wird für C-Sachen extra erfasst und für F-Sachen nicht? In F-Sachen gibt es doch viel mehr PKH-Vergütungsanträge! Und fast alle Anwälte fordern mittlerweile einen Vorschuss!!! Das ist doch alles blöd...:mad:

  • Das ist doch alles blöd...:mad:


    Zu dieser Erkenntnis kommst Du sicherlich noch häufiger... :teufel: :wechlach:


  • Und für wen zählt das nun? Warum wird für C-Sachen extra erfasst und für F-Sachen nicht? In F-Sachen gibt es doch viel mehr PKH-Vergütungsanträge! Und fast alle Anwälte fordern mittlerweile einen Vorschuss!!! Das ist doch alles blöd...:mad:



    Bin kein PEBBSY Experte, daher muss ich eine Antwort schuldig bleiben.

    Habe gerade gemerkt, dass ich das oben leider vertauscht habe.

    Daher nochmals berichtigt mein letzter Stand:

    In C-Sachen zählen die Festsetzungen, nach §§ 103, 104, 126 ZPO aber keine PKH-Festsetzungen und in den F-Sachen ist es genau andersrum.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Niedersachsen: mD.



    Ich widerspreche 13 nur höchst ungern ;) aber es kommt auch ein bissel drauf an. Theoretisch und auf dem Papier vollständige Übertragung, es gibt aber Gerichte (zB. unseres :() bei denen noch der gehobene Dienst festsetzt UND auszahlt.

    Trostpflaster: es soll dann aber auch für uns zählen.

    Bei uns (Nds.) werden die PKH-Verg. komplett vom mD bearbeitet. Auf meinem letzten Lehrgang habe ich allerdings gehört, dass die PKH-Vergütungen zwar auf den mD übertragen sind, diese aber noch beim Rpfl. zählen! :eek:



    Das kann ich mir nicht vorstellen. Angeblich wird zur Pensenberechnung jedes Jahr genau mitgeteilt, welcher Dienst welche Tätigkeiten vornimmt und die Belastung für jedes Gericht individuell errechnet. Obs stimmt, weiss ich nicht, aber so sagts zumindest unsere Verwaltung.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Niedersachsen: mD.



    Ich widerspreche 13 nur höchst ungern ;) aber es kommt auch ein bissel drauf an. Theoretisch und auf dem Papier vollständige Übertragung, es gibt aber Gerichte (zB. unseres :() bei denen noch der gehobene Dienst festsetzt UND auszahlt.

    Trostpflaster: es soll dann aber auch für uns zählen.


    Du darfst ruhig widersprechen, ich kann das ab. :wechlach:

    Ausgehen koann ich nur von unserem Gericht. Mir war nicht bekannt, dass es noch Gerichte gibt, bei denen die Übertragung nicht stattgefunden hat. Bei uns ist das schon ein alter Hut.

  • Das ist doch alles blöd...:mad:


    Zu dieser Erkenntnis kommst Du sicherlich noch häufiger... :teufel: :wechlach:



    Ganz bestimmt. Aber wenn mir das keiner gesagt hätte, dann hätte ich brav so weitergearbeitet und hätte mich nicht geärgert. Manche Dinge weiß man besser nicht. Also halte ich mich lieber daran fest, was Sonntagskind geschrieben hat ;)

    Bei uns ist das auch schon ganz lange übertragen.... Wußte auch nicht, dass es noch andere Gerichte gibt.



  • Der alte Hut sind in diesem Fall wohl wir! :(

    Aber so lange es für uns zählt - bitte!!:cool:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich (aus NRW) möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen
    Wir haben gerade mit dem GL zusammengesessen, der überlegt, die Festsetzung der PKH-Vergütung angesichts der Belastungssituation des gehobenen Dienstes auf den mittleren Dienst zu übertragen. Hierbei stellte sich die Frage, ob die Festsetzung dem mittleren Dienst beförderungstechnisch etwas bringt (z. B. Amtsinspektorentätigkeit). Gefunden haben wir nichts. Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?

  • Ich staune überhaupt, dass man dem mD die Festsetzung von RA-Vergütungen übertragen kann - die haben doch von RA-Kosten nach ihrer Ausbildung null Wissen, und manchmal ist das ja auch wirklich nicht ganz trivial, da würde ich kaum jemand hier sehen, den ich dazu befähigt sähe.
    Die Kassenanweisungen werden nach Einführung von EDV-Programm (elektronischer Versand) aber auch vom mD gefertigt.

  • Unter der Voraussetzung, dass der mittl. eine vernünftige Schulung erhält (die in NRW sollen sehr gut sein) und dass der geh. Dienst für Fragen zur Verfügung steht, bin ich pers. auch für eine Übertragung.

    Es wäre auch nur gerecht, wenn die Übertragung sich für den mittl. später beförderungstechnisch auszahlen würde. Noch ist dies in NRW jedoch nicht der Fall.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Also ich hatte das wirkliche Vergnügen die Kollegen des mD einarbeiten zu dürfen. Das klappte sehr gut und auch verschiedene Arbeitsgeschäfte haben gezeigt, dass es da auch Probleme erkannt und eigenständig gelöst werden.

    Daher: Hut ab, es funktioniert gut.

    Hier wird dann alles gemacht, die Festsetzung und auch die Buchung.

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