Hallo,
für einen Mandanten habe ich nachträglich Beratungshilfe beantragt. Nachträglich nicht aus Faul- oder Dummheit, sondern weil sich - exotischerweise - erst später herausstellte, dass es ein Beratungshilfefalll ist. Der Rpfl. schreibt mir unter Hinweis auf Kommentare, die ich nicht habe, es sei "h. M.", dass Beratungshilfe nicht nachträglich bewilligt werden könne. Ich habe aber irgenwie im Hinterkopf, diese Meinung sei überholt, weil der BGH oder sogar das BVerfG die nachträgl. Beratungshilfe zulassen. Oder täusche ich mich da?