Zitat von ErnstP.Der Titel ist da. Die Forderung nicht mehr streitig. Es wurde eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ergfriffen. Der Schuldner ist (im gewissen Umfang) durch gesetztliche Vorschriften bei der Vollstreckung durch den Gläubiger geschützt. Wenn er diese Vorschriften nicht, ist es nicht Aufgabe der Beratungshilfe ihm diese zur Kenntnis zu bringen. Konkrete Anträge (§ 850k ZPO, § 765a ZPO, was auch immer) kann er bei Gericht, ggf. in Verbindung mit einem PKH Antrag stellen. Wenn er eine Stundung/Ratenzahlung mit dem Gläubiger versuchen möchte, mag er dies tun. Da jedoch kein Rechtsanspruch hierauf besteht, kann keine BerH bewilligt werden. Ich wüßte nicht warum man hier bewilligen sollte. Auch ist es nicht Aufgabe Versäumnisse des Schuldners in Vergangenheit im Rahmen der BerH abzufedern.
Das überzeugt schon, ich wollte auch nicht darauf hinaus, daß dem Schuldner BerH um jeden Preis bewilligt werden sollte. Deswegen habe ich mich in meinem Beitrag dazu auch nicht geäußert. Es ging mir vielmehr darum, daß BerH deswegen nicht zu gewähren sei, weil ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Diese Begründung finde ich nicht nur ziemlich schwach sondern schlichtweg falsch.
Das Argument, daß kein BerH zu gewähren sei, weil es sich um eine unstreitige Forderung handelt und daher keine Rechte wahrzunehmen seien (Tika) kann wohl auch nicht überzeugen. Natürlich kann der Schuldner auch in diesem Verfahrensstadium Rechte wahrnehmen, diese Möglichkeit gibt im das Gesetz nun mal. Und natürlich kann sich die Tätigkeit eines Anwaltes auch hier auf einen Rat oder eine Auskunft beschränken, ohne daß entsprechende Pfändungsschutzmaßnahmen beantragt werden. Ich weiß nicht, ob
ZitatWenn er diese Vorschriften nicht, ist es nicht Aufgabe der Beratungshilfe ihm diese zur Kenntnis zu bringen.
dies nicht doch auch Sinn und Zweck der Beratungshilfe ist? Kann man vom Schuldner verlangen zu wissen, welche Rechtsmittel er ergreifen kann gegen eine Pfändungsmaßnahme? Wenn Du das verneinst: wer wäre hierfür "zuständig"? Wäre das eine Aufgabe für die RAST? (ich weiß es tatsächlich nicht, ich habe mit BerH-Mandaten glücklicherweise sehr selten zu tun).