nebenjob

  • Erstmal...

    ...ein großes "Hallo" an alle!
    Ich bin neu hier und habe auch schon die erste blöde Frage an euch, zu welcher ich keine Antwort in den anderen Beiträgen gefunden habe.

    Ich fange im September in Schwetzingen mein Studium an und mich würde interessieren, ob ich nebenbei noch jobben darf?! Bei einem "normalen" Studium dürfen die Studenten ja nebenbei sich ihre Kohle verdienen; darf ich das bei dem bezahlten Studium auch!? Mein derzeitiger Chef ist nämlich schon in Panik ausgebrochen, weil ich ihm gesagt habe, dass ich kündigen werde und will, dass ich doch wenigstens nebenher noch bei ihm jobbe. Darf ich das denn!?

    Bin dankbar über jede Hilfe! :oops:

  • Es bedarf einer vorherigen Genehmigung des Dienstherrn. Schließlich sollst du ja deine "Arbeitskraft" ihm zur Verfügung stellen, hier das Studium bestehen. Es kommt im wesentlichen auf den Umfang deiner Nebentätigkeit an und möglicherweise auch darauf wann die Arbeitszeiten sind und was du da zutun hast.



  • Nebentätigkeiten müssen, soviel ich weiß, vom Dienstherrn genehmigt werden.

    Ich denke aber auch, dass ein regelmäßiger Nebenjob nicht so leicht zu bewältigen sein wird, da das Studium schon einen Großteil deiner Zeit beansprucht/beanspruchen sollte.

    A.

  • Ich bin mir nicht sicher, aber dürfen darfst du wohl.
    Allein ob du das schaffst ? Das Studium dürfte dich mehr ausfüllen als du jetzt vielleichst denkst ...



    Das sehe ich eigentlich auch so. Und in der Freizeit dann noch arbeiten.....
    Man darf auch nicht vergessen, dass es mit 7 Punkten schwer werden dürfte, eine Stelle zu bekommen.

  • Soe ich das Studium kenne , ist da nichts mit Nebenjobs drin.:teufel:

    Was Du natürlich am Wochenende machst ...
    Allerdings ist ads Wochenende dringend für die Erholung , wenn nicht sogar für die Fortsetzung des "Selbststudiums" gedacht.
    Von daher stellt sich nicht die Frage "Ob" , sondern eher "Ob überhaupt".;)

  • Die Genehmigung des Dienstherren ist auch nicht unbedingt ein Selbstgänger. Da musst Du schon recht gute Argumente haben. Jemand aus meiner Studiengruppe hatte damals einen Antrag gestellt. Die Bearbeitung nahm einige Monate in Anspruch...

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

  • Bei uns hieß es seinerzeit, dass es für eine Genehmigung einer Nebentätigkeit neben dem Studium keine Chance gäbe. Ob dem noch so ist, weiß ich nicht, war ja zudem auch ein anderes Bundesland. Ich stimme meinen Vorredner aber dahingehend zu, dass es schon rein praktisch schwierig werden könnte, beides unter einen Hut zu bringen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • mh, ob ich das zeitlich hinkrieg, werd ich ja dann sehen...aber eigentlich bleibt mir keine andre wahl, wie nebenher zu jobben, um das finanziell hinzukriegen. zudem gibts ja auch ferien und wochenende etc. wo ich dann arbeiten könnte..

  • Ich bin auch der Meinung, dass Dir das Studium keine Zeit lassen wird für eine Nebentätigkeit.


    Das dürfte ja dann sein Problem sein. Ich habe einmal eine größere Gruppe Studenten in MSOffice eingeweiht. Dies war eine dstl. Maßnahme, für mich ein genehmigungsbedürftiger Nebenjob.
    (Im übrigen hatte ich während des Studiums auch weitere Nebenjobs: Ehemann, 1 x Papa sein, 2 x Papa werden, Haus sanieren, Scheune abreissen, Garten anlegen)
    ;)

  • Ich weiß von einer Kollegen, die von einem RA-büro kam, und auch weiter neben dem Studium dort arbeiten wollte.
    Der Antrag wurde genehmigt; nur hat sie es nicht lange geschafft, beides unter einem Hut zu bekommen, da klar gesagt wurde, dass nur die "Besten" genommen werden.
    Sie hat den Job dann doch aufgegeben.

    Ich weiß von meiner eigenen Studienzeit, dass die frei Zeit die man hat, genießen sollte.
    Und so schlecht verdient man als Anwärter nun auch nicht ;).

    Jeder Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!:grin:

  • Auch ich kenn es nur mit Genehmigung. Uns wurde am Anfang gesagt, dass die ersten Monate generell erstmal kein Nebenjob genehmigt würde und es später von der indivuellen Leistung desjenigen abhinge, ob ein Antrag genehmigt wird.

    Allerdings stimm ich den anderen zu: Viel Zeit bleibt dir nicht und da willst du mal Freizeit haben. Besonders wenn Klausuren(-blöcke) anstehen...

    Ist es denn finanziell so notwendig oder eher, damit dein jetziger Chef nicht vollends in Panik gerät? ;)

  • na, erstmal die herzinfaktgefahr meines cheffes schwächen, damit er mir net umfällt, wenn ich ihm die kündigung schriftlich gebe. ;)
    das finanzielle wird aber auch ein problem werden. ich verdiene jetzt ca. 400 euro mehr im monat (inklusive dem nebenjob, den ich zur zeit noch mache) wie ich dann haben werde während des studiums...und es bleibt am ende des monats, wenn ich glück habe noch 1,50euro aufm konto. und ich lebe nun nicht grade in saus und braus...

  • Ich wüsste nicht, wann ich im Studium Zeit für einen Nebenjob gehabt hätte.
    "Ferien" gibt es nicht. Zumindest gab es die bei uns nicht. Du hast nur die regulären Urlaubstage.

  • Die anderen haben dir ja schon keine große Hoffnungen gemacht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, das sie damals bei uns gesagt haben, die Genehmigung für einen Nebenjob - und die brauchst du, bist schließlich Beamter, wenn auch auf Widerruf - gibt es grundsätzlich für Anwärter nicht.
    Und zwar vor dem Hintergrund, die geben dir schließlich ne Mnege Geld - wenn man es mal mit den Studenten vergleicht,- damit du dich ganz und gar dem Studium widmest und dir keine Sorgen um dich machen musst. Ja und wie es mein Vorredner schon sagt , Ferien gibt es sowieso nicht.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Nebenjobs, die genehmigt werden müssen und solchen die nur angezeigt werden brauchen.
    Ist aber sicher Landesrecht und evtl. gibts für Anwärter Sonderregeln.

    Aber tiefer einsteigen - jetzt nicht ;)

    Du hast keine Zeit während des Studiums. Wenn einer was anderes behauptet, frag ihn, wann er den Abschluss gemacht hat. Es gab Zeiten, da wurde auch nur gefeiert - aber da reichte das Bestehen zur Übernahme.

    Freezer

  • Ich hab zwar keine Ahnung mehr, wie das bei uns war, kann mir aber nicht vorstellen, dass man während des Studiums ne Nebentätigkeitsgenehmigung bekommt. Und das auch mit gutem Grund - man hat einfach keine Zeit mehr. Während der Praxiszeit ist es dann vielleicht wieder was anderes, aber da würde ich dann mal vorsichtig fragen, wenn es soweit ist.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich - im Idealfall, sofern die Tätigkeit mit rechtlichen Dingen zu tun hat - ein Nebenjob u.U. auch positiv auswirken könnte... jeder ist anders da veranlagt...;)

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich - im Idealfall, sofern die Tätigkeit mit rechtlichen Dingen zu tun hat - ein Nebenjob u.U. auch positiv auswirken könnte... jeder ist anders da veranlagt...;)

    Das mag zwar sein, aber ich glaube nicht, dass dir das irgendein Dienstherr abnimmt bzw. durchgehen lässt.
    Anscheinend haben Beamte früher auch besser verdient, da mussten sie nicht noch einen Nebenjob ausüben, um über die Runden zu kommen :(.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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