• Ist eurer Ansicht nach die Vertretungsbefugnis der Käuferin ausreichend nachgewiesen?
    Aus dem Kaufvertrag ergibt sich ja, dass der Rangvorbehalt für die Grundschuld nur unter Mitwirkung der Käuferin ausgenutzt werden darf.

  • So, ich habs jetzt auch. :mad: Allerdings gehöre ich zu den Auserwählten, bei denen ein Einzelrecht eingetragen wird, da habe ich ja wirklich noch Glück gehabt.

    Wegen des Rangvorbehalts bin ich auch noch unschlüssig, aber hat denn bei Euch niemand den Antrag, hilfweise an rangbereiter Stelle einzutragen? Ich bin schwer versucht, das einfach zu tun.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ist eurer Ansicht nach die Vertretungsbefugnis der Käuferin ausreichend nachgewiesen?
    Aus dem Kaufvertrag ergibt sich ja, dass der Rangvorbehalt für die Grundschuld nur unter Mitwirkung der Käuferin ausgenutzt werden darf.


    M. E. ja.
    Irgendwie finde ich da nichts, warum die Vertretungsmacht nicht nachgewiesen sein sollte.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Der Notar sieht das Ganze (natürlich) ganz anders. Wirkliche Sachargumente habe ich dem Gespräch mit seinem Sachbearbeiter nicht entnehmen können, Hauptargument war: Es waren doch alle da und haben einvernehmlich festgestellt, dass... Wohlgemerkt: Dass sich der Vorbehalt auf alle Vertragsgegenstände insgesamt bezieht, wurde mit keinem Wort in Frage gestellt.

    Dass Tatsachenfeststellungen der Beteiligten im Grundbuchverfahren anerkannt wären, ist mir neu. Auch die anderen Nichtargumente überzeugen mich nicht wirklich. Deswegen geht jetzt erstmal wieder ein Schreiben hinaus: Rangrücktritt oder Antragsrücknahme bezüglich der Einweisung.

    Schau mer mal...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bei mir hat der Notar bei Beantragung der AV in Eigenurkunde ausdrücklich klargestellt, dass sich der Rangvorbehalt auf jede der einzutragenden Vormerkungen bezieht, also vor jeder AV bis zu 800 Mio € eingetragen werden können. Diese Erklärung konnte er aufgrund seiner Vollmacht gem. Abschnitt XI der Rahmenurkunde abgeben. Ich habe daher keine Bedenken hinsichtlich des Umfabgs des Rangvorbehaltes und das Recht demgemäß auch unter Ausnutzung desselben hier eingetragen.

  • So, ich habs jetzt auch. :mad: Allerdings gehöre ich zu den Auserwählten, bei denen ein Einzelrecht eingetragen wird, da habe ich ja wirklich noch Glück gehabt.

    Wegen des Rangvorbehalts bin ich auch noch unschlüssig, aber hat denn bei Euch niemand den Antrag, hilfweise an rangbereiter Stelle einzutragen? Ich bin schwer versucht, das einfach zu tun.



    :genauso::troest: Wir sind nicht allein....

  • Ich hab - ähnlich wie von Andreas in #78 vorgeschlagen - doch den Notar um Mitteilung gebeten, ob entsprechend dem Hilfsantrag rangbereit eingetragen werden soll oder ob er lieber eine gesonderte Rangrücktrittserklärung vorlegen möchte. Mal sehen, was kommt.

    Life is short... eat dessert first!

  • Bei mir hat der Notar bei Beantragung der AV in Eigenurkunde ausdrücklich klargestellt, dass sich der Rangvorbehalt auf jede der einzutragenden Vormerkungen bezieht, also vor jeder AV bis zu 800 Mio € eingetragen werden können. Diese Erklärung konnte er aufgrund seiner Vollmacht gem. Abschnitt XI der Rahmenurkunde abgeben. Ich habe daher keine Bedenken hinsichtlich des Umfabgs des Rangvorbehaltes und das Recht demgemäß auch unter Ausnutzung desselben hier eingetragen.


    Ansichtssache. Aus den in #86 und #98 genannten Gründen bin ich aber, was die Folgen angeht, der gegenteiligen Ansicht, die seitens des Notariats - wie gerade geschildert - bislang nicht in Frage gestellt worden ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Liebe Kollegen/innen, bitte verschont mich doch mit diesen blöden Mithaftstellen- und Wertanfragen. Die Werte stehn im Kaufvertrag und ob die ein oder andere Mithaftstelle nicht korrekt ist.... völlig unwichtig.
    Habt Ihr nichts zu tun, oder wollt Ihr Eure Geschäftsstellen schikanieren ? :teufel:

  • Liebe Kollegen/innen, bitte verschont mich doch mit diesen blöden Mithaftstellen- und Wertanfragen. Die Werte stehn im Kaufvertrag und ob die ein oder andere Mithaftstelle nicht korrekt ist.... völlig unwichtig.
    Habt Ihr nichts zu tun, oder wollt Ihr Eure Geschäftsstellen schikanieren ? :teufel:



    :troest:

    :ichwarsni (glücklicherweise sind bei mir nur zwei Grundstücke betroffen...). ;)

  • Der Verzicht Ziff. 2d wird durch die Bezugnahme eingetragen oder?



    Kann man durch Bezugnahme, ja, aber ich schreib s immer extra rein, wenn s ausdrücklich beantragt ist ("Widerspruchsverzicht nach § 1160 BGB"). Sonst ruft vom Notar wieder jemand an und nörgelt rum...

  • Bin zwar wieder im Dienst, hab aber die Sache seither nicht gesehen. Also nix neues... :cool:

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Habe gestern den Antrag auf den endgültigen Vollzug erhalten. Wenigstens ist das nicht so umfangreich wie die Finanzierungsgrundschuld. Nur muss ich jetzt bei dieser die ganzen Mithaftstellen berichtigen...

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Hat von den betroffenen Rechtspflegern irgendeiner Bedenken gegen die Eintragung der luxembourgischen Firma als Eigentümer?

    Ich hab nix gefunden.
    Die Bevollmächtigungen scheinen auch in Ordnung zu sein und Genehmigungen liegen m.E. auch alle vor...

    Ich würde also gern eintragen.

    Ist jemandem was aufgefallen?

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