forumSTAR

  • Bei uns beobachte ich, dass die Richter der EDV nicht grundsätzlich abgeneigt sind. Allerdings wägen sie auch ab. Führt der Einsatz der EDV zu einem deutlichen Arbeitsanstieg, so lassen sie es eben bleiben. Das täten vermutlich viele von uns auch, wenn sie könnten.

    Die Richter verweigern sich der EDV dann übrigens nicht aus Jux und Dollerei, weil sie im Regelfall sehr wohl wissen, dass sich ihre eigenen Arbeitsmöglichkeiten mit einer darob abgesoffenen Geschäftsstelle irgendwann auch marginalisieren.

    Über Ecken und Umwege habe ich allerdings vernommen, dass diese Missstimmungen der Richter speziell über F*Star mittlerweile auch mit der hiesigen IT-Stelle kommuniziert und diskutiert werden. Ist also nicht so, als bestünde da Stillstand, auch wenn für berechtigte Wünsche an mancher Stelle noch viel Luft nach oben bleibt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wir hier arbeiten ja mit Eureka und die Richter machen die Schreiben nicht fertig, verwenden aber, wo es passt, die programmangebotenen Verfügungsformulare, sodass die SEs die Verfügungen ohne Probleme relativ flott und einfach abarbeiten können. Bei den Rechtspflegern ist es auch nicht groß anders. Das liegt auch mit am Altersschnitt und an den privaten Interessen. Manche der Kolleginnen haben nur im Dienst mit dem PC zu tun und sind deshalb einfach nicht so wahnsinnig versiert oder schnell. Aber auch sie wählen dann die Eureka-Verfügungsformulare und alle sind soweit glücklich :)

  • Bei uns beobachte ich, dass die Richter der EDV nicht grundsätzlich abgeneigt sind. Allerdings wägen sie auch ab. Führt der Einsatz der EDV zu einem deutlichen Arbeitsanstieg, so lassen sie es eben bleiben. Das täten vermutlich viele von uns auch, wenn sie könnten.

    Ist doch auch ganz normal und richtig. Prinzipiell sind Richter eben keine Schreibkräfte.

    Rechtspfleger auch nicht, leider können wir uns eben nicht verweigern, wenn es angeordnet wird.
    Aber ich ärgere mich auch, wenn ein Formschreiben früher mit Kreuzchen und Unterschrift in 10 Sekunden verfügt war und ich nun erst das Verfahren aufrufe, mich zu den Schreiben durchklicke, auf den Drucker warte, hefte, das Doppel einpaginiere und später das Schreiben zur Post-Sammelstelle am Gang bringe...
    Dafür bräuchte ich kein Studium...

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

  • Also ich denke, wir schweifen hier gerade völlig vom Thema ab. Es geht um die Vertrauensarbeitszeit, nicht um die Verwendung von Programmen in seiner täglichen Arbeit. Also wenn jetzt jemand dazu noch auf die Idee kommt, wir könnten keine Vertrauensarbeitszeit haben, weil wir mit der EDV zu sehr vernetzt sind, dann ist das so, als würde man einem Kleinkind sagen: "Wenn du Schuhe anhast, darfst du dich nicht mehr hinsetzen."

    OT: Wer soll denn bitte dem Rechtspfleger vorschreiben können, dass man zu seiner Bewältigung seines Pensums ein EDV-Programm benutzen soll? M.E. kann das nur durch Gesetzesgrundlage, wie wir es im Handelsregister oder im Grundbuch finden bzw. mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehr zu finden wird. Es kann doch nicht angehen, dass man beispielsweise EUREKA als das Nonplusultra ansieht. Ich kenne natürlich nicht wenige, die meinen, wenn die Verfügung da nicht drin ist, gibts den Fall nicht, also mach ich das auch so nicht. Ganz schlimm wirds dann, wenn es bereits den Anwärtern verwehrt bleibt, darüber selbst zu entscheiden, ob dieser anfängt über den Fall nachzudenken und eine Lösung findet oder die passende Verfügung gleich in EUREKA sucht. Ein EDV-Programm kann jedenfalls nur Hilfsmittel, nie das Handwerkzeug eines Rechtspflegers (genau wie das des Richters) sein.

  • Von mir aus passiert das dann halt indirekt, dass eben Papierverfügungen von Schreiben von den SE nicht mehr ausgeführt werden dürfen, da ja im Zuge der Programm-Einführung diese Stellen gestrichen wurden.

    Ich glaube nicht, dass es Rechtspfleger gibt, die die Programmbenutzung erfolgreich verweigern.

    Aber egal btt

    "Der Glaube der mittelalterlichen Alchimisten, aus Blei Gold machen zu können, war eine Manifestation der nüchternen Vernunft im Vergleich zu dem neuzeitlichen Wahn, aus Papier Geld machen zu können." Roland Baader

    "Gold ist Geld, alles andere ist Kredit" – John Pierpont Morgan (1837-1913)

  • Bei uns beobachte ich, dass die Richter der EDV nicht grundsätzlich abgeneigt sind. Allerdings wägen sie auch ab. Führt der Einsatz der EDV zu einem deutlichen Arbeitsanstieg, so lassen sie es eben bleiben. Das täten vermutlich viele von uns auch, wenn sie könnten.

    Ist doch auch ganz normal und richtig. Prinzipiell sind Richter eben keine Schreibkräfte.

    Rechtspfleger auch nicht, leider können wir uns eben nicht verweigern, wenn es angeordnet wird.
    Aber ich ärgere mich auch, wenn ein Formschreiben früher mit Kreuzchen und Unterschrift in 10 Sekunden verfügt war und ich nun erst das Verfahren aufrufe, mich zu den Schreiben durchklicke, auf den Drucker warte, hefte, das Doppel einpaginiere und später das Schreiben zur Post-Sammelstelle am Gang bringe...
    Dafür bräuchte ich kein Studium...

    :daumenrau


    leider, leider,....hach wie schnell ich doch mal war...*seufz*

    natürlich kann man sich Rpfl. der EDV nicht verweigern, es gab bei Ersteinführung meine ich eine Sonderregelung für Ü55-Rpfl. als die PCs eingeführt wurden, die dann aber gar nicht soo arg viele in Anspruch nahmen.

    Das ergibt sich allein aus unserer Beamtenstellung heraus, wir haben diese Arbeitsmittel zu nutzen, die uns hingestellt werden, ob brauchbar oder nicht.
    Wie wir in dem Weisungsrahmen des Beamtentums, dann unseren § 9 RpflG umsetzen bleibt unserer Kreativität überlassen ;)

  • Dass Richter sich weigern, mit einem untauglichen Werkzeug umzugehen, ist verständlich. Im Grunde sollten wir Rechtspfleger es ihnen gleichtun.


    Und warum sollten dann die Geschäftsstellenmitarbeiter, was auch nur Menschen und unsere Kollegen sind, den ganzen Dreck am Ende ausbaden und nicht auch vielleicht sagen "Im Grunde sollten wir es den Richtern und Rechtspflegern gleichtun." Das alles ist hochgradig egoistisches Denken. Und völlig freie Arbeitszeit für einzelne Gruppen verstärkt sowas nur. Die Pensen der Geschäftsstellen sind so bemessen, dass sie die Verfügungen/Ladungen/etc. alle so vorbereitet bekommen, wie man es unterstellt. Wenn aber beispielsweise ein Richter in Strafsachen weiter sämtliche Terminsladungen nur auf dem Papier ankreuzt, der Betreuungsrichter ebenfalls nur seine Vordrucke benutzt, so muss die Geschäftsstelle dies alles erst mal eingeben, bevor sie ihre eigentliche Tätigkeit verrichten kann. Ohne diese Eingaben funktioniert nämlich sonst gar nichts. Die EDV-Programme sind halt jetzt etwas anders gestrickt als früher, als man damit selbst Papierverfügungen noch schnell abarbeiten konnte. Der größte Abbau an Personal hat zudem im mittleren Dienst stattgefunden. Wir haben jetzt bestimmt 30-40% weniger als noch vor 10 Jahren. In den letzten 10 Jahren wurde kein Altersabgang ersetzt, die jüngsten im mittleren Dienst sind jetzt Anfang 40!!!
    Es tut mir leid, aber das muss ich als Vorsitzender eines Personalrats, der für alle da ist, und als langjähriger EDV-Anwendungsbetreuer mal so sagen. Die Meinungen, die hier teilweise geäußert werden (nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde"), rufen bei mir nur Kopfschütteln hervor.

  • Dass Richter sich weigern, mit einem untauglichen Werkzeug umzugehen, ist verständlich. Im Grunde sollten wir Rechtspfleger es ihnen gleichtun.


    Und warum sollten dann die Geschäftsstellenmitarbeiter, was auch nur Menschen und unsere Kollegen sind, den ganzen Dreck am Ende ausbaden .

    Ich kann Deine Sicht der Dinge nur begrenzt teilen. Sie unterstellt, dass es an der Halsstarrigkeit oder Trägheit der Richter liegt, wenn sie an - nennen wir das Kind doch beim Namen - ForumSTAR scheitern und sich dem Programm mehr oder weniger verweigern. Ja, das gibt es, und wirklich: Gegen derlei Schrullen kämpfen Behördenleitungen (und wir Personalräte) mit recht stumpfen Waffen. Bis hierhin sind wir uns einig, glaube ich.

    An meinem Gericht waren die Richter aber ursprünglich zum Dazulernen bereit. Aber mit der Erfahrung, wie sehr es ihren Arbeitsalltag verschlechtert, schwand die Motivation. Und ehrlich: Das Programm IST schlecht. Dass man mir neulich in einem andern Thread eine Schreibmaschine als Alternative empfohlen hat, zeigt, für wie mies es wirklich gehalten wird.

    Die meisten, Richter wie Rechtspfleger, UdG wie Schreibkräfte, haben das Berufsethos, ihre Arbeit gut machen zu wollen, ohne dabei die eigenen Aufgaben auf andere abzuwälzen. Damit geht es aber nicht zusammen, wenn uns der Dienstherr durch Verpflichtung zur Verwendung untauglicher Werkzeuge permanent Knüppel zwischen die Beine wirft.

    Mit dem (u.a. hierdurch geschaffenen) Leidensdruck kann man auf unterschiedliche Weise umgehen. Beliebte Strategien sind:
    a) gravierende Abstriche in der Qualität - das berüchtigte Durchwursteln. So schafft sich der Rechtspfleger selbst ab.
    b) dauerhaft anschwellende Rückstände - sorgt für Unfrieden und entspricht nicht dem eigenen Anspruch, sein Referat im Griff zu haben.
    c) Selbstausbeutung - löst das Problem nicht und macht krank.
    d) Flucht - (in die Krankheit oder einen anderen Beruf, oder die berüchtigte innere Kündigung) löst das Problem nicht.
    e) Abschieben von Arbeit - verlagert das Problem.

    Übrigens fürchte ich, dass die Pensen im (früheren) mittleren Dienst noch nicht an die Arbeit mit ForumSTAR angepasst sind. Warten wir noch ein paar Wochen, dann werden die neuen Pebb§y-Zahlen ruchbar.

  • Wir sind ja praktisch schon einer Meinung. Natürlich gibt es auch zahlreiche Richter, die sich mit dem Zeug abquälen. Gerade an unserem Gericht können wir da zufrieden sein, was aber nicht überall so ist. Aber wie du schon sagst: Auf andere abwälzen, das kann nicht die Lösung sein.
    Man hat ja derzeit nur die Wahl zwischen einem schlechten Programm (ForumStar) oder gar keinem, praktisch zwischen Pest und Cholera. Es mag aber zwischen den einzelnen Ländern noch Unterschiede geben. In Sachsen hat man beispielsweise mal entschieden, die Textbausteine für ForumStar selbst zu erstellen, statt sich insoweit mit anderen Ländern zusammenzutun. Das Ergebnis: Es gibt zahlreiche Programme nach Jahren noch nicht, die es in den Altprogrammen schon mal gab. Ich denke da mal beispielsweise aus meiner Sicht an das Vereinfachte Unterhaltsverfahren. Da hat man früher mit FAMJUS einen Beschluss in 4 Minuten fertig gehabt, alles wurde richtig berechnet und ausgegeben. Jetzt mit ForumStar gibt es gleich gar keine Bausteine hierzu --> eine gravierende Verschlechterung. Man muss sich mit Formularen aus dem Internet abquälen oder man nimmt halt einen leeren Beschluss und quält sich wiederum mit Autotexten ab, die an so viel Stellen korrigiert werden müssen, dass das Ganze vielleicht 20-25 min dauert, die 5-fache Zeit (!!!!). Wir haben in jedem Jahr hierzu ein Ticket aufgemacht, Ergebnis: Diese Tickets werden nach je einem Jahr einfach wieder gelöscht, ohne dass man überhaupt eine Antwort darauf bekommt. Meiner Info nach sollen die Bausteine aber in Bayern beispielsweise existieren und funktionieren. Da kann man einfach nur sagen: Es ist unerträglich! Zahlreiche andere nicht funktionierende oder fehlende Bausteine könnte man insoweit nennen. Für Kleinigkeiten (etwa einen sinnlosen Satz aus der Verfügung zu einer Bestallungsurkunde herauszunehmen, den man noch nicht mal löschen kann) braucht man auf ein Ticket mitunter eine Jahr. Da hätte ich früher an den Altprogrammen in 5 Minuten erledigen können. Jetzt ist man einfach nur machtlos.

    Aber ich würde nie auf den Gedanken kommen, mir zu so einem Beschluss ein Formular im Internet zu suchen oder mir eines selbst zu erstellen, dieses dann mit der Hand ausfüllen und dann einen solchen Beschluss der Geschäfsstelle so zu übergeben nach dem Motto "Seht zu wie Ihr es hinbekommt - den Letzten beißen eben die Hunde."

    Und was die Pensenberechnungen (neu) angeht: Was nützt die beste Ermittlung des Arbeitsaufwandes, wenn die Landesregierung vorher schon beschließt, dass (auch) die Justiz jährlich X Bedienstete abbauen muss? Damit nimmt man das Ergebnis vorweg und macht die ganzen Ermittlungen, die noch dazu sehr viel Geld kosten, fragwürdig. Man darf nur hoffen, dass es bei den Erhebungen nicht wieder solche Bedienstete gibt, die sich hervortun wollen (oder zumindest nicht schlecht darstellen), indem sie Zahlen aufschreiben, die für eine qualitativ gute Arbeit nicht der Realität entsprechen.

    Wir wollen das Thema "auf andere abwälzen" gar nicht so sehr in den Fokus rücken, weil in der Praxis wohl sehr viele Richter und Rechtspfleger ein Maximum geben und durchaus auch kollegial sind (wozu man aber ganz sicherlich die 40 Wochenstunden auch benötigt!). Nur einige Beiträge hier im Thread ließen da Zweifel aufkommen.

  • Ich denke da mal beispielsweise aus meiner Sicht an das Vereinfachte Unterhaltsverfahren. Da hat man früher mit FAMJUS einen Beschluss in 4 Minuten fertig gehabt, alles wurde richtig berechnet und ausgegeben. Jetzt mit ForumStar gibt es gleich gar keine Bausteine hierzu --> eine gravierende Verschlechterung. Man muss sich mit Formularen aus dem Internet abquälen oder man nimmt halt einen leeren Beschluss und quält sich wiederum mit Autotexten ab, die an so viel Stellen korrigiert werden müssen, dass das Ganze vielleicht 20-25 min dauert, die 5-fache Zeit (!!!!). Wir haben in jedem Jahr hierzu ein Ticket aufgemacht, Ergebnis: Diese Tickets werden nach je einem Jahr einfach wieder gelöscht, ohne dass man überhaupt eine Antwort darauf bekommt. Meiner Info nach sollen die Bausteine aber in Bayern beispielsweise existieren und funktionieren.


    In der Tat, ich mache das hier komplett über EDV. Man traut es sich gar nicht sagen, aber es funktioniert sogar gut. Das Teil rechnet die Beträge sogar aus. Auch wenn es an einer ungewöhnlichen Stelle versteckt ist, nach dem Motto: "Wenn ich das finden will, muss ich überlegen: Wo würde ich als Programmierer das normalerweise nie hinstecken?"

    Indes habe ich vernommen, dass Sachsen gerne eigene Textlösungen bastelt (oder auch nicht). Ob das der reine Fortschritt ist ... immerhin übernehmt Ihr so keine bayerischen Probleme, nicht wahr? :teufel:

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nachdem im Thema Vertrauensarbeitszeit die ganze Zeit die Rede von ForumStar ist: Kann mir vielleicht jemand kurz und knapp die Funktionsweise des Programms erklären? Wir hier arbeiten, wenn ich es nach den ganzen Kommentaren zur ForumStar richtig einschätze, Gott sei Dank mit Eureka und mich würden die Unterschiede der Programme schon interessieren. Gibt es vielleicht jemanden, der beide Programme kennt? Durch einen Wechsel des Bundeslandes beispielsweise? :)

  • An ForumStar sind mehrere Bundesländer beteiligt. Das Programm bietet den Vorteil, dass die zu den Beschlüssen/Verfügungen gehörenden Schriftstücke (Anschreiben, ZU EB usw) im Hintergrund vorbereitet werden, so dass die SE nur noch ausdrucken und eintüten muss. Einige Sachen sind etwas umständlich, sobald es über normale Sachen wie 104, 106 usw hinausgeht. Der 106-er wird zwar ausgerechnet, der Zinsbeginn aber nicht erkannt.

  • An dieser Stelle sollten wir ernsthaft darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Diskussion abzutrennen (wo ist der Mod :D). Schließlich heißt die Überschrift immer noch Vertrauensarbeitszeit für Rechtspfleger und wir bewegen uns die ganze Zeit OT.

    Aber zurück zu OT:

    Wenn behauptet wird, dass, wenn man die vom Dienstherr zur Verfügung gestellten Programme nicht benutzt, den Nachfolgedienst mehr belastet, behauptet man immer zugleich, derjenige würde sich keine Gedanken machen, wie der Nachfolgedienst dadurch noch mehr belastet würde. Ich behaupte, dass die Mehrbelastung nicht dadurch erfolgt, dass die Programme nicht genutzt werden, sondern dass eine mangelnde Kommunikation zwischen den einzelnen Diensten untereinander besteht. Wer verbietet denn meine Arbeit beispielsweise durch stink normale Formulartextfelder unabhängig von Dienstprogrammen zu vereinfachen, die so verknüpft werden, dass der Nachfolgedienst es ebenso nur noch ausdrucken muss. Oder ich nehme selbst gebastelte Ankreuzfelder, wodurch der Nachfolgedienst nach getroffener Absprache weiß, dass auf das dort vorgefertigte Schreiben zurückgegriffen werden soll. Ich sehe darin weder Mehraufwand noch Mehrarbeit. Ich kenne sogar Zusammenarbeiten bei immer wiederkehrenden Sachen, bei der die SE bereits vorab Dinge zur Unterschrift vorbereitet hat, die der Rechtspfleger nur unterschreiben musste. Das hat aber was mit Einstellung zur Arbeit und folglicher Kommunikation zu tun, um sich die Arbeit zu erleichtern und nicht die Frage, ob ich ein (nutzloses) Dienstprogramm benutzen soll oder nicht.

  • Das tut Eureka auch alles. Wer pflegt die Datenbank? Geschäftsstelle oder Sachbearbeiter? Oder variiert das von Abteilung zu Abteilung oder Gericht zu Gericht?

  • Das tut Eureka auch alles. Wer pflegt die Datenbank? Geschäftsstelle oder Sachbearbeiter? Oder variiert das von Abteilung zu Abteilung oder Gericht zu Gericht?

    Kommt drauf an !
    Meistenteils werden die Verfahrensdaten vom ST gepflegt.
    Für manche Sachen wie Festsetzungen, Genehmigungen, vereinfachte Uh-Festsetzung z.B. muss der SB ( = Rpfl. ) aber ebenfalls Datenpflege betreiben.

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