Hallo zusammen,
wir haben eine Mandantin, die hochschwanger ist. Entbindung soll im nächsten Monat erfolgen. Sie hat kein eigenes Einkommen, da z.Zt. noch eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld besteht. Der Ehemann ist selbständig und hat ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 687,00 €. Es besteht Sparguthaben, von dem die beiden gerade leben und das für die Erstausstattung des Kindes und die Einrichtung des Kinderzimmers vorgesehen war.
Wird das in Kürze auf die Welt kommende Kind bzw. dessen Erstausstattung und Einrichtung des Kinderzimmers irgendwie berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag oder kann ein bestimmter Betrag als besondere Belastung eingesetzt werden?
Liebe Grüße
Daggi1973