Taschengeld

  • Betreute geht zum Anwalt, weil sie nach ihrer Nase zu wenig Taschengeld von ihrer Betreuerin bekommt.
    Anwalt schreibt Betreuerin an und bittet um Einnahmen-Ausgabenaufstellung der letzten drei Monate.
    Beratungshilfe bewilligen ?
    Betreute hätte doch auch zum Betreuungsgericht gehen können und Einwendungen dort zu Protokoll geben können und dann zur Stellungnahme an die Betreuerin.
    Oder Betreutte hätte Einsicht in die Rechnungsslegung nehmen können.
    Aber wenn ich jetzt Beratungshilfe versagen täte, hätte die Betreute Anwaltsschulden, da sie eh nur von Herrn Hartz lebt.
    Mein Gott, ist das heute wieder ein asi-Tag.
    Happy weekend!

  • Ich bin genau deiner Meinung: Versagen. Vllt. hilfts den beiden (Betreuer/Betreute) auf den Weg ihre Meinungsverschiedenheiten anders auszutragen als über einen Anwalt. Dafür gibts keine BerH. Ist zwar für die KollegInnen des Betreuungsgerichts auch nicht schön, aber das gibt wenigstens keinen monetären Eintrag ins Haushaltsbuch des Landes. Und die Anwaltsschulden kann sie dann von dem bischen mehr an TG was sie dann bekommen mag gleich wieder abstottern. ("Das Leben ist kein Ponyhof.")

  • Soll ich dem Anwalt wirklich schreiben :
    "Das Leben ist kein Ponyhof"
    ???


    Ich werd den Deubel tun und dir sagen was du schreiben sollst!:wechlach:
    Wenn du nach meiner Meinung fragst, dann siehst du sie unter #2. Ich würde die von dir aufgezeigte Argumentation aufgreifen und ausformulieren.

  • Ich würde Betreute hier zunächst behandeln wie jeder andere Person auch und normal durchprüfen:
    Eigeninitiative? lt. Sachverhalt nicht ergriffen
    andere Hilfsmöglichkeit? VormG
    Betreute konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht Eigeninitiative ergreifen oder VormG aufsuchen? BerH ist keine Lebenshilfe - da kann man Betreute nicht besser stellen als andere Personen...

    Spricht alles für Zurückweisung... und die Folgen, dass die Person jetzt Schulden hat, muss man eben außen vor lassen. Falls öfter finanziell unvernünftiges Handeln vorkommt, muss Betreuerin eben Einwilligungsvorbehalt anregen.

    (Allerdings habe ich irgendwo im Hinterkopf, dass betreute Personen im Betr.verfahren immer Anspruch auf Anwalt haben - glaube aber das bezog sich nur auf die Einrichtung der Betreuung...?)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich würde Betreute hier zunächst behandeln wie jeder andere Person auch und normal durchprüfen:
    Eigeninitiative? lt. Sachverhalt nicht ergriffen
    andere Hilfsmöglichkeit? VormG
    Betreute konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht Eigeninitiative ergreifen oder VormG aufsuchen? BerH ist keine Lebenshilfe - da kann man Betreute nicht besser stellen als andere Personen...



    Würde ich auch machen.

    Für welche Aufgabenkreise wurde denn Betreuung eingerichtet? Wie siehts denn mit der Prozessfähigkeit aus?

  • Im Zuge der Aufsichtspflicht prüfen, ob die Betreuerin korrekt handelt.
    Das Vormundschaftsgericht ist hier sogar auch die andere Möglichkeit der Hilfe § 1 I 2 BerHG. Die Rechnungslegung "light", die der RA wollte, verlangt doch wohl das Vormundschaftsgericht, gelle?

    Tatsächlich dürfte es so ausgehen, dass der Betroffenen schlichtweg nicht mehr Geld zur Verfügung steht und die Betreuerin de facto nicht mehr auszahlen KANN. Das könnte dann das Vormundschaftsgericht der Betroffenen entsprechend mitteilen. Es kommt häufiger vor, dass die Betroffenen gerne mehr Geld hätten (haben sie mit mir gemeinsam :D) - aber wenn halt nix da ist, kann auch nicht mehr Geld zur Verfügung stehen.

    Es hat ja wohl (hoffentlich) seinen Grund, warum die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis der Betreuerin gehört; manchmal (leider viel zu oft) gibt es aber eben auch verbrecherische Betreuer. Und immer ist das Vormundschaftsgericht zuständig....

    Wenn -weiter gesponnen- gegen das Vormundschaftsgericht vorgegangen werden soll, ist das natürlich eine andere Baustelle; den Fall haben wir hier aber nicht.

  • Im Zuge der Aufsichtspflicht prüfen, ob die Betreuerin korrekt handelt.
    Das Vormundschaftsgericht ist hier sogar auch die andere Möglichkeit der Hilfe § 1 I 2 BerHG. Die Rechnungslegung "light", die der RA wollte, verlangt doch wohl das Vormundschaftsgericht, gelle?



    Sicher macht der Betreuer eine Rechnungslegung, allerdings kann ich als VG den Betreuer nicht anweisen mehr Taschengeld zu geben. Da es sich um einen Hatz IV-Betreuten geht, wird das Taschengeld vermutlich sehr knapp sein. Als andere "Möglichkeiten" sehe ich das VG zwar nicht ( ich würde ihn trotzdem an das VG verweisen, da wir i.dR. mit den Betreuern ganz gut auskommen) allerdings handelt es sich vermutlich nicht um ein rechtliches Problem.

    Ich sehe das auch mehr als "Lebenshilfe".

  • .......allerdings kann ich als VG den Betreuer nicht anweisen mehr Taschengeld zu geben....



    Das Vormundschaftsgericht kann auch Weisungen erteilen.....

    Hier müssten aber vorerst die Fakten vorliegen - sollte die Betreuerin mehr Geld auszahlen KÖNNEN und es aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht tun, sollte sich ein verantwortungsbewusstes Vormundschaftsgericht durchaus einmischen !!

  • sollte sich ein verantwortungsbewusstes Vormundschaftsgericht durchaus einmischen !!



    Sind wir das nicht alle? :wechlach:
    Nee im ernst, wenn der Betreute erklärt, dass die Betreuung nicht ordnungsgemäß geführt wird, kann dieses auch u.U. zur Ablösung führen.
    Allerdings kommt diese Taschengelddiskussion oft vor.

    Ich meine so um 80,00 EUR ist da O.K.

  • .....Nee im ernst, wenn der Betreute erklärt, dass die Betreuung nicht ordnungsgemäß geführt wird, kann dieses auch u.U. zur Ablösung führen.
    Allerdings kommt diese Taschengelddiskussion oft vor.

    Ich meine so um 80,00 EUR ist da O.K.



    :zustimm: Ablösung durch Vormundschaftsgericht......

    + nochmals


    :zustimm: Taschengelddiskussion? Hatte ich als Kind, habe ich als Mutter, und überhaupt wollen wir doch alle mehr Kohle......

    :einermein

  • RA meldet sich für seine Mandantin in folgender Angelegenheit: "familienrechtlicher Anspruch Taschengeld und Haushaltsgeld nach Scheitern wochenlanger Verhandlungen mit dem Ehemann um sein Zusatzeinkommen".
    Sachen gibts....
    Das muss ja ein Paar sein.... Ich werde mir jedenfalls mal nachweisen lassen, was die Ehefrau bisher so versucht hat. Dass diese zu 100% behindert ist (nachgewiesen), macht die Sache nicht einfacher.
    Eine Betreuung ist nicht eingerichtet. Was ment Ihr dazu?

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