Antragsaufnahme und Geschäftsfähigkeit

  • Hallo miteinander!
    Hier mal wieder ein Problem aus der täglichen Praxis in der RAST: Es kommen ja nicht wenige Betreute, die nun leider wirklich nicht mehr in der Lage sind mitzuteilen, was sie eigentlich wollen. Bei den langjährigen "Bekannten" ja auch soweit kein Problem, die wollen mehr Geld und die Betreuung soll aufgehoben werden etc. Meist werden dann ein paar Sätze zu Protokoll genommen und in der Vormundschaftsabteilung wird das ganze dann abgeheftet. Ich finds zwar nervig immer wieder dieselben sinnlosen Anträge zu protokollieren, aber was soll man machen? Die kriegen ihre wöchentlichen 20 min in der RAST und dann ist gut.
    Nun hatten wir aber letze Woche den Fall, dass jemand eine einstw. Vfg. beantragen wollte. Der war geistig dermaßen verwirrt, dass nicht mal ansatzweise erkennbar war, was er eigentlich wollte. Das ganze passierte Donnerstag nachmittag und es war nicht in Erfahrung zu bringen, ob er schon unter Betreuung stand, da er in einem anderen Bezirk wohnte. Nun hat sich meine Kollegin ca. 90 min mit ihm abgequält und tatsächlich einen Antrag zusammengezimmert, wenngleich der Vortrag einfach nur wirr war und zwischendurch brüllte der Typ auch mal, dann heulte er wieder...wir hätten am liebsten mitgeheult. Er bestand aber darauf, dass er hier jetzt "Hilfe bekommt". Irgendwie macht man sich dann aber schon Gedenken um die Konsequenzen für den Antragsteller wie z.B. die Kostentragungspflicht. Also versteht mich nicht falsch, aber der hatte es echt hinter sich. Leider kam auch vom Tagesrichter nur der Tip den Antrag aufzunehmen. Gut gemeint, aber wenn einer nur Schwachsinn erzählt und man nicht erkennen kann, was er einem da mitteilen will, ist das ja fast ein Ding der Unmöglichkeit. Besonders toll ist, dass vor der Tür einfach mal noch 10 Leute warten, die auch herzlich wenig Verständnis dafür haben, dass es "so lange dauert". Naja ich denke, ihr wißt wovon ich hier schreibe. Nun zu meiner Frage: wie geht ihr mit solchen Situationen um? Habt ihr schon mal die Antragsaufnahme verweigert, weil ihr mit dem "Sachvortrag" nichts anfangen konntet? Wie steht es überhaupt mit dem Recht, die Antragsaufnahme zu verweigern. Habe dazu noch nichts finden können, außer dass dagegen wohl das Rechtsmittel der Beschwerde (die ich dann protokolliere?) gegeben sein soll. Das aber nur am Rande, mir gehts hier ehr um ganz praktische Tips, wie ihr mit solchem Publikum verfahrt.
    Vielen Dank.

  • Ich habe hier zwar keine Betreuten, aber auch schon ganz wirre Typen.

    Da weiss ich manchmal auch nicht so genau, was die so wollen.

    Ich nehme da den Antrag auf und fertig. Diskussionen sind mit dieser Art von Publikum (Ähnlich wie bei Querulanten) zwecklos, also aufnehmen und tschüss.

    Klar, im Grunde tun die mir leid, nur sehe ich mich weder als Arzt, Pfarrer oder Sozialarbeiter. Und meine zur Verfügung zu stellende Dienstleistung heißt (Antragsaufnahme) und die Stelle ich auch zur Verfügung.

    Weigern kann und darf ich mich nicht, auch wenn es manchmal besser wäre.

    Ein eigentliches Rechtsmittel ist wohl nicht gegeben, sondern die DAUB.

  • Sich Weigern bringt nur noch mehr Sabbelei, den wird man denn gar nicht los oder er geht zur nächsten offenen Tür, also aufnehmen und fertig.

  • Die Weigerung des Rechtspflegers, eine Erkärung aufzunehmen, stellt eine von ihm getroffenen Entscheidung dar, da er bei der Aufnahme von Erklärungen im S. v. § 24 RpflG als sachlich unabhängiges Organ der
    Rechtspflege handelt.
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( KG Rpfleger 1995,288 mit zust. Anm. Herrmann = NJW-RR 1995, 637 = FGPrax 1995, 132; MünchKomm ZPO / Wolf § 23 EGGVG Rdz. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Rdz. 20 zu § 129a ) wird daher
    eine Rüge im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde als unzulässig angesehen.
    Vielmehr wird aus Art. 19 IV GG (Rechtswege-Garantie) hergeleitet, dass dem Betroffenen gegen die vom Rechtspfleger getroffenen Entscheidung der Rechtsweg offen steht. Somit kann der Antragsteller die Entscheidung des Rechtspflegers im Wege der befristeten Erinnerung gem. § 11 II 1 RpflG durch den Richter überprüfen lassen.

  • Ich rate dazu: Auch wenns Blödsinn ist, aufnehmen mit dem Zusatz "der Antragsteller besteht darauf, daß folgende Erklärung zu Protokoll genommen wird..." Wenn er dann den Zurückweisungsbeschluß bekommt ist er schon wieder daheim und der Schreibtisch leer(er)

  • M.E. verpflichtet uns § 24 RPflG - leider - zur Aufnahme. Einfach Wegschicken geht nicht.
    Ich versuche, nicht ganz ohne Erfolg :stolzbin: , die Aufnahme unsinniger Anträge aller Art durch den unmissverständlichen Hinweis dahingehend zu vermeiden, dass es keinerlei Beratung/Hilfestellung beim Antrag gibt. Es wird protokolliert wie diktiert! Erfolgs- und Kostenrisiko zur Gänze beim Antragsteller. Dann noch der dezente Hinweis auf (tatsächlich) pingelige Richter.

    Ergebnis: In den letzten zwei Monaten nur wirklich ein einziges Mal "Schwachsinn" (haltlose einstweilige Verfügung) aufgenommen (ASt ist Bedienstete im öffentlichen Dienst!!!) welcher auch prompt vom Richter zurückgewiesen wurde.

    Bin mir sicher, dass die nicht mehr kommt (meine Prognose war ja zutreffend).

    Diese Verfahrensweise spart Zeit und Nerven.

    Gruß

    HuBo

  • Im Zweifel aufnehmen, vor allem bei einstw.Vfg. Denn dann bist Du als RPfl. fein raus, wenn doch was passiert (Stichwort Gewaltschutz). Das ist dann das Problem vom Richter.

    Sollte es eindeutig (evtl. aus Betreuungsakte) ersichtlich sein, daß der ASt. nicht geschäftsfähig ist, dann kannst Du die Protokollierung aufgrund Prozessunfähigkeit ablehnen (hab ich schon mal bei BerH gemacht, als die Mutter dem unter Betreuung stehenden Sohn die Hand bei der Unterschrift geführt hat und die einzelnen Buchstaben erklären mußte).

    Ich persönlich würd den schwarzen Peter aber eher dem Richter zuspielen. Der kann erstens eine genauere Prüfung vornehmen als die RAST, wo man immer unter Zeitdruck ist (ich kann einer Partei doch schlecht sagen, daß sie erst noch ne Stunde warten soll, weil ich ihre Geschäftsfähigkeit überprüfen muss). Zweitens kann der Richter das durch einen Geschäftsunfähigen eingeleitete Verfahren auch kostenfrei stellen.

  • Zitat von kyra101

    Das aber nur am Rande, mir gehts hier ehr um ganz praktische Tips, wie ihr mit solchem Publikum verfahrt.
    Vielen Dank.



    Entweder suche ich nach einem Beanstandungspunkt wie z.B. kein Personalausweis, fehlende Unterlagen und schick die Leute wieder weg (die Erfahrung zeigt bei solchen Anträgen, dass wer einmal weg ist so schnell nicht wieder kommt) oder, falls alles vorhanden ist oder darauf bestanden wird, nehme ich halt auf. Bevor ich stundenlang mit jemanden rumdiskutiere und die Zeit der vor der Tür Wartenden vergeude, nehme ich halt lieber in 5 Minuten den Antrag auf. Ich setze dann meistens noch nen Satz darunter, dass auf die mgl. Kosten hingewiesen wurde und gut ist.

  • Bei Anträgen die in meinen Augen unbegründet waren habe ich immer formuliert "es erscheint...und besteht auf Aufnahme folgenden Antrages...", einfach um zu dokumentieren, dass das Ding nicht auf meinem Mist gewachsen ist.
    Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erschienenen (neben möglichen Betreuten ist ja auch zu denken an Leute mit Fahne und Ausfallerscheinungen, z.B.) würde ich diese Zweifel unbedingt mit protokollieren.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich versuche das immer irgendwie zu vermeiden. Aber wenn es nicht anders geht, nehm ich halt auf. Dann ist mir der Inhalt in dem Moment wirklich völlig wurscht und auch die Konsequenzen ( Kosten ). Das ist dann p.P. für den Antragsteller. Meist sind die ohnehin mittelos und es ist eh nichts zu holen. Aber grundsätzlich darf der Rpfleger doch verweigern,wenn er der festen Überzeugung ist, dass sein Gegenpart nicht geschäftsfähig ist.Hier im Bezirk ( kein Rpfl) hat das mal einer gemacht, mit der Folge, dass der "Wirre" ihn dann noch angezeigt hat. Wegen: Rufmord, Nötigung, Schändung, Verweigerung und etlichen anderen Straftatbeständen, die die Welt noch nicht gesehen hat. der übliche Mist also. Da nehm ich doch lieber den Mist auf und der geht dann befriedigt und ich habe was gutes getan.

  • Ich habs ja bislang auch immer so gehalten. Nur mitunter ist es dann passiert, dass der Antrag ganz anständig klang, wenn ich damit fertig war, weil ich natürlich entsprechend formuliere...Habe mir bislang dann aber verkniffen, die Leute irgendwas an Eides statt versichern zu lassen. Ich überlege halt, ob ich den Schwachsinn mal genau so aufnehme, damit der Richter mal sieht, was er da tatsächlich vor sich hat. Es ist ja meist so, dass man es den Anträgen mitunter gar nicht mehr ansieht, was für ein Verwirrter eine Stunde lang Mist gelabert hat. Besonders schlimm finde ich, dass wenn man erst mal angefangen hat, den Sch... auszunehmen, finden die ja einfach kein Ende mehr. Ich mach dann immer einen auf Zeitdruck und erzähle irgendwas von "der Richter muss gleich weg". Aber irgendwie ist das ja auch nicht immer die Lösung. Also wie gesagt wir haben hier eine große Dichte an Betreuten und je wärmer es wird um so fertiger sind die. Zum Teil leider auch kreuzgefährlich und bewaffnet. Wir schlagen uns hier täglich mit mindestens zwei solchen Patienten rum. Manche kommen jede Woche nur mal so und erzählen mir dann lang und breit ich soll bei Kaisers keinen Kaffee kaufen, weil die da was reintun (ja, ja ich weiß: Koffein). Ich würd die halt einfach gerne rauswerfen, weil wir halt weder Zeit noch Nerven dafür haben. Ich hab für eine Betreute im letzten Jahr 30 mal den Antrag auf Aufhebung der Betreuung aufgenommen...sorry, aber das ist doch echt Schwachsinn.

  • dann wirf sie doch raus! Fehlendes Rechtschutzbedürfnis, Schwachsinnsantrag, keine Grundlage, offensichtlich nicht geschäftsfähig und danach: " Wachtmeister, könnt ihr kommen und dem netten (alten) Herrn bitte zeigen, wo der Tischler das Loch gelassen hat".
    Wenn es wirklich Mist ist, hätte ich keine Bedenken. Wir sind das Gericht und nicht die Caritas

  • Zitat von kyra101

    Nur mitunter ist es dann passiert, dass der Antrag ganz anständig klang, wenn ich damit fertig war, weil ich natürlich entsprechend formuliere...



    Wieso natürlich? Wenn ein meiner Auffassung nach im Zeitpunkt der Antragsaufnahme nicht geschäftsfähiger Ast. erscheint, dann schreibe ich den Antrag nicht noch "schön" und versuche schon garnicht Ordnung in einen kruden Sachvortrag zu bringen. Wie soll man dem Richter sonst die Chance geben, die Geschäftsfähigkeit zumindest ansatzweise zu beurteilen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ja genau darauf wollte ich hinaus....also wissen, was ihr so mit den Anträgen macht. Ich hab mir bislang immer Mühe gegeben, noch was halbwegs anständiges zu produzieren, aber mich immer wieder gefragt, ob es denn sein kann, dass ich aus dem schwachsinnigen Gelaber noch irgendwas raushole. Rauswerfen ist ja leider nur dann eine Alternative, wenn sie sich dabenen benehmen oder aber gar nichts mehr geht (also zu viel Valium oder was die sonst so bekommen...) Manchmal ist aber wirklich nicht klar, was einem da so mitgeteilt werden soll. Hab ich den Leuten dann auch schon mal gesagt und dann werden die ganz böse und erzählen alles noch mal.....und ich versteh es immer noch nicht. Ich find nur immer diese Situation so ätzend und man ist so hilflos. Leider bekommt man ja keine Rückendeckung und aus der Verwaltung heißt es nur: nehmen sie den Antrag auf. Ja, gerne aber was denn?????

  • Zitat von kyra101

    Manchmal ist aber wirklich nicht klar, was einem da so mitgeteilt werden soll. Hab ich den Leuten dann auch schon mal gesagt und dann werden die ganz böse und erzählen alles noch mal.....und ich versteh es immer noch nicht.



    Da kann glaub ich jeder ein Lied von Singen.... ich bin froh, dass ich mein Beratungshilfepublikum nicht mehr habe.
    Ich erinnere mich noch, dass mir einmal eine seeehr lange Geschichte zum Thema " Die Naturheiligen haben meine Kinder entführt" :gruebel: :gruebel: :gruebel: erzählt wurde, und als ich nach dem 3. mal immer noch nicht verstanden habe, was für eine Beratung die Dame wollte, kam nur: Die Reno bei dem Anwalt, die mich hergeschickt hat, hat das alles verstanden....
    Da hab ich doch dann mal kurzentschlossen bei der Reno nachgefragt, was sie denn da verstanden hat... Und da kam auch nur, Nix verstanden, aber Termin für eine erbrechtliche Angelegenheit(eventl. mit familienrechtlichen Bezügen) vereinbart...:confused:
    Mit solchen Sachen wird das (Arbeits)leben gleich viel bunter.
    Und dann gab es noch nen netten Sorgerechtsantrag mit der Begründung:
    Fragt die alten Kapitäne der Hanse, sie werden Zeugnis für mich ablegen *g.
    Das Leben ist schön!!! Aber RAST und BerH sind momentan :yes: kein Bestandteil meines Dezernats.

  • Also, will auch mal meinen Senf dazu beitragen: Häufig ist es schneller überstanden, wenn man den noch so schwachsinnigen Antrag einfach aufnimmt.
    Hatte mal 'nen Alki mit Partnerin bei mir, die sich bereits auf dem Flur mite Wachtis geprügelt hatten, weil wegen offensichtlicher Trunkenheit nicht reingelassen werden sollten. Um das Ganze schneller hinter mich zu bringen, habe ich die einstweilige - wie er sagte - aufgenommen, allerdings nur was diktiert wurde. Vorher habe ich kurz erklärt, dass die ohnehin aussichtslos sei. Den Text durfte ich noch ein zweites Mal schreiben, da er, nachdem ich diktierten Text vorgelesen habe, meinte, dass könne man so doch nicht dem Richter geben. Auch das habe ich getan, mit dem Hinweis, dass ich nur geschrieben habe, was mir von ihm diktiert wurde und das auch das nächste Mal nur so zu Protokoll nehme. Als die zwei, die während der Aufnahme des Antrages, ihr Flachmänner leeren mussten, weil sie solchen Durst hatten, fertig waren, habe ich auf einem extra Blatt einen Vermerk für den Richter geschrieben, wie das Ganze zustande kam, d. h. ich habe auch notiert, dass die zwei schon angetrunken waren und auf die Antragsaufnahme bestanden, nicht das der denkt, ich wäre völlig durchgeknallt,so etwas aufzunehmen. Außerdem habe ich kurz geschildert, wie die zwei sich bei mir benommen haben und ich den Antrag aufgenommen habe, um weiteren Schwierigkeiten (Prügelei mit Wachtis) zu vermeiden.

  • Zitat von hexe

    Den Text durfte ich noch ein zweites Mal schreiben, da er, nachdem ich diktierten Text vorgelesen habe, meinte, dass könne man so doch nicht dem Richter geben.



    Schlaumeier, die meinen, meine Rechtschreibfehler, Satzstellung oder Ähnliches korrigieren zu müssen, am Besten während man noch in die Tastatur hackt und sich dabei schon den Hals verrenken um auf den Monitor linsen zu können, bekommen den dezenten aber bestimmten Hinweis, dass ich nicht deren Sekretär bin.

    Ist dann nicht sofort Ruhe, bekommen die einen Stift und ein leeres Blatt Papier mit dem Hinweis das sie es ohne meine Unterstützung alleine (!) besser machen sollen...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wie sieht es denn mit dem umgekehrten Fall aus, also nicht dem, dass der ASt. geschäftsunfähig ist, sondern dass er in der Lage wäre einen Antrag selbst (ohne die RAST) zu stellen?
    Ich würde normalerweise nicht die Antragsaufnahme verweigern, aber wir haben hier einen Kunden, der regelmässig auftaucht und alberne Anträge stellt. Manchmal will er einstweilige Verfügungen, meistens aber Beratungshilfe. Das läuft dann regelmässig so ab, dass ich den Beratungshilfeantrag aufnehme, einen Zurückweisungsbeschluss fertige und eine Erinnerung zu Protokoll nehme. Das ist eigentlich überflüssiger Aufwand, ich würde den ASt. gerne auffordern, seinen Antrag schriftlich zu stellen, er bekommt dann entweder einen Berechtigungsschein zugeschickt oder einen Beschluss, gegen den er schriftlich Erinnerung einlegen kann.

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