Vollstreckung eines Zwangsgeldes

  • Die Vollstreckung des Zwangsgeldes geht nach der EBAO, die der isolierten Kosten nicht.
    Sollstellung und den Rest der GK überlassen.

  • Richtig. Die Kosten daher einfach zum Soll stellen und dann das Zwangsgeldverfahren fortsetzen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo und guten Morgen,

    ich muss mich hier in diese alte Diskussion nochmal einklinken:

    Zwangsgeld wurde durch GV beigetrieben (mitsamt aller Kosten), Schuldner hat auch die geforderten Informationen zum Versorgungsausgleich eingereicht (jedoch erst nach Festsetzung des Zwangsgeldes und nachdem der GV in die Puschen geschickt wurde).

    Jetzt verfügt die Dezernatsrichterin, dass geprüft werden soll, ob das Zwangsgeld an den Schuldner zurückgezahlt werden kann, da er seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Ist das so üblich?
    Und was mache ich jetzt abschließend?

    Vielen Dank für eure Geduld und Antworten :oops:

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Das ist, soweit ich weiß, umstritten. Ich persönlich meine, dass es das gezahlte/beigetriebene Zwangsgeld nicht zurück gibt.

    Siehe dazu die Themen hier und hier.

    Ulf

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  • Hänge mich mal dran...

    Es wurde Zwangsgeld verhängt, das der AG die ungeklärten Zeiten im Versicherungsverlauf nicht belegt hat.
    Problem bei der Vollstreckung des Zwangsgeldes: Der AG ist nicht zu erreichen. Es kommen nur Rückbriefe zur Akte.
    EMA und Anfrage beim Verfahrensbevollmächtigten waren erfolglos.

    Was tun? Akte dem Richter vorlegen mit dem Hinweis, dass die Vollstreckung nicht durchgeführt werden kann, da AG unbekannten Aufenthalts? :gruebel:

  • Ja, da auch sein VA-Verfahren damit undurchführbar geworden sein dürfte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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