Die Entscheidung, ob die Verfahren getrennt geführt oder verbunden werden trifft der Rechtspfleger in sachlicher Unabhängigkeit.
Die Meinung der Geschäftsleitung zu diesem Thema ist mir schnuppe.
Glaub ich Dir gerne, aber wenn es um die Pensenberechnung geht, dann ist bei uns Schluss mit lustig.
Ich weiß ja nicht genau, wie bei euch der Pebbsy-Produktsteckbrief aussieht, aber nach unserem geht das so:
Antrag geht ein mit 4 Grundstücken. Zunächst ein Verfahren, 1 * Pebbsy. Dann Beschluss: Drei werden abgetrennt, so dass 4 Einzelverfahren entstehen. Die drei abgetrennten werden dann auch noch gezählt --> weitere 3 * Pebbsy.