Aber für die Anmeldung braucht er doch auch keine Glaubhaftmachung, da genügt doch auch die einfache Behauptung .
Entweder der Gläubiger meldet die Forderung beim Verwalter an, steht somit in der Tabelle, ist Verfahrensbeteiligter, weist sich aus und darf in den Termin.
Hat er keine Forderung angemeldet, dann muss er mir glaubhaft machen, dass er eine Forderung hat, ansonsten servus.