Wo gibts denn das?
Wahrscheinlich in einem der "neuen" Bundesländer, in denen es auf Grund des Einigungsvertrages möglich ist, für eine Übergangszeit Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.
Ich finde es ein Stück aus dem Tollhaus, fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Übergangsvorschriften immer noch anzuwenden, nur um Geld zu sparen.
Verschlimmert wird dies durch die Tatsache, dass es für die Rechtspflegertätigkeit überhaupt keine Eingruppierungsmerkmale nach BAT gibt, weil in der früheren Bundesrepublik ausschließlich Beamte als Rechtspfleger tätig waren ( so wie es § 2 RpflG vorschreibt ) und deshalb eine Bewertung dieser Tätigkeit in Rahmen des BAT entbehrlich war.
Nach meiner Lebenserfahrung wird die einstellende Behörde mangels einer verpflichtenden Tätigkeitsbewertung eine niedrigere Entgeltgruppe wählen als die vergleichbare (Beamten)Besoldungsgruppe Dann spart man noch mehr....