Nicht genügend geeignete Bewerber?


  • Wo gibts denn das?



    Wahrscheinlich in einem der "neuen" Bundesländer, in denen es auf Grund des Einigungsvertrages möglich ist, für eine Übergangszeit Rechtspfleger im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. :(
    Ich finde es ein Stück aus dem Tollhaus, fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Übergangsvorschriften immer noch anzuwenden, nur um Geld zu sparen. :teufel:
    Verschlimmert wird dies durch die Tatsache, dass es für die Rechtspflegertätigkeit überhaupt keine Eingruppierungsmerkmale nach BAT gibt, weil in der früheren Bundesrepublik ausschließlich Beamte als Rechtspfleger tätig waren ( so wie es § 2 RpflG vorschreibt ) und deshalb eine Bewertung dieser Tätigkeit in Rahmen des BAT entbehrlich war.
    Nach meiner Lebenserfahrung wird die einstellende Behörde mangels einer verpflichtenden Tätigkeitsbewertung eine niedrigere Entgeltgruppe wählen als die vergleichbare (Beamten)Besoldungsgruppe :oops: Dann spart man noch mehr....:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Jakintzale (10. April 2009 um 17:24) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ich glaube, dass eine Situation, in der nicht mehr genügend Nachwuchs rekrutiert werden kann, die einzige Chance für uns ist, Verbesserungen zu erreichen.



    Das mag vom Grundsatz her sogar richtig sein, aber glaube nicht, dass wir diese Verbesserungen, so sie überhaupt kommen, noch erleben werden. Bis dahin hat man uns schon lange kaputt bekommen - wenn man nicht aufpasst und sich wehrt. Es ist nun mal eine typische Mentalität der deutschen Politik, dass erst dann etwas passiert, wenn etwas passiert ist. Selbst dann machen viele nur den Deckel drauf, damit man das Elend nicht sieht. Wer sich den Burnout-Fred mal zu Gemüte geführt hat, weiß ungefähr, wie es aussieht im Staate Deutschland...

  • Wundern würde es mich allerdings nicht mehr... :pff:

  • [Das höre ich grad zum ersten Mal; krasse Sache



    Es gibt hier im Forum einen Thread aus dem Jahre 2007, in dem es heisst :

    "Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 183/06) kann eine Rechtspflegerin, deren Tätigkeit zu 70 % aus Aufgaben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung besteht, nicht mehr als die Vergütungsgruppe die Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT bzw. hier BAT-O verlangen. Eine Höhergruppierung wegen "besonderer Schwierigkeit" der Tätigkeit als ZVG-Rechtspflegerin gemäß entsprechender Fallgruppenbestimmung lehnte das Gericht ab."

    Die Rechtspflegerin war in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 als Angestellte tätig und hatte -erfolglos- auf Höhergruppierung geklagt.

  • Ich hab ja nicht gesagt dass es mich wundert :teufel:



    Das habe ich nun wiederum nicht gesagt... ;)

  • Bei der Themenwahl würde ich mir eher die Frage stellen, warum sich offensichtlich keine geeigneten Bewerber finden. Der Aufnahmetest ist ja so schwer nun auch wieder nicht.

    Wenn ich mir überlege, welche Aufstiegschancenund welche Einkommenschancen ein Bewerber hat ist das doch kein Wunder.

    Bis zu einem Monatsgehalt von 2500.- netto muss ein unverheirateter, kinderlose Rechtspfleger an einem normalen Gericht schön mächtig lange arbeiten.

    Das bekommen manche BWLer schon nach einem Jahr. Und diese Bewerber werden wir nicht kriegen.


  • Bis zu einem Monatsgehalt von 2500.- netto muss ein unverheirateter, kinderlose Rechtspfleger an einem normalen Gericht schön mächtig lange arbeiten.

    Das bekommen manche BWLer schon nach einem Jahr. Und diese Bewerber werden wir nicht kriegen.

    mir scheint der vergleich nicht zu passen. wer als anfänger 2.500 netto bekommt, gehört sicher nicht zu den durchschnittsabsolventen. und dann sind es ja wohl in aller regel auch vollakademiker. zudem eine ganz andere fachrichtung.

    in zeiten, in denen viele volljuristen über 2.500 brutto schon sehr froh sind, erscheint es mir erforderlich, stärker darauf zu schauen, zwischen welchen absolventen man vergleiche zieht bzw. überhaupt zutreffend ziehen kann. was den juristischen bereich betrifft, ist der andrang auf das jura-studium jedenfalls trotz schlechter arbeitsaussichten ungebrochen.

  • Ich muß oL hier zustimmen (:eek:). 2.500 Euro netto entspricht ca. 5.000 Euro brutto. Nach meinem Kenntnisstand als Berufseinsteiger (Volljurist) bestenfalls in der Liga der internationalen Großkanzleien machbar.

    Dann die 50.000 - 60.000 Euro fürs Jurastudium besser sparen, auf bessere Zeiten in der Fliegerei warten und Pilot werden. :cool: :D


  • Morjen,ich hoffe, Ihr seid alle wohl ausgeruht wieder erschienen und so hangeln wir uns wieder zu den nächsten Feiertagen :wechlach:Aber ernsthaft: In LSA hat man noch nie einen Einstellungstest gemacht, sondern nur in einem Gespräch ( nachdem die Vorauswahl nach Noten erfolgte ) . LSA nimmt keine Frischlinge mehr von der Schule, sondern von Kultus die Lehrer, die die nicht mehr gebrauchen können :gruebel: werden jetzt Rechtspfleger . Diese werden in Berlin ausgebildet. Einige werden sicher gut einschlagen, aber der Rest :gruebel: oh je :eek: und wenn man nach dem Alter schaut ;) Aber das interessiert die Politiker nicht. Was soll das noch werden, wenn nur noch "alte" genomen werden und keine Jüngeren mehr :gruebel:


  • Morjen,ich hoffe, Ihr seid alle wohl ausgeruht wieder erschienen und so hangeln wir uns wieder zu den nächsten Feiertagen :wechlach:Aber ernsthaft: In LSA hat man noch nie einen Einstellungstest gemacht, sondern nur in einem Gespräch ( nachdem die Vorauswahl nach Noten erfolgte ) . LSA nimmt keine Frischlinge mehr von der Schule, sondern von Kultus die Lehrer, die die nicht mehr gebrauchen können :gruebel: werden jetzt Rechtspfleger . Diese werden in Berlin ausgebildet. Einige werden sicher gut einschlagen, aber der Rest :gruebel: oh je :eek: und wenn man nach dem Alter schaut ;) Aber das interessiert die Politiker nicht. Was soll das noch werden, wenn nur noch "alte" genomen werden und keine Jüngeren mehr :gruebel:


    Der erste April ist doch schon vorbei :confused:
    Lehrer als Rechtspfleger???
    OMG!!!

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • [Der erste April ist doch schon vorbei :confused:
    Lehrer als Rechtspfleger???
    OMG!!!



    Da kennste aber den politischen Kalender noch nicht. Die haben das ganze Jahr den 1. April, allerdings mit dem Handicap, dass einem überwiegend das Lachen im Halse stecken bleibt... :pff:


  • hiro und 13: Ihr habt beide soooo rrrreeecccht !:daumenrau Aber angefangen hat das alles bereits 1993; leider hat unser Landesverband stark dagegen gekämpft, auch die anderen BL. Aber wer ist größer als OMG :gruebel: Die Politiker . :wechlach:Von den damaligen haben wirklich einige gut eingeschlagen. Man soll ja nicht alle über einen Kamm scheren. Lassen wir uns überraschen. Ich habe ja schon einige hier in der Praxis erlebt, da kann ich wirklich nur sagen: OMG, lass mich bald in Pension gehen !!!:teufel:

  • @Irmi: Dito. Bin schwer begeistert, dass wir uns bals mit ausgedienten Lehrern herumschlagen dürfen, die, was ich am unfairsten finde, auch noch ihre vollen Bezüge behalten dürfen! Im Übrigen, bei 2.500,- Euro netto bin ich auch noch lange nicht und ich bin mittlerweile seit 12 Jahren Rpfl.! So viel zu Berufseinsteigern....LGN

  • Eine Bekannte von mir hat sich in 6 Bundesländern beworben. 4 Bewerbungen sind mittlerweile zurückgereicht worden mit einem Anschreiben, dass ihr Abi zu schlecht sei mit einem Notenschnitt von 2,3. Voraussetzung für ein Rechtspflegerstudium sei ein Abi-Notenschnitt von 1,0 bis 1,5.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • 1.
    Dass die OLGs nur die "besten" Abiturienten nehmen, verstehe ich.
    Zum einen ist das Studium nicht gerade etwas für Denkschwache zum anderen sind Studienabbrecher schon aus Kostengründen reine Geldverschwendung.
    2.
    Dass der gehobene Dienst nicht nur chronisch überbelastet sondern auch unterbezahlt ist, hat sich - zum Glück- herumgesprochen.
    Das Problem mangelnder Bewerber hat im übrigen auch der Finanzbereich, der händeringend nach - männlichen - Bewerbern sucht.
    Es fällt auf, dass fast nur noch weibliche Bewerber da sind, von denen viele vermutlich auf die günstigen Berurlaubungsmöglichkeiten nach dem Kinderkriegen schielen.
    Für männliche Abiturienten gibts bessere Alternativen.


  • Das ist alles augenwischerei. Der Beste in der Theorie und Topp-Noten muss nicht gleich der Überflieger in der Praxis sein. Ich habe schon so oft das Gegenteil davon erlebt.So ist es nach meiner Meinung aúch bei den ABI-Noten. Aber warten wir ab, dieses Jahr werden die ersten Leerkörper fertig, mal sehen, wieviele es schaffen ;)

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