Vielleicht freut mich die Neuregelung ja nur darum, weil in meinem Beritt doch Grundbesitz kaum Wert hat und ich mich darum allzu oft mit zu geringen Sicherheitsleistungen plagen musste (und Gläubigern, die wegen fehlender 10 Cent das Gebot scheitern lassen - ungelogen passiert).
Aber genau dieses Problem wird doch jetzt eben nicht gelöst. Auch dann könnten Gebote scheitern, weil etwa die 5,40 € nicht in der zulässigen Form geleistet wurden, wenn der SHL- Antrag kommt.
Was dann ??? Daher meine Post von weiter oben, wo es um die Frage der Ernsthaftigkeit des SHL- Antrages geht und einer etwaigen "Grenze der Ernsthaftigkeit". Das geht ja sonst teilweise schon in Richtung unzulässige Rechtsausübung.
Da halte ich es doch lieber (zu meinem Glück derzeit halt theoretisch, da ich aktuell nicht in der ZVG-Abteilung bin) mit dem verstorbenen Autor Muth, der die SHL generell abschaffen wollte.