ZitatAlso hat er den RA bereits bezahlt ...
Das wird ganz sicher nicht passieren. Der Zwangsverwalter wird bestimmt nicht den RA aus seinem Privatvermögen bezahlen (im BGH-Fall immerhin über € 100.000), um dann darauf zu hoffen, dass diese Auslagen "festgestellt" und als "erforderlich" festsetzt werden. Eher wird der Zwangsverwalter auf die Beauftragung eines RA verzichten und gar nichts machen, was völlig legitim wäre, wenn ihm die erforderlichen Mittel nicht zu Verfügung stehen.
ZitatIch handhabe es so: Ich ignoriere die BGH-Entscheidung
... und das ist auch völlig richtig so, da der Rechtsanwender die Rechtsanwendung der Rechtslage anzupassen hat und nicht an fragwürdige BGH-Entscheidungen, die mit der Rechtslage nichts zu tun haben.