Nachlasspflegschaft-Vermögen vorhanden und doch keine finanziellen Mittel

  • Man kann in den heutigen Zeiten mit Basel II usw. nicht einfach so ein Konto auf den Namen eines Verstorbenen errichten und mal eben 2.000€ Kreditlinie einräumen. Von der Summe her für eine Bank kein Problem, aber es gibt interne Vorschriften und Richtlinien des BaFin. Da hat man schnell einen Rüffel der Bankenaufsicht. Lacht nicht! Die Kleinen hängt man und die Großen...

    Sicherheiten sind gefragt. Da ist kein laufendes Gehalt, keine abtretbare Miete usw..

    Ja, wir haben das Haus, aber deswegen ein Grundpfandrecht? Viel zuviel Aufwand.

    Leute, ihr stellt euch das so einfach vor. Das ist es nicht mehr.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ein Haus zu veräußern, wenn Erben "in Sicht" sind, würde ich nicht so gerne machen wollen - nur wenn unvermeidbar. Und so ein Verkauf geht ja auch nicht so schnell über die Bühne.
    Was ist denn mit den Erben? Lassen sich denn die nicht ermitteln? Kann man in der Richtung nicht irgendetwas forcieren?

  • In ähnlich gelagerten Fällen kannten meine guten Nachlasspfleger einen Gutachter, der mit der Befriedigung der Gutachtenkosten bis zur Zahlung des Verkaufserlöses abwartet...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • In ähnlich gelagerten Fällen kannten meine guten Nachlasspfleger einen Gutachter, der mit der Befriedigung der Gutachtenkosten bis zur Zahlung des Verkaufserlöses abwartet...




    Du Glücklicher....:D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wir gewähren über PKH´und nur dann, wenn das Geld wieder reinkommt.... bis jetzt gab es keine Beanstandungen, wir sind allerdings auch noch nie " auf die Nase " gefallen .

  • Das eigentliche Ausgangsproblem war:


    Das Problem ist, dass dringend eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, da diese wohl nicht mehr besteht und ein Reparaturstau besteht. So ist z.B. eine Fensterscheibe zerbrochen und das Fenster notdürftig verschlossen.



    Und da bleibe ich dabei: Für die Versicherung und andere Maßnahmen am Objekt selber zur Verkehrssicherung gibt es aus dem Topf der Justiz KEIN Geld in Ermangelung einer Rechtsgrundlage. Das muss das zuständige Ordnungsamt prüfen und regeln.

    Die weiteren Überlegungen (PKH für Gutachterkosten) find ich gut und auch richtig: Wir brauchen für die Erteilung einer Genehmigung eine Grundlage zur Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises. Da kann man mal PKH für bewilligen.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • TL #21: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es fehlt somit hier lediglich am "Willen" der Bank und nicht daran, dass es keinen Weg gibt.



    Nein, es fehlt am Willen des Gerichts, die Immobilie der Liquidation zuzuführen um den Nachlass ordnungsgemäß verwalten zu können.

    Man kann eine Bank nicht zur Kreditvergabe zwingen.

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  • Wenn sich bezüglich des Verkaufs so schwer getan wird und Erben in Sicht sind, die aber noch 1 1/2 Jahre brauchen um ihren Nachweis zu erbringen (alles schon da gewesen), dann könnte man auch eine Vermietung andenken. Napfl. schießt Versicherung vor und entnimmt sich nach erstem Mieteingang das Geld wieder. Ich denke da ist Praktikabilität und Kommunikation auf Seiten des Nachlassgericht und dem Napfl. gefragt.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Vermietung erübrigt sich meistens.

    Erstens sind solche Wohnungen idR sehr renovierungsbedürftig und von daher zumeist nur schlecht zu vermieten und

    zweitens würde ich als Nachlasspfleger die von mir vertretenen Erben nur ungern mit einem Mietverhältnis belasten. Dass den Mieteinnahmen nicht unerhebliche Ausgaben (z.B. Vergütung des NLPfleger für mehr Aufwand) entgegenstehen und auch viele Probleme dabei auftreten können, dürfte bekannt sein.

    Wenn ich NLPfleger bin, dann halte ich mich mit der Vermietung eines Wohnobjektes sehr sehr sehr zurück.

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  • Im Ausgangsfall ist der NPfleger -im Nachhinnein- fündig geworden und kann aus 2 Versicherungen ausreichend Geld für die Versicherung und dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen vereinnahmen. Dann kann es mit der Erbenermittlung losgehen.
    Prima, wie viele Gedankenansätze sich ergeben haben :)

  • Alleinstehende Frau mit bebautem Grundbesitz kommt bei Brand um . Mehr als 1/3 des Dachs verbrannt. In der Kürze der Zeit erst in Erfahrung gebracht, dass Strom seit einem Jahr abgestellt mangels Bezahlung. Grundsteuer seit einigen Jahren nicht gezahlt.Grundbesitz belastet.
    Feuerversicherung auch nicht bezahlt ?

    Wahrscheinlich kein Geld , also auch nicht für kostengünstige Wetterdachdichtung ( Plane).
    Dafür ist auch nicht das Ordnungsamt zuständig, weil Allgemeinheit nicht gefährdet, die haben fluchs am Morgen nach Brand Bauzaun um Grundstück gestellt.

    Kredit für Abdichtung wird Problem sein.
    Irgendjemand eine zündende Idee ?

  • Fiskuserbrecht noch zu früh, ich bzw. der am Montag zu bestellende Nachlasspfleger konnte noch nicht ermitteln.
    Hab noch nicht mal Sterbeurkunde, da noch nicht freigegeben , Gemeinde hat mir Daten gegeben , weiß aber dass sie alleinstehend war.
    Hab schon mal Anfrage an Geburtskartei zu letztwilligen Verfügungen gestartet.
    Im Augenblick geht es mir nur um zusätzlichen Wasserschaden durch eventuellen Regen. Nachlasspflger wird wahrscheinlich ja kein Geld haben

  • Eins ist sicher: Geld aus der Staatskasse ist für diese Notmaßnahmen nicht einzusetzen. Es sind auch keine Auslagen des NP.

  • Bei einem ausgebrannten Dachstuhl wurde soviel Löschwasser ins Haus geleitet, dass man sich wegen etwas Regen in den nächsten Wochen keine Gedanken machen muss. Erstmal ermitteln was an sonstigen Vermögen vorhanden ist und ob evtl. eine Gebäudebrandversicherung besteht. Dann sieht man weiter....und diese Gedanken sollte sich der NLP machen und nicht das Gericht, denn deswegen bestellt es ja einen berufsmässig tätigen Pfleger....

    Generell gilt: Hat man kein Geld zur Verfügung, kann man entweder sehen, dass man Liquidationsmassnahmen ergreift oder man kann eben nichts machen. Wo kein Geld im NL ist, ist auch keines für Sicherungsmaßnahmen da.

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    3 Mal editiert, zuletzt von TL (8. März 2015 um 16:22)


  • Generell gilt: Hat man kein Geld zur Verfügung, kann man entweder sehen, dass man Liquidationsmassnahmen ergreift oder man kann eben nichts machen. Wo kein Geld im NL ist, ist auch keines für Sicherungsmaßnahmen da.


    Genau, und wenn die Eigentümerin noch am Leben wäre, könnte sie auch nichts anderes machen - daher kann auch dem NP kein Vorwurf gemacht werden.

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