Ich habe hier einen Beratungshilfeantrag wegen Abwehr von Werbemails. Der Gegner hat sogar die vom RA geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. Würde den Antrag trotzdem wegen Mutwilligkeit zurückweisen, bin mir aber nicht ganz sicher. Was meint Ihr?
Zudem hätte der Ast. ja eigentlich auch zur Verbraucherzentrale gehen können...