Von einer verfestigten Meinung kann man m. E. nicht sprechen, zumal die Gerichte, die mehr als nur die reine Erhöhung geben, sich oft nicht mit der Entscheidung des BGH auseinandersetzen oder diese denen nicht bekannt ist.
Ich halte mich nach wie vor an den BGH, d. h. hier gibt es nur die Erhöhung und sonst nix aus der Landeskasse. Und dies nicht aus fiskalischen Gründen, sondern weil ich die Entscheidung des BGH (ausnahmsweise :)) mal inhaltlich für richtig und überzeugend halte. Mir ist aber bekannt, dass andere Gerichte (auch in der Beschwerdeinstanz) dies anders sehen.
Was mir allerdings nicht bekannt ist, dass es eine weitere BGH-Entscheidung gäbe, in der der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgebohen, geändert oder bestätigt hat.